Foto: Am Karfreitag verboten: Tanzen © Adobe Stock/tsuguliev
Frankfurt-Bockenheim

Karfreitag: Tanzender Protest

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Das Tanzverbot am Karfreitag gilt in ganz Hessen – auch in Frankfurt. Die Jugendorganisationen von SPD und Grünen wollen es abschaffen und laden zum gemeinsamen Protest ein.

Jannis Seelbach /

Der Karfreitag ist für viele Christen ein besonderer Feiertag. Sie erinnern an Jesus Kreuzigung auf dem Hügel Golgatha. Doch einem Großteil der Bevölkerung bleibt der Tag wegen des gesetzlich verordneten Tanzverbots im Gedächtnis. Gegen dieses wollen die Jusos und die Grüne Jugend Hessen demonstrieren.

Jusos und Grüne Jugend planen Tanzevent in Frankfurt

Als Protest gegen das Tanzverbot organisieren die Jugendorganisationen gemeinsam ein Tanzevent am Karfreitag in Bockenheim. In einer Pressemitteilung kritisieren beide Organisationen das Verbot. Es sei nicht mehr zeitgemäß und eine Reform nötig. Lukas Schneider, