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Nach Ausbau-Absage
Heilig bedauert „Irritationen“ um A661-Ausbau
Nachdem das Grünflächenamt den Ausbauplänen für die A661 vergangene Woche eine Absage erteilt hatte, entschuldigt sich Umweltdezernentin Rosemarie Heilig nun für die „Irritationen“. Der Magistrat stehe auch weiterhin zum Endausbau der Autobahn im Frankfurter Osten.
Beim Erörterungstermin zum Ausbau der A661 hatte eine Aussage der stellvertretenden Leiterin des Grünflächenamts für Streit zwischen den Frankfurter Koalitionspartnern gesorgt. Diese hatte vergangenen Mittwoch den aktuellen Ausbauplänen im Namen des Magistrats gegenüber dem Regierungspräsidium Darmstadt eine Absage erteilt. Alles nur ein Missverständnis, sagt nun Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Bündnis 90/Die Grünen).
Wie es nun in einer Mitteilung der Stadt heißt, habe sich die Stellungnahme nicht gegen den Endausbau der A661 gerichtet, sondern darauf abgezielt, die zwischenzeitlich ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung zur Einhaltung des Klimaschutzgesetzes (KSG) im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. „Ich stelle klar, – und das auch noch einmal gegenüber der Planfeststellungsbehörde –, dass die Stellungnahme allein für das Umwelt- und Klimadezernat und nicht für die Stadt Frankfurt im Ganzen erfolgte und nicht darauf abzielte, das Vorhaben zu verhindern“, so Heilig. Der Magistrat stehe zum Endausbau der A661 – so, wie es auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist.
Eben jene Passage im Koalitionsvertrag hatte vergangene Woche für Verwunderung und Ärger in der Stadtregierung gesorgt. Denn auch, wenn sich die Koalition darin gegen den Ausbau weiterer Autobahnen in Frankfurt ausspricht, wird dort explizit betont, dass die A661 inklusive Riederwaldtunnel gebaut und ausgebaut wird. SPD, FDP und Volt kritisierten daher den „Alleingang“ von Umweltdezernentin Heilig und forderten sie auf, alles zu unternehmen, „damit die Projekte zügig fertiggestellt werden können“.
„Die durch die in meinem Auftrag abgegebene Erklärung im Erörterungstermin entstandenen Irritationen bedauere ich und entschuldige mich dafür“, erklärt Rosemarie Heilig nun. Aufgabe ihres Dezernats sei, die Belange der Stadt mit Blick auf den Klimaschutz und das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 zu vertreten. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum KSG müssten die Planfeststellungsunterlagen für den A661-Ausbau nun um neue Aufgaben zum Klimaschutz ergänzt werden. Andernfalls könne der Beschluss zum Ausbau rechtswidrig werden. Darauf habe die „ausdrücklich vorläufige“ Stellungnahme des Grünflächenamts hingewiesen. Das Dezernat erwarte, so Heilig, dass diese Aufgaben noch erfüllt werden.
Wie es nun in einer Mitteilung der Stadt heißt, habe sich die Stellungnahme nicht gegen den Endausbau der A661 gerichtet, sondern darauf abgezielt, die zwischenzeitlich ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung zur Einhaltung des Klimaschutzgesetzes (KSG) im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. „Ich stelle klar, – und das auch noch einmal gegenüber der Planfeststellungsbehörde –, dass die Stellungnahme allein für das Umwelt- und Klimadezernat und nicht für die Stadt Frankfurt im Ganzen erfolgte und nicht darauf abzielte, das Vorhaben zu verhindern“, so Heilig. Der Magistrat stehe zum Endausbau der A661 – so, wie es auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist.
Eben jene Passage im Koalitionsvertrag hatte vergangene Woche für Verwunderung und Ärger in der Stadtregierung gesorgt. Denn auch, wenn sich die Koalition darin gegen den Ausbau weiterer Autobahnen in Frankfurt ausspricht, wird dort explizit betont, dass die A661 inklusive Riederwaldtunnel gebaut und ausgebaut wird. SPD, FDP und Volt kritisierten daher den „Alleingang“ von Umweltdezernentin Heilig und forderten sie auf, alles zu unternehmen, „damit die Projekte zügig fertiggestellt werden können“.
„Die durch die in meinem Auftrag abgegebene Erklärung im Erörterungstermin entstandenen Irritationen bedauere ich und entschuldige mich dafür“, erklärt Rosemarie Heilig nun. Aufgabe ihres Dezernats sei, die Belange der Stadt mit Blick auf den Klimaschutz und das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 zu vertreten. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum KSG müssten die Planfeststellungsunterlagen für den A661-Ausbau nun um neue Aufgaben zum Klimaschutz ergänzt werden. Andernfalls könne der Beschluss zum Ausbau rechtswidrig werden. Darauf habe die „ausdrücklich vorläufige“ Stellungnahme des Grünflächenamts hingewiesen. Das Dezernat erwarte, so Heilig, dass diese Aufgaben noch erfüllt werden.
12. Mai 2022, 12.24 Uhr
ez/loe
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