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OB-Wahl
Was Sie zur OB-Wahl wissen sollten
Am 5. März wird in Frankfurt für sechs Jahre der neue Oberbürgermeister oder die neue Oberbürgermeisterin gewählt. Auf dem Wahlzettel stehen dieses Mal 20 Namen, Briefwahlunterlagen können ab dem 16. Januar beantragt werden. Das wichtigste zur Wahl auf einen Blick.
Wer hat sich zur Wahl aufgestellt?
Insgesamt sind 20 Wahlvorschläge zugelassen – so viele wie noch nie. Jeder Wähler kann nur ein Kreuz auf dem Wahlzettel verteilen und hat die Auswahl zwischen folgenden Kandidaten: Daniela Rottmann (Bündnis 90/Die Grünen), Uwe Becker (CDU), Mike Josef (SPD), Daniela Mehler-Würzbach (Die Linke), Yankı Pürsün (FDP), Andreas Lobenstein (AfD), Mathias Pfeiffer (BFF), Katharina Tanczos (Die PARTEI), Tilo Schwichtenberg (Gartenpartei Ffm), Peter Wirth alias Bahnbabo, Yamòs Camara (FPF), Niklas Pauli, Sven Junghans, Feng Xu, Maja Wolff, Khurrem Akthar (Team Todenhöfer), Frank Großenbach (dieBasis), Peter Pawelski, Karl-Maria Schulte und Markus Eulig.
Wann ist die Wahl?
Am Sonntag, den 5. März. Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wenn am 5. März kein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen kann, was bei 20 Kandidaten möglich ist, kommt es am 26. März zur Stichwahl zwischen den zwei Bewerbern mit den meisten Stimmen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und solche eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt haben. Die vorläufige Zahl der Wahlberechtigen beträgt 508 000.
Was müssen Sie mitbringen?
Bringen Sie zum Wahltag Ihre Wahlbescheinigung oder ein amtliches Ausweisdokument mit. Die Wahlbescheinigung wird Ihnen wieder ausgehändigt für die mögliche Stichwahl.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Briefwahlunterlagen können schnell über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder ab dem 16. Januar online beantragt werden. Ebenso kann mit der ausgefüllten Rückseite der Wahlbenachrichtigung eine Briefwahl postalisch beantragt werden. Das geht auch per Fax oder Email, wenn hierfür Name, Vorname, Anschrift, sowie Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift angegeben werden. Grundsätzlich ist eine Briefwahlbeantragung bis 3. März, 13 Uhr, möglich. Die Stadt empfiehlt jedoch, den Antrag bis 22. Februar zu stellen, damit genug Zeit für den Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen bleibt. Auch ist es möglich, gleichzeitig Briefwahlunterlagen für die Wahl am 5. März und für die mögliche Stichwahl zu beantragen.
Das Briefwahllokal befindet sich diesmal in der Stiftstraße 29, in der Nähe des Eschenheimer Turms, da das Dienstgebäude auf der Zeil 3 saniert wird. Ab 23. Januar können dort die Briefwahlunterlagen beantragt und mitgenommen werden sowie in den eingerichteten Wahlkabinen gewählt und der Wahlbrief in die Wahlurne eingeworfen werden. Das Briefwahllokal ist montags von 9 bis 17 Uhr, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 14 Uhr, donnerstags von 10 bis 18 Uhr und freitags von 7.30 bis 13 Uhr geöffnet. Wer seinen Wahlbrief kurzfristig abgeben möchte, kann am 4. und 5. März bis 18 Uhr folgende Hausbriefkästen des Bürgeramtes nutzen: Wahlamt, Zeil 3; Zentrales Bürgeramt, Lange Straße 25-27; Briefwahllokal, Stiftstraße 29 und Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14.
Wie wird man Wahlhelfer?
Jeder, der ehrenamtlich Wahlhelfender werden möchte, kann sich online registrieren oder sich per Mail an wahlvorstaende@stadt-frankfurt.de wenden. Voraussetzung für die Mitarbeit ist die Vollendung des 18. Lebensjahres, eine deutsche oder andere EU-Staatsangehörigkeit sowie für Beisitzende der Hauptwohnsitz in Frankfurt. Es gibt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 oder 50 Euro, zusätzlich 20 Euro Bonus am Stichwahltag.
Ab wann gibt es die Ergebnisse?
Am Wahlabend werden online die Zwischenergebnisse fortlaufend veröffentlicht. Die ersten vorläufigen Ergebnisse werden gegen 18.45 Uhr erwartet. Das endgültige Ergebnis der OB-Direktwahl wird am 9. März um 10 Uhr bekanntgegeben.
