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BGH-Urteil
Ex-OB Feldmann zieht vors Bundesverfassungsgericht
Der frühere Frankfurter OB Peter Feldmann wehrt sich gegen seine Verurteilung im Korruptionsprozess, die das Landgericht Frankfurt im Dezember bestätigt hatte. Jetzt zieht er vor das Bundesverfassungsgericht.
Update, 15. Januar: Peter Feldmann, ehemaliger Frankfurter Oberbürgermeister, hat seine Drohung wahr gemacht und Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Noch ist unklar, wann Karlsruhe bezüglich der Beschwerde entscheiden wird. Der Ex-OB Feldmann hatte bereits im Dezember angekündigt, sich an das Bundesverfassungsgericht zu wenden, nachdem der Bundesgerichtshof die Revision in einem Beschluss vom 25. Oktober 2023 verworfen hatte.
Vorangegangen war das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 23. Dezember 2022. Darin wurde Feldmann wegen Vorteilsannahme zu einer Geldstrafe von 21 000 Euro verurteilt. Zudem muss er den „Vorteil“ in Höhe von 5989 Euro zurückzahlen.
BGH: Urteil gegen Ex-OB Feldmann rechtskräftig
Update, 13.30 Uhr: Das Frankfurter Landgericht hat in einer Pressemitteilung erklärt, dass die Verurteilung des ehemaligen Oberbürgermeisters Peter Feldmann wegen Vorteilsannahme rechtskräftig ist. Bereits am 25. Oktober hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes die Revision von Feldmann gegen das Frankfurter Urteil als unbegründet verworfen, heißt es.
Ex-OB Peter Feldmann zieht vor das Bundesverfassungsgericht
Erstmeldung: Der Anfang November 2022 abgewählte damalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann zieht vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Feldmann war im Dezember 2022 wegen Vorteilsnahme vom Landgericht Frankfurt zu einer Geldstrafe verurteilt worden und hatte daraufhin Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die sei jedoch nicht zugelassen worden und einen Verhandlungstermin habe es nicht gegeben, erklärte Feldmann in einer E-Mail an die Hessenschau.
In dem Prozess war dem ehemaligen OB Vorteilsannahme im Amt in zwei Fällen vorgeworfen worden: Zum einen soll seine frühere Freundin und inzwischen getrennt von ihm lebende Ehefrau Zübeyde Feldmann, damals Temizel, aufgrund seiner Amtsstellung eine Leitungsposition in einer deutsch-türkischen Kita der Arbeiterwohlfahrt (AWO) bekommen haben. Für diese soll sie nicht nur übertariflich bezahlt worden sein, sondern auch einen Dienstwagen erhalten haben. Zum anderen geht es um Spenden in Höhe von fast 6000 Euro, die Hannelore Richter, die ehemalige Wiesbadener AWO-Geschäftsführerin, für Feldmanns OB-Wahl 2018 gesammelt haben soll. Im Gegenzug habe dieser zugesagt, die AWO wohlwollend zu berücksichtigen.
Frankfurt: Ehemaliger OB Feldmann beteuerte Unschuld
Feldmann wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 175 Euro verurteilt; darüber hinaus wurde ein Wertersatz von knapp 6000 Euro fällig. Er ist damit vorbestraft. Der damalige SPD-Politiker - mittlerweile ist er aus der SPD ausgetreten - hatte stets seine Unschuld beteuert und Anfang Januar 2023 bereits Revision eingelegt. „Und es bleibt dabei: Ich bin nicht korrupt!“, hatte er der Öffentlichkeit mitgeteilt und weiter seine Kritik an den Anwälten geäußert: „Der Befangenheitsantrag der Anwälte hat sich im Nachhinein bedauerlicherweise als berechtigt herausgestellt."
