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Cannabis-Legalisierung
Kiffen in Frankfurt jetzt legal – Polizei bereitet sich vor
Der Konsum von Cannabis ist in Frankfurt nun gesetzlich erlaubt – mit Einschränkungen. Die Polizei bereitet sich entsprechend vor.
Update, 2. April: Die Teil-Legalisierung von Cannabis gilt seit 1. April bundesweit. In Hessen sind der Besitz, Anbau und Konsum mit Einschränkungen nun gestattet. Das bedeutet auch: neue Herausforderungen für die Behörden. „Auch nach einer teilweisen Entkriminalisierung kommen zahlreiche strafrechtliche Verstöße in Betracht, etwa bei Überschreitung der maximal zulässigen Mengen oder bei Abgabe an Jugendliche“, erklärte das hessische Innenministerium.
Größere Einsätze gab es nach hr-Informationen bisher nicht. „Das wird sicherlich noch ein paar Tage und Wochen dauern, bis wir die Auswirkungen und die Maßnahmen signifikant merken“, wird ein Polizeisprecher zitiert. „Die Pflanzen müssen ja auch erstmal wachsen.“
Bundesrat winkt Cannabis-Legalisierung durch
Update, 22. März: In Frankfurt wird Kiffen bald legal. Der Bundesrat hat am Freitag (22. März) das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis beschlossen. Somit wird zum 1. April der Besitz und Anbau des Rauschmittels für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben für den Eigenkonsum erlaubt.
Während der Vize-Ministerpräsident Kaweh Mansoori (SPD) den Vorstoß begrüßte, erntete die Entscheidung Kritik vom hessischen Innenminister Roman Poseck (CDU): „Ich rechne damit, dass unser Land unsicherer wird, so zum Beispiel im Hinblick auf die Gesundheit, vor allem junger Menschen, im Hinblick auf die Bekämpfung der Kriminalität und im Hinblick auf die Sicherheit im Straßenverkehr“. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) nannte das Cannabis-Gesetz eine „Katastrophe für Deutschland“.
Bundestag beschließt umstrittenes Cannabis-Gesetz
Update, 15:44 Uhr: Der Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung ist beschlossen. Der Bundestag hat sich für eine Wende in der deutschen Drogenpolitik entschieden und mit Mehrheit für das Projekt der Ampel-Regierung gestimmt. Der Besitz und Anbau wird zum 1. April straffrei. Kiffen wird legal.
Frankfurter Cannabis-Clubs bereiten sich auf Legalisierung vor
Erstmeldung, 23. Februar:Vor 22 Jahren skandierte Grünenpolitiker Hans-Christian Ströbele: „Gebt das Hanf frei!“ Diesen Freitag könnte es soweit sein. Das Cannabisgesetz wird im Bundestag abgestimmt. Nach der Verabschiedung des Bundeskabinetts im vorherigen Jahr soll das Gesetz nun nach mehreren Änderungen am Freitag den Bundestag passieren. Gegenwind kommt etwa von der Union und dem Deutschen Richterbund. Der Bundesrat kann die Legalisierung nicht abwenden, Hürden gibt es dennoch.
Hintergrund der Teil-Legalisierung ist, dass die strafrechtlichen Konsequenzen eines Konsums kaum jemanden daran hindern, zu konsumieren. Mit dem neuen Gesetz soll der Besitz und Eigenanbau für Erwachsene zum 1. April straffrei werden. Für Minderjährige bleibt die psychoaktive Substanz weiterhin verboten.
Kiffen für (fast) alle ab dem 1. April
Öffentlich dürfen künftig bis zu 25 Gramm getrocknete Blüten mitgeführt werden. Erlaubte Höchstmengen in der eigenen Wohnung belaufen sich zukünftig auf bis zu 50 Gramm. Die gleiche Menge gilt für die geplanten Cannabisclubs bei der monatlichen Abgabe an ihre Mitglieder. Wer zwischen 18 und 21 Jahre alt ist, wird maximal 30 Gramm pro Monat erhalten. Überschreitungen gelten jedoch nur noch als Ordnungswidrigkeit und nicht mehr als Straftat. Eine Kontrolle, wer die Menge im Privathaushalt überschreitet, dürfte schwierig werden.
Ab April können sich die Konsumenten auch mit der eigenen Zucht selbst versorgen. Bis zu drei Pflanzen sollen erlaubt sein. Das Bundesinnenministerium rechnet mit einem Ertrag von 20-30 Gramm pro Pflanze; der Hanfverband verweist auf sehr große Abweichungen. Bei perfekten Rahmenbedingungen kann eine Pflanze theoretisch bis zu 500 Gramm Ertrag bringen. Cannabisanbau über den eigenen Konsum hinaus und die Weitergabe an Dritte bleiben verboten.
