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Corona-Maßnahmen

Schulen: Maskenpflicht außerhalb des Klassenzimmers

In den hessischen Schulen gilt ab Montag außerhalb der Klassenzimmer das Tragen einer Maskenpflicht. Das teilte die Hessische Landesregierung im Anschluss an eine Sitzung des Corona-Kabinetts mit. Bereits bestehende Regelungen wurden bis zum 31. Oktober verlängert.
Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat erneut Anpassungen der Corona-Verordnungen beschlossen, wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Donnerstagmorgen in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten Tarek Al-Wazir und Sozialstaatssekretärin Anne Janz (beide Bündnis 90/Die Grünen) sowie Kultusminister Alexander Lorz (CDU) mitteilte. Neben Vorkehrungen für die zum Normalbetrieb zurückkehrenden Schulen wurden erste Aussagen zu den Weihnachtsmärkten getroffen.

„Wir haben steigenden Infektionszahlen in der gesamten Bundesrepublik – auch in Hessen“, sagte Ministerpräsident Bouffier, verwies jedoch darauf, dass Hessen bislang gut durch die Pandemie gekommen sei. „Momentan besteht keinerlei Grund für Alarmismus oder Hektik. Wir bleiben weiterhin besonnen und werden keine grundsätzliche Kursänderung vornehmen“, so Bouffier. Bislang bestehende Regelungen sollen nun bis zum 31. Oktober verlängert werden. Das betreffe auch Veranstaltungen. Hier gelte weiterhin, dass solche mit bis zu 250 Personen mit Vorlage eines Hygienekonzepts stattfinden dürfen, größere Events benötigten eine Genehmigung der Gesundheitsbehörden. Hinsichtlich der Weihnachtsmärkte gab Bouffier erstmals grünes Licht. Diese würden wie Floh- oder Wochenmärkte behandelt werden und könnten entsprechend geeigneter Maßnahmen stattfinden. Über den Besuch von Sportveranstaltungen soll in einer weiteren Sitzung Ende des Monats verhandelt werden.

Maskenpflicht außerhalb der Klassenzimmer

Ab Montag, wenn die Sommerferien enden und die hessischen Schülerinnen und Schüler wieder in den Unterricht zurückkehren, gilt landesweit eine Maskenpflicht außerhalb der Klassenzimmer. Im Unterricht selbst könne jedoch davon absehen werden, so Kultusminister Lorz. Natürlich wisse man, dass die Ansteckungsgefahr im Klassenverband nicht Halt mache, doch das Tragen könne „die pädagogische Interaktion und Lernmöglichkeiten“ reduzieren. Dementsprechend könne jeder individuell entscheiden, ob er innerhalb des Klassenraumes eine Maske tragen wolle.
Da die Abstände in diesem Kontext oftmals nicht eingehalten werden könnten, bestehe für Lehrkräfte weiterhin die Möglichkeit, sich ab dem 17. August und bis zum 8. Oktober in regelmäßigen Abständen kostenlos testen zu lassen. Das bestätigte auch Sozialstaatssekretärin Janz für das Personal in den Kitas und Betreuungseinrichtungen in Hessen.

Umgang mit Schnupfenkindern

Die Schnupfenfrage bei Kindern sei eine „systemrelevante“, da sie eine normale Begleiterscheinung des Kinderalltags sei, erklärte Janz. In Absprache mit Kinderärztinnen und -ärzten habe man deshalb entschieden, dass ein Schul- oder Kitabesuch trotz Schnupfen möglich sei. „Kranke Kinder sollen definitiv nicht in die Kita, ein alleiniger Schnupfen ist jedoch kein Grund, ein Kind nicht in die Kita zu schicken“, so Janz. Dementsprechend habe man ein sogenanntes Schnupfenpapier entwickelt, das Empfehlungen zum Umgang mit Erkältungssymptomen geben soll. (corona.hessen.de).

Bus und Bahn: Sofort Bußgeld bei fehlender Maske

Mit dem Sommerferienende erwarte man auch einen Anstieg der Fahrgastzahlen in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Laut Tarek Al-Wazir, sei man aktuell bei einer Auslastung von rund zwei Dritteln gegenüber dem Normalzustand. Das Tragen einer Maske sei nun wichtiger denn je. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht kann daher das Bußgeld in Höhe von 50 Euro nun direkt gefordert werden.
 
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13. August 2020, 12.46 Uhr
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