„Parkausweis-Affäre“

Amtsgericht verurteilt SPD-Abgeordneten Weiß

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Das Amtsgericht Wiesbaden hat einen Strafbefehl gegen den SPD-Landtagsabgeordneten Marius Weiß erlassen. Grund dafür ist die Kopie einer Parkplakette. Weiß kündigte an, nicht gegen den Strafbefehl vorzugehen.

Till Geginat /

Die Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht Wiesbaden einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung gegen den Landtagsabgeordneten der SPD, Marius Weiß, beantragt. Darüber hatte die FAZ am Dienstag berichtet. Demnach habe das Gericht einen Strafbefehl über 80 Tagessätze zu 160 Euro verhängt.

Weiß gilt somit nicht als vorbestraft, denn eine Eintragung ins Führungszeugnis erfolgt nach dem Bundeszentralregistergesetz erst ab 90 Tagessätzen. Dem Parlamentarier wird vorgeworfen, seinen Premium-Parkausweis zur Einfahrt in den Landtag für seine Ehefrau kopiert zu haben. Daher nahm die Staatsanwaltschaft im März die Ermittlungen auf.

SPD-Politiker Weiß will nicht gegen Strafbefehl vorgehen

In einer Stellungnahme im Juni entschuldigte sich der 48-Jährige für seinen Fehler und trat von dem Vorsitz des Hanau-Untersuchungsausschusses zurück. Damit wolle er für sich selbst die Verantwortung übernehmen, die auch im Ausschuss im Hinblick auf politisches Versagen gefordert sei. Fraktionsübergreifend begrüßten mehrere Politiker Weiß‘ Entscheidung.

Mehreren Medien teilte Weiß auf Anfrage mit, dass er von dem Strafbefehl aus der Zeitung erfahren habe und er weder ihm noch seinem Anwalt vorliege. Sein in der Vergangenheit geäußerter Entschluss, nicht gegen die Entscheidung des Gerichts vorzugehen, behalte er bei.

Auf der Landesliste der hessischen SPD landete Weiß bei der Kandidatenwahl vom 17. Juni auf Platz 14, nachdem er vor fünf Jahren noch auf Platz 11 war. Dennoch gilt sein Einzug in den Landtag als sicher, da die SPD derzeit 29 Mandate dort innehat.

Till Geginat
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