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Oberfinanzdirektion Frankfurt
Chatbot für Steuerfragen
Die Hessische Steuerverwaltung erweitert ihr digitales Serviceangebot. Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Fragen nun auch an einen Chatbot wenden.
Auf Facebook wurde er bereits als „neuer Kollege“ vorgestellt: Seit vergangener Woche wird die Hessische Steuerverwaltung durch einen Chatbot unterstützt. Es handele sich dabei um ein bundeseinheitliches Informationsangebot der Steuerverwaltungen der Länder, teilte die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt in einer Pressemitteilung mit. Erreichbar ist der neue digitale Assistent auf steuerchatbot.de sowie über die Startseite des digitalen Finanzamts.
Der Chatbot soll künftig Bürgerinnen und Bürgern rund um die Uhr für Fragen zum Thema Steuerrecht zur Verfügung stehen. Konkret beantworte er in seiner ersten Ausbaustufe Fragen zum Thema Einkommensteuer, Lohnsteuer, Abgabenordnung und Umsatzsteuer. Die Auskünfte, die der virtuelle Assistent gibt, sollen allgemeine steuerliche Fragen beantworten und nicht auf den individuellen steuerlichen Einzelfall bezogen sein. Eine Eingabe personenbezogener Daten ist daher für die Interaktion nicht notwendig. Ebenso stelle er länderspezifische Informationen bereit, wie die telefonischen Servicezeiten der hessischen Finanzämter.
Oberfinanzpräsidentin Konstanze Bepperling verspricht sich von dem digitalen Angebot die Möglichkeit, schneller auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger eingehen zu können. „Ich freue mich, dass diese Technologie eine innovative Lösung bietet, denn dadurch gelingt uns eine nahtlose Verbindung von digitaler Effizienz und persönlicher Betreuung“, teilt sie mit.
Lernen durch Interaktion
Der Hessische Finanzminister Alexander Lorz (CDU) ruft dazu auf, sich mit dem System auseinanderzusetzen: „Der Chatbot ist ein lernendes System, das heißt, er lernt umso mehr hinzu, je mehr er genutzt wird. Probieren Sie es also gerne aus, mit dem Finanzamt zu chatten!“
Sofern die Webseite in der entsprechenden Sprache aufgerufen wird, versteht der Bot auch Englisch und Französisch. Beim Aufruf der Seite bittet der Assistent zunächst um Nachsicht, da er noch „sehr jung“ sei und bei vielen Themen dazulerne. In der Interaktion stellt der Bot Rückfragen, um das Anliegen einzugrenzen. Ein Schnelltest zeigt, dass aktuell vor allem wichtig zu sein scheint, die Fragen möglichst kurz und einfach zu formulieren.
Der Chatbot soll künftig Bürgerinnen und Bürgern rund um die Uhr für Fragen zum Thema Steuerrecht zur Verfügung stehen. Konkret beantworte er in seiner ersten Ausbaustufe Fragen zum Thema Einkommensteuer, Lohnsteuer, Abgabenordnung und Umsatzsteuer. Die Auskünfte, die der virtuelle Assistent gibt, sollen allgemeine steuerliche Fragen beantworten und nicht auf den individuellen steuerlichen Einzelfall bezogen sein. Eine Eingabe personenbezogener Daten ist daher für die Interaktion nicht notwendig. Ebenso stelle er länderspezifische Informationen bereit, wie die telefonischen Servicezeiten der hessischen Finanzämter.
Oberfinanzpräsidentin Konstanze Bepperling verspricht sich von dem digitalen Angebot die Möglichkeit, schneller auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger eingehen zu können. „Ich freue mich, dass diese Technologie eine innovative Lösung bietet, denn dadurch gelingt uns eine nahtlose Verbindung von digitaler Effizienz und persönlicher Betreuung“, teilt sie mit.
Der Hessische Finanzminister Alexander Lorz (CDU) ruft dazu auf, sich mit dem System auseinanderzusetzen: „Der Chatbot ist ein lernendes System, das heißt, er lernt umso mehr hinzu, je mehr er genutzt wird. Probieren Sie es also gerne aus, mit dem Finanzamt zu chatten!“
Sofern die Webseite in der entsprechenden Sprache aufgerufen wird, versteht der Bot auch Englisch und Französisch. Beim Aufruf der Seite bittet der Assistent zunächst um Nachsicht, da er noch „sehr jung“ sei und bei vielen Themen dazulerne. In der Interaktion stellt der Bot Rückfragen, um das Anliegen einzugrenzen. Ein Schnelltest zeigt, dass aktuell vor allem wichtig zu sein scheint, die Fragen möglichst kurz und einfach zu formulieren.
25. November 2024, 12.00 Uhr
Daniel Geyer
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25. November 2024
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