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Desiderius-Erasmus-Stiftung
Urteil: Keine Förderung von AfD-Stiftung verletzt Chancengleichheit
Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung erhält keine staatlichen Förderungen. Nun bekommt die AfD nach einer Klage Recht vom Bundesverfassungsgericht Karlsruhe.
Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung, deren Vorsitz die ehemalige Frankfurter CDU-Stadtverordnete Erika Steinbach bekleidet, wurde im Jahr 2019 von staatlichen Förderungen ausgeschlossen. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch entschieden hat, wurde damit das Recht auf Chancengleichheit verletzt.
Begründet wurde dies damit, dass die Kriterien für die Förderung der politischen Stiftungen bisher nicht in einem eigenen Gesetz geregelt sind, wie Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung sagte. Das sei aber notwendig.
AfD klagte für Stiftungsgelder
Zuvor hatte die AfD in Karlsruhe geklagt, da die ihnen nahestehende Stiftung kein Geld aus öffentlichen Mitteln erhalten hatte. Darin sieht die Partei einen Verstoß gegen die vom Grundgesetz geforderte Chancengleichheit politischer Parteien. Die parteinahen Stiftungen von CDU, CSU, SPD, Grünen, FDP und Linken würden insgesamt 660 Millionen Euro pro Jahr aus dem Bundeshaushalt bekommen.
Richtschnur für die Förderung war bisher ein Karlsruher Urteil aus dem Jahr 1986. Demnach muss sichergestellt sein, „alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt“ werden.
Allerdings stand dem ein Passus entgegen, der seit 2022 im Haushaltsgesetz steht. Danach werden die Zuschüsse nur politischen Stiftungen gewährt, „die nach ihrer Satzung und ihrer gesamten Tätigkeit jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“.
Erika Steinbach ist Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung wurde 2017 gegründet und nach Erasmus von Rotterdam benannt, der als niederländischer Universalgelehrter und Renaissance-Humanist bekannt wurde. Die AfD erkannte die Stiftung 2018 als parteinah an. Vorsitzende ist seit März 2018 Erika Steinbach, ehemals Politikerin der CDU Frankfurt und seit Januar 2022 Mitglied der AfD.
Die Stiftung steht stark in der Kritik. Meron Mendel, Vorsitzender der Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt, etwa hatte im Vorfeld gefordert, dass die Förderung der Stiftung aus Steuermitteln verhindert werden müsse.
Das Urteil aus Karlsruhe kommentierte er wie folgt: „Der Erfolg der AfD ist einzig und alleine den Versäumnissen der demokratischen Parteien im Bundestag anzulasten. Karlsruhe hat die offensichtliche Notwendigkeit eines Stiftungsgesetzes angemahnt und sendet ein deutliches Signal: Die Bundesregierung darf das Thema nicht länger aussitzen. Jetzt muss die Ampel-Koalition umsetzen, was sie schon im Koalitionsvertrag versprochen hat. Allen voran die SPD muss ihre Blockadehaltung aufgeben.“
Begründet wurde dies damit, dass die Kriterien für die Förderung der politischen Stiftungen bisher nicht in einem eigenen Gesetz geregelt sind, wie Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung sagte. Das sei aber notwendig.
AfD klagte für Stiftungsgelder
Zuvor hatte die AfD in Karlsruhe geklagt, da die ihnen nahestehende Stiftung kein Geld aus öffentlichen Mitteln erhalten hatte. Darin sieht die Partei einen Verstoß gegen die vom Grundgesetz geforderte Chancengleichheit politischer Parteien. Die parteinahen Stiftungen von CDU, CSU, SPD, Grünen, FDP und Linken würden insgesamt 660 Millionen Euro pro Jahr aus dem Bundeshaushalt bekommen.
Richtschnur für die Förderung war bisher ein Karlsruher Urteil aus dem Jahr 1986. Demnach muss sichergestellt sein, „alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt“ werden.
Allerdings stand dem ein Passus entgegen, der seit 2022 im Haushaltsgesetz steht. Danach werden die Zuschüsse nur politischen Stiftungen gewährt, „die nach ihrer Satzung und ihrer gesamten Tätigkeit jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“.
Erika Steinbach ist Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung wurde 2017 gegründet und nach Erasmus von Rotterdam benannt, der als niederländischer Universalgelehrter und Renaissance-Humanist bekannt wurde. Die AfD erkannte die Stiftung 2018 als parteinah an. Vorsitzende ist seit März 2018 Erika Steinbach, ehemals Politikerin der CDU Frankfurt und seit Januar 2022 Mitglied der AfD.
Die Stiftung steht stark in der Kritik. Meron Mendel, Vorsitzender der Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt, etwa hatte im Vorfeld gefordert, dass die Förderung der Stiftung aus Steuermitteln verhindert werden müsse.
Das Urteil aus Karlsruhe kommentierte er wie folgt: „Der Erfolg der AfD ist einzig und alleine den Versäumnissen der demokratischen Parteien im Bundestag anzulasten. Karlsruhe hat die offensichtliche Notwendigkeit eines Stiftungsgesetzes angemahnt und sendet ein deutliches Signal: Die Bundesregierung darf das Thema nicht länger aussitzen. Jetzt muss die Ampel-Koalition umsetzen, was sie schon im Koalitionsvertrag versprochen hat. Allen voran die SPD muss ihre Blockadehaltung aufgeben.“
22. Februar 2023, 12.08 Uhr
sfk/ktho
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