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OB-Wahl

Alles Wissenswerte rund um die OB-Wahl

Am Sonntag wird Frankfurts neues Stadtoberhaupt gewählt; noch bis Freitag können Briefwahlunterlagen angefordert werden. Eine Übersicht, über alles, was Sie zu OB-Wahl wissen müssen.
Wann ist die Wahl?
Die Direktwahl des neuen Stadtoberhaupts findet am Sonntag, dem 5. März, statt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Sollte auf keinen der Bewerberinnen und Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen entfallen, kommt es zu einer Stichwahl. Die mögliche Stichwahl ist für Sonntag, den 26. März angesetzt. Diese Termine hat die Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2022 festgelegt und beschlossen.

Wie funktioniert die Wahl?
Die Direktwahlen werden auf Rechtsgrundlagen des Hessischen Kommunalwahlgesetzes sowie die der Kommunalwahlordnung durchgeführt. Dabei wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl abgestimmt. Wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen bekommt, gilt als gewählt. Sollte das auf keinen der Bewerberinnen und Bewerber zutreffen, kommt es zu der besagten Stichwahl. Diese betrifft die beiden Bewerberinnen oder Bewerber, die im ersten Wahldurchgang die höchsten Stimmzahlen erreichen konnten. Das gewählte Stadtoberhaupt wird daraufhin seine sechsjährige Amtszeit antreten. Die Amtseinführung muss spätestens sechs Monate nach der Wahl durch die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

Wer ist zur Wahl aufgestellt?
Bürgerinnen und Bürger können aus 20 zugelassenen Wahlvorschlägen wählen. Noch nie gab es in der Stadt so viele Wahlvorschläge wie bei dieser Wahl. Wählerinnen und Wähler können nur ein Kreuz auf dem Wahlzettel verteilen. Die zur Wahl aufgestellten Kandidierenden sind Manuela Rottmann (Bündnis 90/Die Grünen), Uwe Becker (CDU), Mike Josef (SPD), Daniela Mehler-Würzbach (Die Linke), Yanki Pürsün (FDP), Andreas Lobenstein (AfD), Mathias Pfeiffer (BFF), Tilo Schwichtenberg (Gartenpartei), Frank Großenbach (dieBasis), Khurrem Akhtar (Team Todenhöfer), Yamòs Camara (Freie Partei Frankfurt), Katharina Tanczos (Die Partei), Peter Wirth, Niklas Pauli, Sven Junghans, Feng Xu, Maja Wolff, Peter Pawelski, Karl-Maria Schulte und Markus Eulig.

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt haben. Die vorläufige Anzahl der Wahlberechtigten beläuft sich auf rund 512  000 Einwohnerinnen und Einwohner, bis zum Wahltag kann sich diese Zahl jedoch noch verändern.

Was muss man mitbringen?
Die Wahlbenachrichtigung müssen die Wählenden mit in das Wahllokal bringen, um das Verfahren der Stimmabgabe zu erleichtern und zu beschleunigen. Sollte diese jedoch nicht aufzufinden sein, können Wahlberechtigte auch ohne die Benachrichtigung erscheinen. In diesem Fall muss ein Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument mitgebracht werden. Die Wahlbenachrichtigung wird den Bürgerinnen und Bürgern für eine eventuelle Stichwahl wieder mitgegeben.

Wie läuft die Briefwahl ab?
Auch eine Briefwahl ist im Rahmen der OB-Wahl möglich. So müssen die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dafür kann man den personalisierten QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen. Alternativ kann auch der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und postalisch versandt werden. Fax und E-Mail sind ebenfalls mit Angabe der persönlichen Daten möglich. Die telefonische Beantragung ist nicht zulässig. Bis spätestens Mittwoch, 22. Februar sollte der Antrag gestellt werden, damit genügend Zeit für den Versand der Briefunterlagen bleibt – grundsätzlich ist das Beantragen der Briefunterlagen jedoch bis Freitag, den 3. März 13 Uhr, möglich.

Das Briefwahllokal befindet sich in der Stiftstraße 29 in der Nähe des Eschenheimer Turms. Dort kann man die Briefwahlunterlagen während der Öffnungszeiten auch persönlich abholen. Das Briefwahllokal ist montags von 9 bis 17 Uhr, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 14 Uhr, donnerstags von 10 bis 18 Uhr und freitags von 7.30 bis 13 Uhr geöffnet. Wer seinen Wahlbrief kurzfristig abgeben möchte, kann am 4. und 5. März bis 18 Uhr folgende Hausbriefkästen des Bürgeramtes nutzen: Wahlamt, Zeil 3; Zentrales Bürgeramt, Lange Straße 25–27; Briefwahllokal, Stiftstraße 29 und Bürger­amt Höchst, Dalbergstraße 14.

Wann gibt es die Ergebnisse?
Auf der Website der Stadt werden am Wahlabend die Zwischenstände der Ergebnisermittlung fortlaufend veröffentlicht. Die ersten vorläufigen Ergebnisse werden gegen 18.45 Uhr erwartet. Das endgültige Ergebnis wird am Donnerstag, 9. März 10 Uhr, vom Gemeindewahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung vorgestellt.
 
Fotogalerie:
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2. März 2023, 11.27 Uhr
Sinem Koyuncu
 
Sinem Koyuncu
Jahrgang 1996, Studium der Politikwissenschaft an der Goethe-Universität, seit Oktober 2021 beim Journal Frankfurt. – Mehr von Sinem Koyuncu >>
 
 
 
 
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