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Abstimmung am Sonntag

Ein Überblick über den Feldmann-Bürgerentscheid

Am Sonntag entscheidet sich, ob Peter Feldmann weiterhin Frankfurts Stadtoberhaupt bleibt. Doch wie genau funktioniert die Abwahl? Wann steht ein Ergebnis fest? Und wie geht es danach weiter? Eine Übersicht.
Warum findet der Bürgerentscheid statt?
Eine mögliche Verstrickung in die AWO-Affäre, Feldmanns langes Schweigen dazu, Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, sein Verhalten bei der Feier zum Europa-League-Sieg der Eintracht, sein sexistischer Spruch gegenüber den Flugbegleiterinnen und die Anklageerhebung wegen des Verdachts der Vorteilsannahme: Nach und nach hat sich die Kritik an OB Feldmann immer mehr verschärft. Er selbst gab dann zunächst seinen vorzeitigen Rückzug aus dem Amt bekannt, revidierte aber Teile seiner Aussage nur wenige Tage später wieder. Eine Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung wählte ihn schließlich im Juli ab.

Wer ist stimmberechtigt?
Stimmberechtigt sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen seit mindestens sechs Wochen vor dem Abstimmungstag ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt haben.
Zum Stichtag, dem 30. Juni, waren rund 510 000 Stimmberechtigte in Frankfurt verzeichnet. Diese Zahl soll sich laut der Stadt aber mit dem Aufsetzen und Fortschreiben des Wählerverzeichnisses bis zum Abstimmungstag noch verändern, beispielsweise durch Umzüge oder Todesfälle. Der Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist der 25. September.

Wie wird abgestimmt?
Die Frage auf dem Wahlzettel lautet: „Stimmen Sie für die Abwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt am Main, Herrn Peter Feldmann?“ Diese kann entweder mit „Ja“ oder mit „Nein“ beantwortet werden. Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Für eine Abwahl Feldmanns müssen 30 Prozent der Wahlberechtigten mit „Ja“ abstimmen.

Wann und wo kann am Sonntag gewählt werden?
Am Sonntag sind alle 367 Abstimmungsräume von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das eigene Wahllokal kann auf der Website frankfurt.de/briefabstimmungsunterlagen unter der Rubrik „Wo ist mein Wahllokal?“ ermittelt werden.

Nach Angaben der Stadt sind rund 97 Prozent der Abstimmungsräume barrierefrei. Sie sind mit einem Piktogramm auf der Abstimmungsbenachrichtigung gekennzeichnet. Zudem können sie beim Wahlamt unter der Nummer 069/212-40400 erfragt werden.

Was muss zur Abstimmung mitgebracht werden?
Mitgebracht werden muss ein Ausweisdokument und im besten Fall die Abstimmungsbenachrichtigung. Stimmberechtigte, die die Benachrichtigung verlegt oder vergessen haben, können trotzdem abstimmen, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie müssen sich dann anhand ihres Ausweisdokuments gegenüber dem Wahlvorstand ausweisen. Das Mitbringen der Benachrichtigung erleichtert und beschleunigt das Verfahren allerdings.

Kann auch noch per Briefwahl abgestimmt werden?
Die Unterlagen für die Briefwahl können bis Freitag, 4. November, um 13 Uhr beantragt werden. Da es mittlerweile jedoch mit dem Hin- und Rückversand knapp werden könnte, empfiehlt die Stadt dringend, die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgeramt Sachsenhausen (Große Rittergasse 103) abzugeben oder vor Ort direkt abzustimmen.

Wie kann trotz kurzfristiger Erkrankung am Sonntag abgestimmt werden?
Im Falle einer kurzfristigen Erkrankung, können Stimmberechtigte am Sonntag bis 15 Uhr einen Stimmschein beantragen. Eine andere Person kann diesen dann mit einer schriftlichen Vollmacht abholen. Der Wahlbrief muss bis 18 Uhr bei der Stadt eingegangen sein.

Wann gibt es die Ergebnisse?
Da es sich um ein relativ einfaches Auszählungsverfahren handelt – die Wählerinnen und Wähler müssen nur mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen – rechnet die Stadt mit einem ersten Ergebnis bereits um 18.45 Uhr am Wahlabend. Die laufenden Zwischenstände werden am Abstimmungstag unter frankfurt.de/wahlen veröffentlicht.

Wie geht es nach der Wahl weiter?
Das Ergebnis gilt erst einmal nur vorläufig. Das endgültige Ergebnis wird am 11. November um 13 Uhr durch den Gemeindewahlausschuss festgestellt. Das heißt: Für den Fall, dass Peter Feldmann tatsächlich von den Frankfurterinnen und Frankfurtern abgewählt werden sollte, bliebe er noch bis zum Ende des 11. Novembers im Amt. Sollte Feldmann nicht abgewählt werden, will er nach eigener Aussage bis zur nächsten OB-Wahl Mitte 2024 Frankfurts Stadtoberhaupt bleiben.

Wer könnte sich als Nachfolger oder Nachfolgerin für Feldmann zur Wahl stellen?
Sollte Peter Feldmann am 6. November abgewählt werden, würde Bürgermeisterin Nargess Eskandari-Grünberg (Bündnis 90/Die Grünen) interimsweise das Amt übernehmen. Die Hessische Gemeindeordnung sieht vor, dass innerhalb von vier Monaten ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin für die Stelle gewählt werden muss.

Wer das sein könnte, ist allerdings noch unklar. Die Parteien haben sich bisher bei dem Thema eher bedeckt gehalten. Für die CDU haben Uwe Becker und Stefan Knoll ihr Interesse an einer Kandidatur bekundet, die anderen haben Parteien sich noch nicht geäußert. Auch die SPD hält sich zurück – wohl wissend, dass es die Partei nach dem Feldmann-Skandal schwer haben könnte. Bei den Grünen stehen mehrere Namen im Raum, unter anderem Bürgermeisterin Nargess Eskandari-Grünberg, Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner, und Bundesvorsitzender Omid Nouripour. Für die parteiunabhängigen Kandidatinnen und Kandidaten haben sich zum Beispiel „Bahnbabo“ Peter Wirth oder auch Maja Wolff, Geschäftsführerin des Grüne Soße Festivals, ins Rennen geworfen.
 
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4. November 2022, 11.46 Uhr
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