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Landesförderungsprogramm

Wohnungen für Berechtigte gesichert

Am Freitag hat der Magistrat beschlossen, Ausnahmen von den „Frankfurter Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum“ zuzulassen. Dies ermöglicht eine Fördermiete von fünf Euro und die Begrenzung von Mieterhöhhungen.
Weil hessische Kommunen nun erstmals Gelder aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt bekommen, um Belegungsrechte an bestehendem Wohnraum zu erwerben, hat der Magistrat am Freitag beschlossen, Ausnahmen von den diesbezüglichen „Frankfurter Richtlinien“ zuzulassen. „Damit wird der Weg geebnet für eine finanzielle Beteiligung der Stadt an dem neuen Landesförderprogramm zum Erwerb von Belegungsrechten“ freut sich Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz (Grüne). „So können wir hunderte bezahlbare Wohnungen für etliche Menschen sichern.“

Durch die Bereitstellung der Mittel aus dem neuen Förderprogramm des Landes soll eine Fördermiete erreicht werden, die entweder zehn Prozent oder einen Euro unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. „Das vergleichsweise hochpreisige Mietniveau in Frankfurt führt dabei aber zu Fördermieten, die für sozialwohnungsberechtigte Wohnungssuchende immernoch nicht finanzierbar sind“, so Cunitz. Eine Kofinanzierung sei nötig. Daher beteiligt sich die Stadt Frankfurt, die mit ihrem eigenen Förderprogramm schon seit 2007 den Erwerb von Belegungsrechten ermöglicht, zusätzlich finanziell an der Landesförderung. So könne bei Wiedervermietung eine Fördermiete von fünf Euro erreicht und eine begrenzte Mieterhöhung auf Steigungen nach dem Verbraucherpreisindex erzielt werden, erläutert Cunitz.

Neben weiteren Änderungen orientiert sich beispielsweise die Dauer der Belegungs- und Mietpreisbindung an der Dauer der Landesbindung und wird so von den bisherigen Förderzeiträumen von zehn bis 15 Jahren abweichen. Auch eine vorzeitige Beendigung der Bindung wird für diese Wohnungen, anders als im städtischen Programm, nicht möglich sein. Die Wohnungsunternehmen ABG Frankfurt Holding und Naussauische Heimstätte haben bei der WIBank bereits Fördermittel aus diesem Programm für 367 Wohnungen beantragt, deren Sozialbindungen 2013 und 2014 auslaufen. Durch die neue Förderung können diese Bindungen um 10 Jahre verlängert werden.


Bisher konnten allein mit dem städtischen Programm rund 870 Wohnungen in sämtlichen Frankfurter Stadtteilen für die soziale Wohnraumversorgung gewonnen werden. Mehr als acht Millionen Euro hat die Stadt seit 2007 an Gesellschaften und private Eigentümer ausgezahlt, knappe 20 Millionen Euro wurden im selben Zeitraum vertraglich verpflichtet. Das Förderprogramm habe viel Zuspruch erfahren und die Zahl der angebotenen Wohnungen steige von Jahr zu Jahr. „Schön wäre es, wenn noch mehr private Eigentümer mit uns zusammen arbeiten würden“, so Cunitz.
 
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6. Dezember 2013, 11.50 Uhr
mim
 
 
 
 
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