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Foto: © AdobeStock/Oksana Kuzmina (Symbolbild)
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Nach Klage von Tagesmutter

Stadt soll Zuschuss für Tagespflege erhöhen

Das Verwaltungsgericht Frankfurt verlangt, dass die Stadt ihren Zuschuss zur Tagespflege neu berechnet. Eine Tagesmutter hat erfolgreich geklagt.
Tageseltern könnten in Frankfurt vielleicht bald mehr Geld bekommen. Das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt hat der Klage einer Tagesmutter stattgegeben, die eine höhere sogenannte Sachkostenpauschale fordert. Demnach müsse die Stadt nun die gewährten Geldleistungen in der Kindertagespflege neu berechnen.

Die als Tagesmutter tätige Klägerin erhält für ihre Arbeit laufende Zuschüsse von der Stadt für ihre Sachaufwendungen. Dazu zählen laut der entsprechenden Bundesberufsvereinigung Energie- und Mietkosten sowie Ausgaben für Lebens- und Hygienemittel. In Frankfurt beträgt die Sachkostenpauschale derzeit 300 Euro – zu wenig, wie die Klägerin nun geltend gemacht hat. Deshalb ging sie im Juli 2023 vor Gericht und wies insbesondere darauf hin, dass trotz der Preissteigerungen seit dem Jahr 2010 die Sachkosten nicht angepasst wurden.

Stadt lehnte Erhöhung der Sachkostenpauschale für Tagespflege in Frankfurt ab

Die Stadt lehnte eine Erhöhung jedoch ab, heißt es vom Gericht weiter, und gab an, dass die ortsübliche Pauschalzahlung von aufgerundet 300 Euro in dem Falle angemessen sei: Die klagende Tagesmutter betreut fünf Kinder. Außerdem habe die Tagesmutter im Jahr 2023 eine Sonderzahlung erhalten, die als Inflationsausgleich bezeichnet worden sei. Daraufhin erhob die Tagesmutter Ende 2023 Klage bei der 11. Kammer des VG, die der Klägerin recht gab und damit den Bescheid der Stadt teilweise aufhob.

In einer mündlichen Verhandlung wurde nach Angaben des Verwaltungsgerichtes herausgestellt, „dass die Sachkosten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes realitätsgerecht und ortsbezogen ermittelt werden müssen.“ Eine neue Kostenaufstellung der Stadt habe zudem „nicht alle durch
die Kindertagespflege typischerweise anfallenden Aufwendungen“ aufgewiesen, zum Beispiel Kosten für Kindermöbel und Renovierungen.

Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, diese wolle man abwarten und dann entscheiden, sagte das Bildungsdezernat gegenüber der FAZ. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann es vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel angefochten werden.

Stadt plant neue Satzung für Tagespflege in Frankfurt

Abseits von dem Gerichtsprozess hat sich die Stadt vorgenommen, eine entsprechende Satzung für Frankfurt auf den Weg zu bringen, die Tagesfamilien künftig finanziell besser ausstatten soll. Auch aus Ortsbeiräten wurde ähnliches wiederholt gefordert. Unabhängig davon haben die Stadtverordneten im Mai einer Vorlage der Römer-Koalition zugestimmt, Tageseltern mehr Geldleistungen zukommen zu lassen – bevor die neue Satzung in kraft tritt. Es bleibt abzuwarten, ob dies alsbald geschieht.

Info
Seit dem 1. Januar 2023 können in der Kindertagespflege 400 Euro pro Monat bei einer maximalen Buchungszeit von 40 Stunden für jedes Kind als Betriebskostenpauschale (=Sachkostenpauschale) angesetzt werden. Ist die Betreuungszeit kürzer, fällt die Pauschale entsprechend kürzer aus. (Quelle: Bundesfinanzministerium)
 
Fotogalerie:
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20. Juni 2024, 10.21 Uhr
Till Geginat
 
Till Geginat
Jahrgang 1994, Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt, seit November 2022 beim JOURNAL FRANKFURT. – Mehr von Till Geginat >>
 
 
 
 
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