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Der Leiter des Liegenschaftsamtes ist unschuldig
Ermittlungen gegen Alfred Gangel eingestellt
Im November vergangenen Jahres hatten Razzien für aufsehen gesorgt, zumal von den Hausdurchsuchungen auch das Büro von dem Leiter des Liegenschaftsamtes, Alfred Gangel, betroffen war. Doch die Vorwürfe gegen ihn sind passé.
Die Durchsuchung der Büroräume, nach der Ermittler Akten mitnahmen und die Vorwürfe einschließlich der Berichterstattung, in dem Alfred Gangel Korruption unterstellt wurden, haben dem Leiter des Liegenschaftsamtes im November vergangenen Jahres stark getroffen. Damals beteuerte er in einem Interview mit dieser Zeitung dass er unschuldig sei, er aber vermute, dass ihm jemand schaden wolle.
Die Staatsanwaltschaft war einem Anfangsverdacht im Zuge eines Vergabeverfahrens unter Beteiligung städtischer Tochtergesellschaften nachgegangen, nachdem Verantwortliche eines Unternehmens gegen Zuwendungen bei der Auftragsvergabe bevorzugt worden sein sollen. Doch der Anfangsverdacht hat sich als nicht haltbar erwiesen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat daher die Ermittlungen gegen den Leiter des städtischen Liegenschaftsamtes eingestellt. Bürgermeister Olaf Cunitz (Grüne) zeigte sich darüber sehr erfreut: „Alfred Gangel hat sich nichts zu Schulden kommen lassen. Die Unschuldsvermutung hat sich vollumfänglich erhärtet. Die Verfahrenseinstellung bestätigt, dass unser Vertrauen gerechtfertigt und es richtig war, den Amtsleiter während der Ermittlungen nicht zu suspendieren.“
Die Staatsanwaltschaft war einem Anfangsverdacht im Zuge eines Vergabeverfahrens unter Beteiligung städtischer Tochtergesellschaften nachgegangen, nachdem Verantwortliche eines Unternehmens gegen Zuwendungen bei der Auftragsvergabe bevorzugt worden sein sollen. Doch der Anfangsverdacht hat sich als nicht haltbar erwiesen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat daher die Ermittlungen gegen den Leiter des städtischen Liegenschaftsamtes eingestellt. Bürgermeister Olaf Cunitz (Grüne) zeigte sich darüber sehr erfreut: „Alfred Gangel hat sich nichts zu Schulden kommen lassen. Die Unschuldsvermutung hat sich vollumfänglich erhärtet. Die Verfahrenseinstellung bestätigt, dass unser Vertrauen gerechtfertigt und es richtig war, den Amtsleiter während der Ermittlungen nicht zu suspendieren.“
25. April 2014, 16.11 Uhr
Nicole Brevoord
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