Gestern hat der Bundestag ein Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei Organspenden beschlossen. Ein Gesetzesvorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur doppelten Widerspruchslösung wurde abgelehnt.
nre /
Das von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) in den Bundestag eingebrachte Gesetz zum Thema Organspende, das die sogenannte doppelte Widerspruchslösung vorgesehen hätte, ist gestern vom Bundestag abgelehnt worden. Demnach wären alle Bundesbürgerinnen und -bürger nach ihrem Tod automatisch Organ- und Gewebespender gewesen, es sei denn, sie hätten zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen.
Stattdessen wurde ein Gesetzesvorschlag von einer Gruppe von 194 Abgeordneten rund um Annalena Baerbock (Bündnis 90/ Die Grünen) und Karin Maag (CDU/CSU) angenommen, der an der bisherigen Zustimmungslösung festhält, nach der Organspenderinnen und -spender zu Lebzeiten ausdrücklich einer Organentnahme zugestimmt haben müssen, beispielsweise durch einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung. Dennoch soll es einige Änderungen geben: So ist die Einrichtung eines Online-Registers beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geplant, in das sich Organspenderinnen und -spender eintragen lassen können. Künftig soll eine Eintragung in das Register auf den Ausweisstellen von Bund und Ländern möglich sein, diese sollen auch dazu verpflichtet werden, den Bürgerinnen und Bürgern Aufklärungsmaterial zur Organspende auszuhändigen.
Ziel der Neuregelung ist es, mehr Organspenderinnen und -spender zu gewinnen. Laut einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben sich 2018 rund 84 Prozent der Befragten positiv gegenüber einer Organspende geäußert. Jedoch hätten lediglich 39 Prozent der Befragten ihre Entscheidung zu einer Organ- und Gewebespende schriftlich festgehalten, beispielsweise durch einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung.