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Einigung zwischen Land und Städtetag

Mehr Geld für die Kommunen in Hessen

Die Landesregierung und der Hessische Städtetag haben sich auf eine bessere Finanzierung der Kommunen geeinigt. Vor allem die Kinderbetreuung soll gestärkt werden. Uneinigkeit herrscht weiterhin über das Landesprogramm „Starke Heimat Hessen“.
Das Land Hessen hat angekündigt, ab 2020 den Kommunen rund 85 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Darauf einigten sich Finanzminister Thomas Schäfer (CDU), Sozial- und Integrationsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) und der Präsident des Hessischen Städtetages Christian Geselle (SPD). Rund 44 Millionen Euro entfallen auf den Familienleistungsausgleich, dessen Finanzierung durch die Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu geregelt werden musste. Die Zahlungen sollen den Finanzausgleich auf dem bisherigen Niveau halten ohne, dass den Kommunen dadurch eine höhere Belastung entsteht.

Weitere finanzielle Mittel sollen im Rahmen des „Gute Kita-Gesetzes“ des Bundes aufgewendet werden. Außerdem soll die mit dem Gesetz einhergehende finanzielle Ausstattung über das Auslaufen der Bundesmittel 2022 vom Land garantiert werden. „Wir sichern im Zuge der Übereinkunft den Kommunen, den Eltern, den Erzieherinnen und Erziehern sowie den Kindern zu, dass das Land die Verbesserungen, die das Gute Kita-Geld des Bundes mit sich bringen wird, über die vom Bund vorgesehene Laufzeit hinaus gewährleisten wird“, teilten Sozialminister Klose und Finanzminister Schäfer mit. Stadtkämmerer Uwe Becker (CDU) teilte mit, er begrüße die Initiative des Landes Hessen, den möglichen Wegfall von Bundesmitteln im Bereich Kinderbetreuung aufzufangen. „Es ist ein wichtiges Signal an die Kommunen, das auch Planungssicherheit schafft. Der Ausbau der Kinderbetreuung und eine gute Ausstattung ist gerade für eine wachsende Stadt heute und in Zukunft eine stetige Aufgabe. Den Versuch des Landes Hessen, die Kommunen hier nicht allein zu lassen, dafür kann man an dieser Stelle das Land auch mal loben.“

Durch das „Gute Kita-Gesetz“ erhält das Land Hessen vom Bund insgesamt 412 Millionen Euro, die durch Landesmittel aufgestockt werden sollen. Mit den insgesamt 549 Millionen Euro soll die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten (Kitas) verbessert werden. Neben einer besseren finanziellen Grundausstattung sollen mit dem Geld Kitas mit längeren Öffnungszeiten oder integrativen Konzepten gezielt gefördert werden. Desweiteren soll in den Kitas mehr Personal eingestellt werden. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, ist eine Imagekampagne für den Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers geplant. „Wir werden im Zuge des Gute Kita-Gesetzes des Bundes die Kinderbetreuung in Hessen substanziell und dauerhaft verbessern. Mit den zwischen Land und Kommunen vereinbarten Änderungen der gesetzlichen Mindeststandards sorgen wir für eine erheblich höhere Personalausstattung in unseren Kindertageseinrichtungen und stärken darüber hinaus die enorm wichtige Arbeit der Kita-Leitungen“, erklärt Klose.

Die Maßnahmen sollen teilweise auch durch das stark umstrittene Landesprogramm „Starke Heimat Hessen“ umgesetzt werden. Zum Umgang mit dem Landesprogramm herrscht weiter Uneinigkeit zwischen dem Hessischen Städtetag und der Landesregierung. Der Hessische Städtetag hatte das Gesetz zur „Starken Heimat Hessen“ und die Heimatumlage in der Vergangenheit stark kritisiert und eine Rücknahme gefordert. Das Gesetz sieht vor, dass das Land einen Teil der den Kommunen zustehenden Gewerbesteuereinnahmen einbehält und den Kommunen zweckgebunden zur Verfügung stellt. Der Städtetag sieht darin einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und die Finanzhoheit der Kommunen. Christian Geselle kündigte an, der Hessische Städtetag werde seinen Mitgliedern keine Klage gegen das Gesetz empfehlen, im Falle einer Klage aber seiner Beratungspflicht nachkommen.

Ein Kompromiss wurde dagegen beim kommunalen Finanzausgleich gefunden. Dieser hatte ursprünglich vorgesehen, dass nahezu der gesamte Aufwuchs für 2020 den fünf kreisfreien Städten in Hessen zugefallen wäre. Nun soll dieser auf die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Kommunen im Verhältnis 60:40 aufgeteilt werden. Die kreisfreien Städte sollen die ihnen zustehenden 40 Prozent des Geldes in den Folgejahren erhalten. „Einen besseren Vorschlag hat niemand auf den Tisch gelegt“, sind sich Thomas Schäfer und Christian Gesella sicher.
 
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28. Oktober 2019, 12.22 Uhr
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