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Corona
Hessen will Übergangslösung bis Anfang April
Hessen will nur wenige Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 20. März lockern, die meisten von ihnen sollen bis 2. April verlängert werden. Dazu tagt am heutigen Freitag das Corona-Kabinett.
Am heutigen Freitag soll das hessische Corona-Kabinett die neuen Regeln für Hessen beschließen. Wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) bereits am Donnerstag nach dem Bund-Länder-Treffen mitteilte, soll es in Hessen eine Übergangslösung bis zum 2. April geben. Die Personengrenze bei Veranstaltungen, die Kontaktnachverfolgung sowie die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte sollen wegfallen, alle weiteren Maßnahmen jedoch bis dahin bestehen bleiben.
Für das derzeitige Bundesinfektionsschutzgesetz entfällt am Sonntag, 20. März, die Rechtsgrundlage. Aus diesem Grund soll im Bundestag am Freitag ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen werden, über das direkt im Anschluss der Bundesrat abstimmt. Danach können entsprechende Regeln in den Ländern beschlossen werden.
Der Bund will ab dem 2. April nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen ermöglichen. Das bedeutete, dass eine Maskenpflicht nur noch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, bei Pflegediensten sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt. Eine Testpflicht ist dann nur noch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Schulen möglich. Alle weiteren Schutzmaßnahmen entfallen.
Ministerpräsident Bouffier kritisierte das Vorgehen der Bundesregierung scharf. „Weil sich die Bundesregierung uneinig ist und deshalb eine Neuregelung praktisch in letzter Sekunde vor dem Auslaufen aller Regeln erfolgen muss, wissen wir weiterhin nicht, welche konkreten Schutzmaßnahmen wir in Hessen ab der kommenden Woche ergreifen können“, sagte er am Dienstag in Wiesbaden. „Dieses Verfahren ist unsäglich und deshalb lehnen es auch alle Länder ab.“
PCR-Teststellen schließen
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) gab am Donnerstag derweil bekannt, dass alle 15 in Hessen betriebenen Testcenter zum 31. März geschlossen werden. Grund dafür sei die fehlende Finanzierungszusage durch den Bund, ein geordneter Rückbau der Strukturen sei dadurch alternativlos. Der letzte Testtag sei aufgrund des Rückbaus der 25. März. PCR-Tests werden vonseiten der KVH nur noch in Vertragsarztpraxen angeboten.
Für das derzeitige Bundesinfektionsschutzgesetz entfällt am Sonntag, 20. März, die Rechtsgrundlage. Aus diesem Grund soll im Bundestag am Freitag ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen werden, über das direkt im Anschluss der Bundesrat abstimmt. Danach können entsprechende Regeln in den Ländern beschlossen werden.
Der Bund will ab dem 2. April nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen ermöglichen. Das bedeutete, dass eine Maskenpflicht nur noch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, bei Pflegediensten sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt. Eine Testpflicht ist dann nur noch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Schulen möglich. Alle weiteren Schutzmaßnahmen entfallen.
Ministerpräsident Bouffier kritisierte das Vorgehen der Bundesregierung scharf. „Weil sich die Bundesregierung uneinig ist und deshalb eine Neuregelung praktisch in letzter Sekunde vor dem Auslaufen aller Regeln erfolgen muss, wissen wir weiterhin nicht, welche konkreten Schutzmaßnahmen wir in Hessen ab der kommenden Woche ergreifen können“, sagte er am Dienstag in Wiesbaden. „Dieses Verfahren ist unsäglich und deshalb lehnen es auch alle Länder ab.“
PCR-Teststellen schließen
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) gab am Donnerstag derweil bekannt, dass alle 15 in Hessen betriebenen Testcenter zum 31. März geschlossen werden. Grund dafür sei die fehlende Finanzierungszusage durch den Bund, ein geordneter Rückbau der Strukturen sei dadurch alternativlos. Der letzte Testtag sei aufgrund des Rückbaus der 25. März. PCR-Tests werden vonseiten der KVH nur noch in Vertragsarztpraxen angeboten.
18. März 2022, 11.36 Uhr
ez
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