Heiliges Römisches Reich

Stütze für die Kirche

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Ein über 200 Jahre altes Gesetz beschert den beiden großen Kirchen jedes Jahr Steuergeld. Allein in Hessen wurden nach Berechnungen der Humanistischen Union 2010 gut 44 Millionen Euro ausgeschüttet.

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Es ist eine Vereinbarung, die viel überdauert hat. Der Reichsdeputationshauptschluss, zustande gebracht vom Heiligen Römischen Reich auf dessen Immerwährenden Reichstag am 25. Februar 1803, sicherte den Kirchen Entschädigungszahlungen zu, für die ihr im Zuge der Säkularisierung zugefügten Besitzverluste. Das Gesetz ist hartleibig, überstand Revolutionen und zwei Weltkriege und kam in Teilen auch bei der Neugründung der Bundesrepublik wieder zur Anwendung. Seit 1949, so hat die Gruppierung Humanistische Union nun errechnet, flossen 14 Milliarden Euro aus den Kassen der Bundesländer an die evangelische und die katholische Kirche. In Hessen waren es allein im vergangenen Jahr 44 Millionen Euro.

Die Humanistische Union, die sich seit 50 Jahren für eine strikte Trennung von Staat und Kirche einsetzt, kritisiert dies. Vorstandsmitglied Johann-Albrecht Haupt sagt: "Die Ablösung der Staatsleistungen wurde bisher stets mit Verweis darauf abgewehrt, dass der Staat nicht in der Lage sei, die bei einer Ablösung fälligen Entschädigungen zu zahlen. Diese Rechnungen lassen jedoch außer acht, wie viel die Länder seit 1919 an die Kirchen entrichtet haben. Die seit dem Inkrafttreten des Verfassungsgebotes zur Ablösung geleisteten Zahlungen betrachten wir als Ablöseleistungen."

Die jährliche Millionengabe kommt noch einmal zu den Kirchensteuern hinzu, die die Gläubigen der beiden Religionsgemeinschaften jedes Jahr zahlen. Die Humanistische Union hatte in der Vergangenheit über Amtswege vergeblich versucht Klarheit über die nun von ihr selbst vorgelegten Zahlen zu erlangen. Die zuständigen Ministerien hatten mit einem "unvertretbaren Verwaltungsaufwand" argumentiert. "Die von uns in wenigen Wochen ermittelten Zahlen liegen den kirchlichen und staatlichen Behörden aufbereitet in den jährlichen Haushaltsplänen vor; sie hätten nur schlicht addiert werden müssen. Die These vom unvertretbaren Verwaltungsaufwand grenzt an Lächerlichkeit", sagt Herr Haupt.

In der Weimarer Verfassung von 1919 ist niedergelegt, dass der Staat die Zahlungen einstellen soll - dafür soll eigens ein Gesetz geschaffen werden. Bislang wurde dies allerdings nicht auf den Weg gebracht. Die Staatsleistungen sind nicht zweckgebunden und damit unabhängig von den Leistungen, die die Kirchen zum Beispiel für ihre karitativen Tätigkeiten vom Staat bekommen.


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