Hessische Cannabis-Clubs stehen in den Startlöchern
Am 1. Juli ist der Start der Cannabis-Clubs geplant. Auch in Frankfurt bereiten sich bereits gegründete Clubs auf den nicht-kommerziellen Anbau vor. Von deren Seite heißt es, der Kostenfaktor für die Örtlichkeiten, die den Anbau ermöglichten, sowie das Equipment seien immens. Der Konsum in den Cannabis-Clubs, wie er aus niederländischen Coffeeshops und spanischen Cannabis-Social-Clubs bekannt ist, ist verboten. Gleiches gilt für jegliche Werbung.
Laut Angaben des Hessischen Innenministeriums bezogen sich in den letzten Jahren die meisten Rauschgiftdelikte auf Cannabis. 2022 wurden in Hessen über 15 000 Straftaten registriert. Vor einer geplanten Amnestie, also dem rückwirkenden Straferlass, warnt aber der Deutsche Richterbund. Er sieht eine massive Überlastung der Gerichte, weil um die 100 000 Akten erneut überprüft werden müssten. Schwierigkeit ist hier, dass seitens der Gerichte die Digitalisierung verpasst wurde, was die Überprüfung erschwert.
Cannabis-Legalisierung: Was bleibt verboten?
Der Konsum unweit von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen sowie öffentlichen Sportstätten bleibt verboten. Konkret geht es um 100 Meter Luftlinie rund um den Eingangsbereich der Einrichtungen. Wer nachts samt qualmendem Joint an einer geschlossenen Schule oder am Kindergarten vorbeiläuft, riskiert ein Bußgeld von bis zu 30 000 Euro. Temporär verboten bleibt auch der Konsum in der Fußgängerzone, beziehungsweise pünktlich zur Tagesschau ab 20 Uhr darf auf der Zeil offiziell gekifft werden, allerdings nur bis 7 Uhr morgens.
CDU und AfD gegen die Legalisierung
Es gibt auch kritische Stimmen, die mit der Legalisierung eine Stärkung des illegalen Markts befürchten, schließlich sei mit Eintritt der Gesetzgebung kein legal produziertes Cannabis vorhanden. Zudem sind CDU und AfD generell dagegen und verweisen auf mangelnden Jugendschutz. Bereits in einem Jahr soll die Wirkung von Verbotszonen rund um Kinder- und Jugendeinrichtungen ausgewertet werden. Nach zwei Jahren soll zudem ein Evaluationsbericht des Bundesgesundheitsministeriums über die organisierte Kriminalität im Bezug auf Cannabis erscheinen.
Größere Einsätze gab es nach hr-Informationen bisher nicht. „Das wird sicherlich noch ein paar Tage und Wochen dauern, bis wir die Auswirkungen und die Maßnahmen signifikant merken“, wird ein Polizeisprecher zitiert. „Die Pflanzen müssen ja auch erstmal wachsen.“
Update, 22. März: In Frankfurt wird Kiffen bald legal. Der Bundesrat hat am Freitag (22. März) das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis beschlossen. Somit wird zum 1. April der Besitz und Anbau des Rauschmittels für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben für den Eigenkonsum erlaubt.
Während der Vize-Ministerpräsident Kaweh Mansoori (SPD) den Vorstoß begrüßte, erntete die Entscheidung Kritik vom hessischen Innenminister Roman Poseck (CDU): „Ich rechne damit, dass unser Land unsicherer wird, so zum Beispiel im Hinblick auf die Gesundheit, vor allem junger Menschen, im Hinblick auf die Bekämpfung der Kriminalität und im Hinblick auf die Sicherheit im Straßenverkehr“. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) nannte das Cannabis-Gesetz eine „Katastrophe für Deutschland“.
Update, 15:44 Uhr: Der Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung ist beschlossen. Der Bundestag hat sich für eine Wende in der deutschen Drogenpolitik entschieden und mit Mehrheit für das Projekt der Ampel-Regierung gestimmt. Der Besitz und Anbau wird zum 1. April straffrei. Kiffen wird legal.
Erstmeldung, 23. Februar:Vor 22 Jahren skandierte Grünenpolitiker Hans-Christian Ströbele: „Gebt das Hanf frei!“ Diesen Freitag könnte es soweit sein. Das Cannabisgesetz wird im Bundestag abgestimmt. Nach der Verabschiedung des Bundeskabinetts im vorherigen Jahr soll das Gesetz nun nach mehreren Änderungen am Freitag den Bundestag passieren. Gegenwind kommt etwa von der Union und dem Deutschen Richterbund. Der Bundesrat kann die Legalisierung nicht abwenden, Hürden gibt es dennoch.
