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Bundestagswahl
Stadt rechnet mit vielen Stimmen per Brief
Am 26. September werden in Deutschland die Abgeordneten des Bundestags gewählt. Seit Montag können Wahlberechtigte in Frankfurt die Briefwahl zur Bundestagswahl beantragen. Aufgrund der Pandemie rechnet die Stadt erneut mit vielen Briefwähler:innen.
429 000 Frankfurterinnen und Frankfurter können bis zum 26. September ihre Stimmen zur Bundestagswahl abgeben. Wer nicht am Wahlsonntag ins Wahllokal gehen, sondern bereits im Vorfeld wählen möchte, kann seit Montag Briefwahl beantragen. Wie schon bei der Kommunalwahl im März rechnet die Stadt coronabedingt auch dieses Mal dabei mit einer erhöhten Nachfrage. Bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung im März hatten über 50 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimmen per Brief abgegeben – mehr als doppelt so viele wie fünf Jahre zuvor. Bei der vergangenen Bundestagswahl 2017 lag der Briefwahl-Anteil in Frankfurt bei knapp 30 Prozent. „Wir gehen davon aus, dass dieser Wert dieses Mal deutlich höher sein wird“, sagte der für Wahlen zuständige Dezernent Jan Schneider (CDU) am Montag.
Briefwahl beantragen
Einen Antrag auf Briefwahl dürfen alle Frankfurter:innen stellen, die wahlberechtigt und ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu Hause ankommen, sollte der Antrag bis spätestens 15. September gestellt werden. Das kann auf mehreren Wegen passieren: Der Briefwahl-Antrag befindet sich zum einen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten bis zum 5. September zugeschickt werden soll. Per Post, Mail oder Fax kann der Antrag dann an das Wahlamt (Lange Straße 25-27) zurückgeschickt werden. Ebenfalls per Post, Mail oder Fax kann die Briefwahl auch mit einem formlosen Schreiben beantragt werden, das Vorname, Nachname, die vollständige Anschrift sowie das Geburtsdatum enthält. Der schnellste Weg ist wohl der über das Online-Formular, das die Stadt auf ihrer Webseite bereitstellt.
Zuletzt kann der Antrag zur Briefwahl auch direkt im Briefwahllokal in der Innenstadt (ebenfalls in der Lange Straße) oder in Höchst (Dalbergstraße 14) gestellt werden. Über die Online-Terminvergabe oder per Telefon (212-40400) sollte vorher ein Termin vereinbart werden. Wer seine Stimme direkt abgeben möchte, kann das in den Briefwahllokalen ebenfalls tun. „Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen stellt ausreichend große Räume bereit, in denen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können und eine sichere Stimmabgabe auch unter Pandemiebedingungen möglich ist“, sagt Jan Schneider.
Briefwahlunterlagen nicht zu spät zurückschicken
Wer Briefwahl beantragt hat, bekommt daraufhin die Unterlagen per Post zugeschickt. Nachdem bei der Kommunalwahl im März bis zu drei Stimmzettel darin enthalten waren, gibt es dieses Mal nur einen Stimmzettel. Außerdem gehören der Wahlschein, ein blauer Stimmzettelumschlag, der rote Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt zu den Unterlagen. Wer die Kreuze auf dem Stimmzettel gesetzt hat, packt diesen in den blauen Stimmzettelumschlag; der kommt wiederum zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag, der dann kostenlos über die Briefkästen der Post an das Wahlamt zurückgeschickt oder direkt beim Wahlamt eingeworfen werden kann.
Wie mit dem Antrag sollten sich die Wählerinnen und Wähler auch mit der Briefwahl nicht zu viel Zeit lassen und gerade bei der Rücksendung per Post einige Tage Postlaufzeit einplanen. Damit die Stimmen zur Bundestagswahl zählen, muss der Wahlbrief bis spätestens 26. September um 18 Uhr beim Wahlamt eingetroffen sein.
Briefwahl beantragen
Einen Antrag auf Briefwahl dürfen alle Frankfurter:innen stellen, die wahlberechtigt und ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu Hause ankommen, sollte der Antrag bis spätestens 15. September gestellt werden. Das kann auf mehreren Wegen passieren: Der Briefwahl-Antrag befindet sich zum einen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten bis zum 5. September zugeschickt werden soll. Per Post, Mail oder Fax kann der Antrag dann an das Wahlamt (Lange Straße 25-27) zurückgeschickt werden. Ebenfalls per Post, Mail oder Fax kann die Briefwahl auch mit einem formlosen Schreiben beantragt werden, das Vorname, Nachname, die vollständige Anschrift sowie das Geburtsdatum enthält. Der schnellste Weg ist wohl der über das Online-Formular, das die Stadt auf ihrer Webseite bereitstellt.
Zuletzt kann der Antrag zur Briefwahl auch direkt im Briefwahllokal in der Innenstadt (ebenfalls in der Lange Straße) oder in Höchst (Dalbergstraße 14) gestellt werden. Über die Online-Terminvergabe oder per Telefon (212-40400) sollte vorher ein Termin vereinbart werden. Wer seine Stimme direkt abgeben möchte, kann das in den Briefwahllokalen ebenfalls tun. „Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen stellt ausreichend große Räume bereit, in denen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können und eine sichere Stimmabgabe auch unter Pandemiebedingungen möglich ist“, sagt Jan Schneider.
Briefwahlunterlagen nicht zu spät zurückschicken
Wer Briefwahl beantragt hat, bekommt daraufhin die Unterlagen per Post zugeschickt. Nachdem bei der Kommunalwahl im März bis zu drei Stimmzettel darin enthalten waren, gibt es dieses Mal nur einen Stimmzettel. Außerdem gehören der Wahlschein, ein blauer Stimmzettelumschlag, der rote Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt zu den Unterlagen. Wer die Kreuze auf dem Stimmzettel gesetzt hat, packt diesen in den blauen Stimmzettelumschlag; der kommt wiederum zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag, der dann kostenlos über die Briefkästen der Post an das Wahlamt zurückgeschickt oder direkt beim Wahlamt eingeworfen werden kann.
Wie mit dem Antrag sollten sich die Wählerinnen und Wähler auch mit der Briefwahl nicht zu viel Zeit lassen und gerade bei der Rücksendung per Post einige Tage Postlaufzeit einplanen. Damit die Stimmen zur Bundestagswahl zählen, muss der Wahlbrief bis spätestens 26. September um 18 Uhr beim Wahlamt eingetroffen sein.
17. August 2021, 11.23 Uhr
loe
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