Ist das Bügerbegehren doch zulässig?

Grüne beauftragen Radentscheid-Gutachten

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Die Grünen im Römer sind von der Unzulässigkeit des Radentscheids nach wie vor nicht überzeugt. Sie haben ein eigenes Gutachten zur Beurteilung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Radentscheid beauftragt.

red /

Die Grünen im Römer haben ein eigenes Gutachten zur Beurteilung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Radentscheid beauftragt. „Im Gegensatz zum städtischen Rechtsamt und unseren Koalitionspartnern sind wir von der Unzulässigkeit des Radentscheids nach wie vor nicht überzeugt. Wir haben deshalb einen renommierten Fachanwalt für Verwaltungsrecht beauftragt, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu beurteilen“, so Wolfgang Siefert, verkehrspolitischer Sprecher der GRÜNEN im Römer. Wie er sagt, hätten die 40.000 Bürgerinnen und Bürger, die den Radentscheid mit ihrer Unterschrift unterstützt haben, ein Recht darauf, dass auf Basis geltenden Rechts sorgsam geprüft wird, ob die Zulässigkeit des vorgelegten Radentscheids gegeben ist oder wie sie hergestellt werden kann.

„Wir sind gut beraten, diesen Verfassungsauftrag ernst zu nehmen. Der Radentscheid hat über alle Milieus hinweg sehr hohe Unterstützung in der Bevölkerung erfahren. Es sollten daher alle Möglichkeiten ausgelotet werden, die Forderungen des Radentscheids umzusetzen“, sagt Siefert weiter. „Parallel zu den rechtlichen Prüfungen haben nun endlich die lange geforderten Gespräche zwischen den Radentscheid-Initiatoren, dem Verkehrsdezernenten und Vertretern aus der Koalition begonnen, auch hier werden wir uns konstruktiv aber auch energisch für eine fahrradfreundliche Stadt einsetzen“, so Siefert abschließend.


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