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Rechtsstreit um Rennbahn-Areal abgeschlossen

Bundesgerichtshof macht Weg frei für Fussball-Akademie

Im Rechtsstreit über den Erbbaurechtsvertrag für einen Teil des ehemaligen Rennbahn-Areals wurde die Nichtzulassungsbeschwerde des Frankfurter Renn-Klubs zurückgewiesen. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht in dem Vertrag keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Im Rechtsstreit über den Erbbaurechtsvertrag für einen Teil des ehemaligen Rennbahn-Areals zwischen der Stadt Frankfurt und dem Deutschen Fußball-Bund hat der Bundesgerichtshof (BGH) keine Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom März 2018 zugelassen. Der Frankfurter Renn-Club war als Kläger aufgetreten und warf den Vertragspartnern vor, damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Der Forderung, den Europäischen Gerichtshof darüber entscheiden zu lassen, gab der BGH ebenfalls nicht nach. Der Renn-Club hat nun die Kosten des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens zu tragen.

„Die Urteile zeigen, dass die Stadt Frankfurt am Main sich völlig rechtskonform verhalten hat“, sagte Stadtrat Jan Schneider (CDU), Dezernent für Bau und Immobilien, nach dem Beschluss des BGH, welcher sich in eine Vielzahl von Urteilen rund um das ehemalige Rennbahn-Areal, die bisher alle im Sinne der Stadt Frankfurt ergingen, einreiht. Zuletzt hatte das Landgericht Frankfurt im November 2018 entschieden, dass das sogenannte Sarotti-Häuschen auf dem Gelände beseitigt und das Grundstück herausgeben werden muss. „Die zahlreichen Klagen dienten nur dazu, die Übergabe des Rennbahn-Areals an den DFB zu verzögern“, sagte Schneider. Die Pläne für die Fußball-Akademie auf dem Areal würden aber von einer breiten Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung unterstützt und nun auch zügig umgesetzt werden, betonte er abschließend.
 
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4. Januar 2019, 17.57 Uhr
Karl Linsler
 
 
 
 
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