Ex-OB Feldmann: Gang nach Karlsruhe auf Anraten des Anwalts
Wie die Hessenschau berichtet, sei Feldmann der Gang nach Karlsruhe von seinem Anwalt und „politischen Freunden“ geraten worden. Wie schon nach der Urteilsverkündung verwies er darauf, dass das Urteil gegen ihn ausschließlich auf „Hörensagen“ beruhe. Ebenso seien seine Entlastungszeugen ausgegrenzt worden.
Vorangegangen war das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 23. Dezember 2022. Darin wurde Feldmann wegen Vorteilsannahme zu einer Geldstrafe von 21 000 Euro verurteilt. Zudem muss er den „Vorteil“ in Höhe von 5989 Euro zurückzahlen.
BGH: Urteil gegen Ex-OB Feldmann rechtskräftig
Update, 13.30 Uhr: Das Frankfurter Landgericht hat in einer Pressemitteilung erklärt, dass die Verurteilung des ehemaligen Oberbürgermeisters Peter Feldmann wegen Vorteilsannahme rechtskräftig ist. Bereits am 25. Oktober hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes die Revision von Feldmann gegen das Frankfurter Urteil als unbegründet verworfen, heißt es.
Ex-OB Peter Feldmann zieht vor das Bundesverfassungsgericht
Erstmeldung: Der Anfang November 2022 abgewählte damalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann zieht vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Feldmann war im Dezember 2022 wegen Vorteilsnahme vom Landgericht Frankfurt zu einer Geldstrafe verurteilt worden und hatte daraufhin Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die sei jedoch nicht zugelassen worden und einen Verhandlungstermin habe es nicht gegeben, erklärte Feldmann in einer E-Mail an die Hessenschau.
In dem Prozess war dem ehemaligen OB Vorteilsannahme im Amt in zwei Fällen vorgeworfen worden: Zum einen soll seine frühere Freundin und inzwischen getrennt von ihm lebende Ehefrau Zübeyde Feldmann, damals Temizel, aufgrund seiner Amtsstellung eine Leitungsposition in einer deutsch-türkischen Kita der Arbeiterwohlfahrt (AWO) bekommen haben. Für diese soll sie nicht nur übertariflich bezahlt worden sein, sondern auch einen Dienstwagen erhalten haben. Zum anderen geht es um Spenden in Höhe von fast 6000 Euro, die Hannelore Richter, die ehemalige Wiesbadener AWO-Geschäftsführerin, für Feldmanns OB-Wahl 2018 gesammelt haben soll. Im Gegenzug habe dieser zugesagt, die AWO wohlwollend zu berücksichtigen.
Feldmann wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 175 Euro verurteilt; darüber hinaus wurde ein Wertersatz von knapp 6000 Euro fällig. Er ist damit vorbestraft. Der damalige SPD-Politiker - mittlerweile ist er aus der SPD ausgetreten - hatte stets seine Unschuld beteuert und Anfang Januar 2023 bereits Revision eingelegt. „Und es bleibt dabei: Ich bin nicht korrupt!“, hatte er der Öffentlichkeit mitgeteilt und weiter seine Kritik an den Anwälten geäußert: „Der Befangenheitsantrag der Anwälte hat sich im Nachhinein bedauerlicherweise als berechtigt herausgestellt."
Ex-OB Feldmann: Gang nach Karlsruhe auf Anraten des Anwalts
Wie die Hessenschau berichtet, sei Feldmann der Gang nach Karlsruhe von seinem Anwalt und „politischen Freunden“ geraten worden. Wie schon nach der Urteilsverkündung verwies er darauf, dass das Urteil gegen ihn ausschließlich auf „Hörensagen“ beruhe. Ebenso seien seine Entlastungszeugen ausgegrenzt worden.
15. Januar 2024, 10.30 Uhr
Katja Thorwarth
Katja Thorwarth
Die gebürtige Frankfurterin studierte an der Goethe-Uni Soziologie, Politik und Sozialpsychologie. Ihre journalistischen Schwerpunkte sind Politik, politisches Feuilleton und Meinung. Seit März 2023 Leitung online beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Katja
Thorwarth >>
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