Das Bundesland Hessen prüft ein Verbot für Konversionstherapien. Das Verbot richtet sich an Organisationen und Institutionen, die glauben, dass Homo- und Bisexualität eine heilbare Krankheit sei.
Elena Zompi /
Sogenannte Konversionstherapien sollen Homo- und Bisexuelle „umkehren“ und somit von ihrer Sexualität „heilen“. Was klingt wie eine Methode aus dem 19. Jahrhundert, ist tatsächlich ein Angebot verschiedener Organisationen und Institutionen hier in Deutschland. Das Bundesland Hessen prüft nun ein Verbot gegen die „Homoheiler“, die der Ansicht sind, Homo- und Bisexualität seien Krankheiten oder psychische Störungen und könnten daher behandelt werden. Der Bundesrat begründet das Verbot damit, dass die angebotenen Methoden die Abwertung und Diskriminierung Homo- und Bisexueller fördern. „Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind Wesensmerkmale des Menschen, keine Entscheidung. Entsprechend ist Homosexualität keine Erkrankung und deshalb auch in keiner Weise behandlungsbedürftig. Im Gegenteil: Konversionstherapien sind auch nach Ansicht psychologischer Fachverbände und der Bundesärztekammer gesundheitsgefährdend. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag diese Bundesratsinitiative vereinbart“, so Kai Klose, Minister für Soziales und Integration (Bündnis 90/ Die Grünen).
Auch die Grünen im Landtag unterstützen diesen Vorstoß der hessischen Landesregierung im Bundesrat und weisen auf die Folgen der Konversionstherapie hin. „Wer Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität für krank erklärt, vergeht sich gegen den Kern des Grundgesetzes“, erklärt Felix Martin, queerpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Vielmehr sind es homo-, bi- und transfeindliche Haltungen, die Menschen krank machen.“ Denn die Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität können nach Angaben medizinischer und psychologischer Fachverbände zu psychischen und physischen Erkrankungen führen, erklärt Martin.
In den nächsten Tagen sollen auch die Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gleichlautende Beschlüsse verfassen, um die Initiative dann als Mehrländerantrag in den Bundesrat am 12. April einzubringen.