Foto: Das Gericht hob die Suspendierung auf. © Adobe Stock/tana.lin
Frankfurter Polizei

Chatgruppe „Itiotentreff“: Polizist darf wieder arbeiten

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Ein suspendierter Frankfurter Polizist, der verfassungsfeindliche Dateien verbreitet haben soll, darf künftig wieder arbeiten. Das entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden.

Jannis Seelbach /

Bereits am 16. April hat die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden die vorläufige Dienstenthebung eines Frankfurter Polizisten aufgehoben, wie das Gericht nun mitteilt. Der Polizist war Mitglied in mehreren Chatgruppen, auch des durch Jan Böhmermann bekannt gemachten „Itiotentreffs“. Dieser steht laut Gericht im Verdacht, „dem Austausch von rassistischen, menschenverachtenden und gewaltverherrlichenden Inhalten gedient zu haben“. Der Vorwurf an den Polizisten: Er soll über 150 Bild- und Videodateien mit „ausländerfeindlichem, rassistischem, antisemitischem und gegenüber Behinderten und Andersgläubigen abfälligem Inhalt versendet, kommentiert und gespeichert“ haben.

Info
Zwischen 2014 und 2018 sollen fünf Polizeibeamte in verschiedenen Chatgruppen Bild- und Videodateien mit verfassungsfeindlichen Inhalten verbreitet haben. In der Whatsapp-Gruppe „Itiotentreff“ sollen innerhalb eines Jahres 1600 Nachrichten ausgetauscht worden sein.


Jahrelange Suspendierung aufgehoben

Deswegen wurde Ende 2018 ein Disziplinarverfahren durch das Polizeipräsidium Frankfurt eröffnet. Ergebnis: Der Beamte wurde ab Mai 2022, zuletzt mit Verfügung vom 8. November 2023, suspendiert. Im Falle einer erfolgreichen Disziplinarklage verlieren die Beamten nicht nur ihren Anspruch auf Dienstbezüge, sondern auch alle Befugnisse als Polizeibeamte, verliehene Titel sowie die Erlaubnis, Dienstkleidung zu tragen. Wer einmal den Beamtenstatus aberkannt bekommt, darf zudem nie wieder in ein Beamtenverhältnis berufen werden. Gegen die Verfügung legte der Suspendierte Widerspruch ein. Nun wurde ihm von der Disziplinarkammer Recht gegeben.

Nur 13 Bilder verboten: Gericht verweist auf freie Meinungsäußerung

Denn die Disziplinarkammer entschied: Nur 13 der versendeten Bilder verletzten die Dienstpflicht – der Rest sei freie Meinungsäußerung. Auch der Besitz von 100 weiteren Dateien – auf PCs gespeichert – sei nicht strafbar. Es sei nicht erkennbar, dass diese von dem Beamten gezielt und bewusst vorrätig gehalten worden seien. Damit gäbe es laut Gericht auch nicht ausreichend Beweise, um dem Polizisten eine verfassungsfeindliche Gesinnung nachzuweisen.

Hessischer Innenminister will Rechtsmittel nutzen

Das Urteils ist allerdings nur gültig, sollte nicht innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Laut Informationen des Hessischen Rundfunks und der Süddeutschen Zeitung will der Hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) genau dies tun. Schon im vergangenen Jahr kündigte er an: „Wir greifen durch. Rassismus und Menschenverachtung haben in unserer Polizei keinen Platz.“ Man wolle mit allen Möglichkeiten gegen die beteiligten Beamten vorgehen. Eine Entscheidung würde dann der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Wiesbaden fällen.


Foto: Das Gericht hob die Suspendierung auf. © Adobe Stock/tana.lin
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