Gemeinsame Klage von FDP, Linke und Grüne

Wird Paragraf 219a abgeschafft?

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FDP, Linke und Grüne planen eine Klage gegen den reformierten Paragrafen 219a zum Werbeverbot für Abtreibungen. Die drei Parteien möchten eine Streichung des heftig umstrittenen Paragrafen erwirken. Der Rechtswissenschaftler Arthur Kreuzer hält die Klage für aussichtsreich.

red /

Gegen den jüngst reformierten Strafrechtsparagrafen 219a zum Werbeverbot für Abtreibungen wollen FDP, Linke und Grüne vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Die drei Parteien werden unter Federführung der FDP ein Gutachten erstellen lassen und sind auf der Suche nach einem Prozessbevollmächtigten, wie FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae gegenüber Medien sagte.

Nach Möglichkeit wolle man „das Eisen im März schmieden“, so Thomae. Die endgültige Entscheidung hänge allerdings vom Inhalt des Gutachtens ab. „Wir wollen schon mit gewissen Erfolgsaussichten reingehen“, hielt Thomae fest. Für eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht bedarf es 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten. Gemeinsam erreichen die drei Fraktionen diesen Wert. Als Gutachter ist der Gießener Rechtswissenschaftler Arthur Kreuzer im Gespräch. Er halte eine Klage für aussichtsreich, sagte er: „Das Gesetz erscheint mir verfassungsrechtlich nicht haltbar.“

Der Bundestag hatte vergangene Woche dem Kompromiss der Koalition zum Werbeverbot für Abtreibungen zugestimmt. Laut Reform dürfen Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen in Zukunft darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen. Für weitere Informationen müssen sie allerdings auch künftig auf offizielle Stellen verweisen. Sie dürfen auch nicht selbst veröffentlichen, mit welcher Methode sie abtreiben. Ärzte hatten die Reform scharf kritisiert.

FDP, Grüne und Linke möchten den Paragrafen 219a nun gestrichen sehen. Die Bundesregierung spreche Ärzten damit ihr Misstrauen aus und stigmatisiere Frauen in Notsituationen, betonte die FDP-Abgeordnete Nicole Bauer. „Schon jetzt finden Frauen in Not kaum einen Arzt, der Schwangerschaftsabbrüche vornimmt“, sagte sie. Die Grünen-Abgeordnete Katja Keul hatte Union und SPD „unnötige Diskriminierung von Ärzten“ vorgeworfen. Sie würden eingeschüchtert und davon abgehalten, Abbrüche vorzunehmen. Auf lange Sicht ist die Streichung auch das Ziel der SPD. Den aktuell erzielten Kompromiss wertet sie allerdings als Fortschritt.


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