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Rechtsextremismus

BGH verwirft Revision von Bundeswehroffizier Franco A.

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des ehemaligen Bundeswehroffiziers Franco A. wegen eines beabsichtigten Terroranschlages bestätigt. Die Revision des Angeklagten wurde als offensichtlich unbegründet verworfen.
Die vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ausgesprochene Verurteilung des früheren Bundeswehroffiziers Franco A. wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt: „Die auf seine Sachrüge gebotene Nachprüfung des Urteils hat weder im Schuldspruch noch im Strafausspruch einen ihm nachteiligen Rechtsfehler ergeben”, hieß es vom BGH. Damit sei das Strafverfahren rechtsgültig abgeschlossen, urteilte der für Staatsschutzstrafsachen zuständige dritte Strafsenat.

Franco A. wurde im Juli 2022 vom OLG unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, unerlaubten Waffenbesitzes und Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Richter waren bei der Urteilsverkündung überzeugt, dass der frühere Bundeswehroffizier den Entschluss gefasst habe, Angriffe auf hochrangige Politiker und Personen des öffentlichen Lebens zu verüben. Die Verteidigung pochte dagegen auf einen Freispruch und sprach von einem „hochpolitischen Verfahren“.

Geplanter Angriff auf hochrangige Politiker

Bereits die Umstände seiner Festnahme im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen sorgten für Aufsehen: A. wollte dort eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen. Die Waffe wurde jedoch bereits vorher von Polizeibeamten entdeckt, die ihm darauf eine Falle stellten. Im weiteren Verlauf stellten Ermittler bei der Identitätsüberprüfung fest, dass er sich eine Identität als angeblicher syrischer Flüchtling zugelegt und monatelang ein Doppelleben geführt hatte. Laut Anklage hat er so auch Sach- und Geldleistungen erhalten, weswegen es auch um einen Betrugsvorwurf ging.

Die Schusswaffe will er alkoholisiert nach einem Offiziersball im Gebüsch gefunden haben. Vor der
Polizei und im Prozess hatte er angegeben, sie in einem Lüftungsschacht der Toilette gefunden zu haben, als er kurz vor der Sicherheitskontrolle festgestellt habe, dass sie sich in seiner Jacke befand. Das Gericht hatte ihm dies nicht geglaubt, zumal eine Zeugin des Bundeskriminalamts ausgesagt hatte, seine Fingerabdrücke seien auch im Inneren der Waffe festgestellt worden.

Falsche Identität als syrischer Flüchtling

Das OLG hatte in seinem Urteil betont, dass Franco A. eine „verfestigte rechtsextreme, völkisch-nationalistische und rassistische Gesinnung” habe. Besondere Abneigung habe er gegen Menschen jüdischen Glaubens, er hänge dabei Verschwörungstheorien an. Im Urteil zeigte sich das OLG überzeugt, dass A. fest entschlossen war, einen politischen oder gesellschaftlichen Richtungswechsel herbeizuführen. Konkretisiert habe er die Anschlagspläne aber noch nicht.

Ermittler fanden mögliche Anschlagsopfer auf einem Notizzettel des Angeklagten: die damalige Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Bündnis 90/ Die Grünen), den damaligen Justizminister Heiko Maas (SPD) und die Gründerin der Amadeu-Antonio-Stiftung, Anetta Kahane. Ob A. Anschläge in der angenommenen Scheinidentität eines syrischen Flüchtlings begehen wollte, konnte der Staatsschutzsenat dagegen nicht feststellen. Ungeklärt ist weiter der Verbleib der von A. beschafften Waffen.

Der Offizier hatte bis zuletzt die Vorwürfe bestritten, räumte aber ein, mehrere Waffen und Munition gehortet zu haben für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland.
 
Fotogalerie:
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25. August 2023, 10.51 Uhr
Till Geginat/dpa
 
Till Geginat
Jahrgang 1994, Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt, seit November 2022 beim JOURNAL FRANKFURT. – Mehr von Till Geginat >>
 
 
 
 
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