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Stadt Frankfurt stellt neue Satzung vor
Flüchtlinge sollen sich künftig an Wohnkosten beteiligen
Die Stadt zahlt viel Geld, um Flüchtlinge unterzubringen. Die sollen nun an den Kosten beteiligt werden. Betroffen wäre davon aktuell aber nur eine kleine Minderheit. Hinter der neuen Satzung steckt etwas anderes.
Vergangenen Freitag hat der Magistrat der Stadt Frankfurt eine neue Satzung beschlossen. Es geht darum, Flüchtlinge an den Gebühren für ihre Übergangsunterkunft zu beteiligen. Diesen Donnerstag wurden Details bekannt. Wir stellen die vier zentralen Fragen und Antworten dazu vor.
Warum gibt es eine neue Satzung?
Die Stadt reagiert damit auf ein Gesetz des Landes Hessen, das Ende 2017 beschlossen wurde. Hintergrund der Satzung ist, die Kostenerstattung vom Bund weiterhin zu sichern. Der Bund würde damit mehr zahlen als bisher. „Der Spagat, den wir machen mussten, ist folgender: Wir brauchen eine angemessene Gebührenbeteiligung, bei der es sich für den Flüchtling trotzdem lohnt, zu arbeiten und sich eine eigene Wohnung zu suchen“, so Sozialdezernentin Daniela Birkenfeld (CDU).
Was steht in der neuen Satzung?
Unterschieden wird zwischen zwischengenutzten Unterkünften und anderen Unterkünften – wie Hotels, Pensionen und umgestalteten Büroräumen. Für Flüchtlinge, die in zwischengenutzten Wohnungen leben, wurden Pauschalen, die nach Haushaltsgröße gestaffelt sind, festgelegt. Bei einem Ein-Personen-Haushalt beträgt die Pauschale 630 Euro. Bei allen anderen Unterkünften wurde der Mietspiegel in Frankfurt betrachtet und der Wert auf 710 Euro im Monat festgelegt. „Wir hatten dafür vom Bund keine genauen Vorgaben, der Wert soll lediglich „angemessen“ sein“, so Pressesprecherin Manuela Skotnik. „Natürlich darf er nicht über unseren tatsächlichen Ausgaben liegen. Wir haben das geprüft, das tut er nicht.“ Der hohe Wert komme daher, dass nicht nur die Miete an sich, sondern auch andere Kosten wie die Umgestaltung von Büroräumen miteinfließen und gedeckt werden müssen. Der Bund übernimmt von diesen Gebühren 43,9 Prozent.
Welche Flüchtlinge müssen zahlen?
Tatsächlich betroffen ist nur eine kleine Minderheit der Flüchtlinge. „Wichtig ist uns die Härteklausel, die regelt, dass alle ohne eigenes Einkommen prinzipiell nichts für ihre Unterbringung zahlen“, so Sozialdezernentin Birkenfeld. Auch Flüchtlinge mit eigenem Einkommen müssen sich erst an den Kosten beteiligen, wenn ihr Nettoverdienst die Regelsätze zur Existenzsicherung und die gesetzlich vorgeschriebenen Freibeträge übersteigt. Konkret heißt das, dass eine Kostenbeteiligung bei einem anerkannten oder subsidiären Schutz genießenden Geflüchteten erst ab einem Nettoeinkommen von mindestens 750 Euro im Monat in Betracht kommt. Ein Beispiel: Verdient ein Flüchtling 1500 Euro netto im Monat, müsste er sich mit 355 Euro an den Unterbringungskosten beteiligen. Ausnahmeregelungen gibt es für Schüler, Studenten, Auszubildende und Alleinerziehende, auf die niedrigere Maximalkosten zukämen.
Wie viele sind konkret betroffen?
Von den 4900 zurzeit in temporären Unterkünften in Frankfurt lebenden Flüchtlingen sind 2600 anerkannt oder genießen subsidiären Schutz und dürften somit in eigene Wohnungen ziehen. Davon sind 1765 erwerbsfähig. Doch nur 200 Personen haben einen Verdienst von über 400 Euro im Monat und wären somit aktuell tatsächlich von der Satzung betroffen. „Wie viele Flüchtlinge in Zukunft betroffen sein werden, hängt von der Entwicklung der Arbeitsmarktsituation ab“, sagt Birkenfeld. Die Satzung solle mittelfristig für alle Wohnungssuchenden – nicht nur Flüchtlinge – gelten. Ende Juni wird in der Stadtverordnetenversammlung darüber abgestimmt.
