Partner
Ordnungshüter vor Gericht
Tohuwabohu bei der hessischen Polizei
Der Landespolizeipräsident ist geschasst. Die LKA-Chefin hat ihr Amt verlassen, musste gestern als Zeugin aussagen. Es macht den Eindruck, als ob Innenminister Boris Rhein derzeit nur privat Glück hat.
Seit Monaten rumort es bei der hessischen Polizei. Erst musste Landespolizeipräsident Norbert Nedela seinen Posten räumen. Am Montag hat dann LKA-Chefin Sabine Thurau ihr Amt verlassen – zumindest vorläufig. Gegen sie laufen zwei Ermittlungsverfahren: Eines wegen uneidlicher Falschaussage, eines wegen der Verfolgung Unschuldiger.
Doch gestern musste Thurau erst einmal als Zeugin vor das Landgericht Frankfurt treten - sie hatte zwar einen Anwalt dabei, konnte sich ansonsten aber an nicht viel erinnern. In dem Prozess geht es um Mobbing-Vorwürfe bei der Frankfurter Polizei – damals war die LKA-Chefin noch Vizepräsidentin unserer Ordnungshüter. Der 53-jährige Hauptkommissar Jochen Z. will 30.000 Euro vom Land Hessen sehen, weil er 2006 wegen Untreue für drei Jahre suspendiert wurde – die Vorwürfe erwiesen sich als haltlos, das Verfahren wurde eingestellt. Hauptschuldige in seinen Augen ist keine geringere als Thurau. Sie habe ihn bei einer Dienstbesprechung „krimineller Machenschaften“ bezichtigt und wollte alles dafür tun, dass der Kläger nicht mehr in den Polizeidienst zurückkehre. Diese Version bestätigten auch acht weitere Polizeibeamte, die gestern im Zeugenstand saßen. Thurau habe sogar davor gewarnt, Kontakt zu dem suspendierten Z. aufzunehmen. Die versetzte LKA-Chefin konnte sich jedoch an Details nicht mehr erinnern – Gedächtnislücken machten sich breit. Justus Koch, damals leitender Staatsanwalt, sagte, die Amtsführung habe sich nicht davon überzeugen lassen, das Strafverfahren fallen zu lassen. Am 29. November geht der Prozess weiter.
Und Innenminister Boris Rhein (CDU, Foto)? Gerade hat er Landespolizeipräsident Nedela geschasst und Thurau dazu bewegt, ihren Posten vorübergehend zu verlassen - und doch hat er einen Grund zur Freude: Er ist zum zweiten Mal Vater geworden. Drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin hat seine Frau einen Jungen zur Welt gebracht. Sohn Oskar ist 43 Zentimeter groß und 1700 Gramm schwer. Wir sagen: Herzlichen Glückwunsch. Zum privaten Glück.
Doch gestern musste Thurau erst einmal als Zeugin vor das Landgericht Frankfurt treten - sie hatte zwar einen Anwalt dabei, konnte sich ansonsten aber an nicht viel erinnern. In dem Prozess geht es um Mobbing-Vorwürfe bei der Frankfurter Polizei – damals war die LKA-Chefin noch Vizepräsidentin unserer Ordnungshüter. Der 53-jährige Hauptkommissar Jochen Z. will 30.000 Euro vom Land Hessen sehen, weil er 2006 wegen Untreue für drei Jahre suspendiert wurde – die Vorwürfe erwiesen sich als haltlos, das Verfahren wurde eingestellt. Hauptschuldige in seinen Augen ist keine geringere als Thurau. Sie habe ihn bei einer Dienstbesprechung „krimineller Machenschaften“ bezichtigt und wollte alles dafür tun, dass der Kläger nicht mehr in den Polizeidienst zurückkehre. Diese Version bestätigten auch acht weitere Polizeibeamte, die gestern im Zeugenstand saßen. Thurau habe sogar davor gewarnt, Kontakt zu dem suspendierten Z. aufzunehmen. Die versetzte LKA-Chefin konnte sich jedoch an Details nicht mehr erinnern – Gedächtnislücken machten sich breit. Justus Koch, damals leitender Staatsanwalt, sagte, die Amtsführung habe sich nicht davon überzeugen lassen, das Strafverfahren fallen zu lassen. Am 29. November geht der Prozess weiter.
Und Innenminister Boris Rhein (CDU, Foto)? Gerade hat er Landespolizeipräsident Nedela geschasst und Thurau dazu bewegt, ihren Posten vorübergehend zu verlassen - und doch hat er einen Grund zur Freude: Er ist zum zweiten Mal Vater geworden. Drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin hat seine Frau einen Jungen zur Welt gebracht. Sohn Oskar ist 43 Zentimeter groß und 1700 Gramm schwer. Wir sagen: Herzlichen Glückwunsch. Zum privaten Glück.
11. November 2010, 12.00 Uhr
red
Mehr Nachrichten aus dem Ressort Politik
Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt
„Anti-Kater“ führt in die Irre
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass Mineraltabletten nicht unter der Bezeichnung „Anti-Kater“ verkauft werden dürfen.
Text: Daniel Geyer / Foto: Symbolbild © Adobe Stock/Cliff
PolitikMeistgelesen
- Interview„Frankfurt hat mein Herz. Es ist mein Zuhause“
- Bundestagswahl 2025Stadt Frankfurt sucht 4600 Wahlhelfer
- Nach Vandalismus unter FriedensbrückeGedenkbild für Hanau-Opfer in Frankfurt versiegelt
- Harris oder Trump?So hätte Frankfurt bei der US-Wahl abgestimmt
- 9. November„Wir geben nicht auf, wir sind Optimisten!“
24. November 2024
Journal Tagestipps
Freie Stellen