Um den Übergang der Viertklässler auf weiterführende Schulen besser zu gestalten, hat das Staatliche Schulamt eine neue Regelung eingeführt. Die ändert jedoch nicht, dass nach wie vor Plätze an Gymnasien fehlen.
Christina Weber /
Der Aufschrei vieler Eltern in diesem Frühjahr war groß: 500 Viertklässler wurden an keiner ihrer drei Wunschschulen angenommen. Es folgte ein Verteilungs-Chaos inklusive etlicher Klagen verzweifelter Eltern. Das soll sich möglichst im kommenden Frühjahr nicht wiederholen. Um Engpässe zu vermeiden, will die Stadt zehn neue Schulen bauen – das alleine wird aber nicht reichen. Daher setzt das Staatliche Schulamt auf eine neue Regelung für den Übergang auf weiterführende Schulen. Momentan laufen zahlreiche Info-Abende für einzelne Schulen. Der Stadtelternbeirat organisiert aber auch schulübergreifende Veranstaltungen, wie etwa am Donnerstagabend in der Georg-Büchner-Schule.
„Es ist das erste Jahr der neuen Regelung, daher brauche wir ihr Input, um zu wissen, was wir besser machen können“, sagte Alix Puhl, Vorsitzende des Stadtelternbeirats (Foto). Aus den Reihen der Eltern kamen zum großen Teil Fragen und Beschwerden, die schon in diesem Frühjahr hitzig diskutiert wurden. Etwa, dass der Schulweg oder die Noten eines Kindes keine Rolle bei der Entscheidung der Schulen spielen. An diesen Regelungen ändere sich jedoch nichts, so Puhl. Und auch darüber, dass im kommenden Schuljahr erneut zu wenig Plätze auf Gymnasien zur Verfügung stehen werden, konnten Puhl und Dieter Sauerhoff, Sprecher des Schulamts, nicht hinweg trösten.
Laut Schulentwicklungsplan (SEP) haben etliche Schulen bereits ihre Zügigkeit erhöht. Sauerhoff berichtete, dass darüber hinaus noch weitere Züge an Gymnasien geschaffen werden, betonte aber, dass das nur ein vorläufiger Stand sei und sich jederzeit noch etwas ändern könne. Die Freiherr-vom-Stein-Schule etwa will um einen weiteren Zug auf fünf erhöhen, ebenso wie die Schiller- und die Ziehenschule. Die Helene-Lange-Schule soll sogar zwei Züge mehr bekommen als im SEP vorgesehen und damit sechszügig werden. Zusammen mit den Kooperativen Gesamtschulen stünden so 89 Züge für den gymnasialen Bildungsweg zur Verfügung – nicht eingerechnet die Integrierten Gesamtschulen (IGS). Das macht bei einer Klassenstärke von 30 Kindern 2670 Plätze. Für das Schuljahr 2015/16 wollten rund 3000 Viertklässler aufs Gymnasium. „Wir rechen fürs kommende Schuljahr mit ähnlichen Zahlen“, sagte Sauerhoff. Und Puhl ergänzte: „Wir wissen, dass die Zahlen sehr knapp sind“. Voraussichtlich müsse man daher wieder auf die Integrierten Gesamtschulen zurückgreifen.
Aber was ändert sich nun für die Eltern? Ab sofort können sie nur noch zwei anstatt drei Wunschschulen angeben. Hat keine dieser Schulen einen Platz für das Kind, entscheidet das Schulamt. Bisher gab es an dieser Stelle eine weitere Beratungsrunde durch die Grundschulen – das soll wegfallen. Aufnahmezusagen und -absagen werden einheitlich am 31. Mai bekannt gegeben. An der Entscheidung ist dann nicht mehr zu rütteln. Eltern haben einen Rechtsanspruch, den Bildungsgang, nicht aber eine bestimmte Schule zu wählen. Außerdem haben sie kein individuell durchsetzbares Recht auf die gewünschte Schulform. Das heißt, soll das Kind einen gymnasialen Bildungsweg besuchen, ist auch eine IGS möglich.
Bis zum 25. Februar bekommen die Eltern nun, zusätzlich zu den Info-Abenden, Einzelberatung durch die Klassenlehrer. Bis zum 5. März müssen sie dann die Antragsformulare abgeben. Wie die Situation letztendlich im Frühjahr aussehen wird, bleibt abzuwarten.