Warum gibt es eine neue Satzung?
Die Stadt reagiert damit auf ein Gesetz des Landes Hessen, das Ende 2017 beschlossen wurde. Hintergrund der Satzung ist, die Kostenerstattung vom Bund weiterhin zu sichern. Der Bund würde damit mehr zahlen als bisher. „Der Spagat, den wir machen mussten, ist folgender: Wir brauchen eine angemessene Gebührenbeteiligung, bei der es sich für den Flüchtling trotzdem lohnt, zu arbeiten und sich eine eigene Wohnung zu suchen“, so Sozialdezernentin Daniela Birkenfeld (CDU).
Was steht in der neuen Satzung?
Unterschieden wird zwischen zwischengenutzten Unterkünften und anderen Unterkünften – wie Hotels, Pensionen und umgestalteten Büroräumen. Für Flüchtlinge, die in zwischengenutzten Wohnungen leben, wurden Pauschalen, die nach Haushaltsgröße gestaffelt sind, festgelegt. Bei einem Ein-Personen-Haushalt beträgt die Pauschale 630 Euro. Bei allen anderen Unterkünften wurde der Mietspiegel in Frankfurt betrachtet und der Wert auf 710 Euro im Monat festgelegt. „Wir hatten dafür vom Bund keine genauen Vorgaben, der Wert soll lediglich „angemessen“ sein“, so Pressesprecherin Manuela Skotnik. „Natürlich darf er nicht über unseren tatsächlichen Ausgaben liegen. Wir haben das geprüft, das tut er nicht.“ Der hohe Wert komme daher, dass nicht nur die Miete an sich, sondern auch andere Kosten wie die Umgestaltung von Büroräumen miteinfließen und gedeckt werden müssen. Der Bund übernimmt von diesen Gebühren 43,9 Prozent.
Welche Flüchtlinge müssen zahlen?
Tatsächlich betroffen ist nur eine kleine Minderheit der Flüchtlinge. „Wichtig ist uns die Härteklausel, die regelt, dass alle ohne eigenes Einkommen prinzipiell nichts für ihre Unterbringung zahlen“, so Sozialdezernentin Birkenfeld. Auch Flüchtlinge mit eigenem Einkommen müssen sich erst an den Kosten beteiligen, wenn ihr Nettoverdienst die Regelsätze zur Existenzsicherung und die gesetzlich vorgeschriebenen Freibeträge übersteigt. Konkret heißt das, dass eine Kostenbeteiligung bei einem anerkannten oder subsidiären Schutz genießenden Geflüchteten erst ab einem Nettoeinkommen von mindestens 750 Euro im Monat in Betracht kommt. Ein Beispiel: Verdient ein Flüchtling 1500 Euro netto im Monat, müsste er sich mit 355 Euro an den Unterbringungskosten beteiligen. Ausnahmeregelungen gibt es für Schüler, Studenten, Auszubildende und Alleinerziehende, auf die niedrigere Maximalkosten zukämen.
Wie viele sind konkret betroffen?
Von den 4900 zurzeit in temporären Unterkünften in Frankfurt lebenden Flüchtlingen sind 2600 anerkannt oder genießen subsidiären Schutz und dürften somit in eigene Wohnungen ziehen. Davon sind 1765 erwerbsfähig. Doch nur 200 Personen haben einen Verdienst von über 400 Euro im Monat und wären somit aktuell tatsächlich von der Satzung betroffen. „Wie viele Flüchtlinge in Zukunft betroffen sein werden, hängt von der Entwicklung der Arbeitsmarktsituation ab“, sagt Birkenfeld. Die Satzung solle mittelfristig für alle Wohnungssuchenden – nicht nur Flüchtlinge – gelten. Ende Juni wird in der Stadtverordnetenversammlung darüber abgestimmt.
25. Mai 2018, 11.30 Uhr
Helen Schindler
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