Hintergrund der Teil-Legalisierung ist, dass die strafrechtlichen Konsequenzen eines Konsums kaum jemanden daran hindern, zu konsumieren. Mit dem neuen Gesetz soll der Besitz und Eigenanbau für Erwachsene zum 1. April straffrei werden. Für Minderjährige bleibt die psychoaktive Substanz weiterhin verboten.
Öffentlich dürfen künftig bis zu 25 Gramm getrocknete Blüten mitgeführt werden. Erlaubte Höchstmengen in der eigenen Wohnung belaufen sich zukünftig auf bis zu 50 Gramm. Die gleiche Menge gilt für die geplanten Cannabisclubs bei der monatlichen Abgabe an ihre Mitglieder. Wer zwischen 18 und 21 Jahre alt ist, wird maximal 30 Gramm pro Monat erhalten. Überschreitungen gelten jedoch nur noch als Ordnungswidrigkeit und nicht mehr als Straftat. Eine Kontrolle, wer die Menge im Privathaushalt überschreitet, dürfte schwierig werden.
Ab April können sich die Konsumenten auch mit der eigenen Zucht selbst versorgen. Bis zu drei Pflanzen sollen erlaubt sein. Das Bundesinnenministerium rechnet mit einem Ertrag von 20-30 Gramm pro Pflanze; der Hanfverband verweist auf sehr große Abweichungen. Bei perfekten Rahmenbedingungen kann eine Pflanze theoretisch bis zu 500 Gramm Ertrag bringen. Cannabisanbau über den eigenen Konsum hinaus und die Weitergabe an Dritte bleiben verboten.
Am 1. Juli ist der Start der Cannabis-Clubs geplant. Auch in Frankfurt bereiten sich bereits gegründete Clubs auf den nicht-kommerziellen Anbau vor. Von deren Seite heißt es, der Kostenfaktor für die Örtlichkeiten, die den Anbau ermöglichten, sowie das Equipment seien immens. Der Konsum in den Cannabis-Clubs, wie er aus niederländischen Coffeeshops und spanischen Cannabis-Social-Clubs bekannt ist, ist verboten. Gleiches gilt für jegliche Werbung.
Laut Angaben des Hessischen Innenministeriums bezogen sich in den letzten Jahren die meisten Rauschgiftdelikte auf Cannabis. 2022 wurden in Hessen über 15 000 Straftaten registriert. Vor einer geplanten Amnestie, also dem rückwirkenden Straferlass, warnt aber der Deutsche Richterbund. Er sieht eine massive Überlastung der Gerichte, weil um die 100 000 Akten erneut überprüft werden müssten. Schwierigkeit ist hier, dass seitens der Gerichte die Digitalisierung verpasst wurde, was die Überprüfung erschwert.
Der Konsum unweit von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen sowie öffentlichen Sportstätten bleibt verboten. Konkret geht es um 100 Meter Luftlinie rund um den Eingangsbereich der Einrichtungen. Wer nachts samt qualmendem Joint an einer geschlossenen Schule oder am Kindergarten vorbeiläuft, riskiert ein Bußgeld von bis zu 30 000 Euro. Temporär verboten bleibt auch der Konsum in der Fußgängerzone, beziehungsweise pünktlich zur Tagesschau ab 20 Uhr darf auf der Zeil offiziell gekifft werden, allerdings nur bis 7 Uhr morgens.
Es gibt auch kritische Stimmen, die mit der Legalisierung eine Stärkung des illegalen Markts befürchten, schließlich sei mit Eintritt der Gesetzgebung kein legal produziertes Cannabis vorhanden. Zudem sind CDU und AfD generell dagegen und verweisen auf mangelnden Jugendschutz. Bereits in einem Jahr soll die Wirkung von Verbotszonen rund um Kinder- und Jugendeinrichtungen ausgewertet werden. Nach zwei Jahren soll zudem ein Evaluationsbericht des Bundesgesundheitsministeriums über die organisierte Kriminalität im Bezug auf Cannabis erscheinen.
2. April 2024, 11.40 Uhr
tt/dpa
Till Christian Taubmann
Jahrgang 1997, Studium in Kommunikationsdesign an der Hochschule Mainz, Arbeit als freier Illustrator, seit Januar 2023 beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Till Christian
Taubmann >>
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