An wen Sie sich bei Fragen wenden können?
Sie können sich bei allgemeinen Fragen online, per Mail an wahlamt.info@stadt-frankfurt.de oder telefonisch an die 069/212-40400 wenden.
Insgesamt sind 20 Wahlvorschläge zugelassen – so viele wie noch nie. Jeder Wähler kann nur ein Kreuz auf dem Wahlzettel verteilen und hat die Auswahl zwischen folgenden Kandidaten: Daniela Rottmann (Bündnis 90/Die Grünen), Uwe Becker (CDU), Mike Josef (SPD), Daniela Mehler-Würzbach (Die Linke), Yankı Pürsün (FDP), Andreas Lobenstein (AfD), Mathias Pfeiffer (BFF), Katharina Tanczos (Die PARTEI), Tilo Schwichtenberg (Gartenpartei Ffm), Peter Wirth alias Bahnbabo, Yamòs Camara (FPF), Niklas Pauli, Sven Junghans, Feng Xu, Maja Wolff, Khurrem Akthar (Team Todenhöfer), Frank Großenbach (dieBasis), Peter Pawelski, Karl-Maria Schulte und Markus Eulig.
Wann ist die Wahl?
Am Sonntag, den 5. März. Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wenn am 5. März kein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen kann, was bei 20 Kandidaten möglich ist, kommt es am 26. März zur Stichwahl zwischen den zwei Bewerbern mit den meisten Stimmen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und solche eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt haben. Die vorläufige Zahl der Wahlberechtigen beträgt 508 000.
Was müssen Sie mitbringen?
Bringen Sie zum Wahltag Ihre Wahlbescheinigung oder ein amtliches Ausweisdokument mit. Die Wahlbescheinigung wird Ihnen wieder ausgehändigt für die mögliche Stichwahl.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Briefwahlunterlagen können schnell über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder ab dem 16. Januar online beantragt werden. Ebenso kann mit der ausgefüllten Rückseite der Wahlbenachrichtigung eine Briefwahl postalisch beantragt werden. Das geht auch per Fax oder Email, wenn hierfür Name, Vorname, Anschrift, sowie Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift angegeben werden. Grundsätzlich ist eine Briefwahlbeantragung bis 3. März, 13 Uhr, möglich. Die Stadt empfiehlt jedoch, den Antrag bis 22. Februar zu stellen, damit genug Zeit für den Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen bleibt. Auch ist es möglich, gleichzeitig Briefwahlunterlagen für die Wahl am 5. März und für die mögliche Stichwahl zu beantragen.
Das Briefwahllokal befindet sich diesmal in der Stiftstraße 29, in der Nähe des Eschenheimer Turms, da das Dienstgebäude auf der Zeil 3 saniert wird. Ab 23. Januar können dort die Briefwahlunterlagen beantragt und mitgenommen werden sowie in den eingerichteten Wahlkabinen gewählt und der Wahlbrief in die Wahlurne eingeworfen werden. Das Briefwahllokal ist montags von 9 bis 17 Uhr, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 14 Uhr, donnerstags von 10 bis 18 Uhr und freitags von 7.30 bis 13 Uhr geöffnet. Wer seinen Wahlbrief kurzfristig abgeben möchte, kann am 4. und 5. März bis 18 Uhr folgende Hausbriefkästen des Bürgeramtes nutzen: Wahlamt, Zeil 3; Zentrales Bürgeramt, Lange Straße 25-27; Briefwahllokal, Stiftstraße 29 und Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14.
Wie wird man Wahlhelfer?
Jeder, der ehrenamtlich Wahlhelfender werden möchte, kann sich online registrieren oder sich per Mail an wahlvorstaende@stadt-frankfurt.de wenden. Voraussetzung für die Mitarbeit ist die Vollendung des 18. Lebensjahres, eine deutsche oder andere EU-Staatsangehörigkeit sowie für Beisitzende der Hauptwohnsitz in Frankfurt. Es gibt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 oder 50 Euro, zusätzlich 20 Euro Bonus am Stichwahltag.
Ab wann gibt es die Ergebnisse?
Am Wahlabend werden online die Zwischenergebnisse fortlaufend veröffentlicht. Die ersten vorläufigen Ergebnisse werden gegen 18.45 Uhr erwartet. Das endgültige Ergebnis der OB-Direktwahl wird am 9. März um 10 Uhr bekanntgegeben.
An wen Sie sich bei Fragen wenden können?
Sie können sich bei allgemeinen Fragen online, per Mail an wahlamt.info@stadt-frankfurt.de oder telefonisch an die 069/212-40400 wenden.
13. Januar 2023, 12.13 Uhr
tig
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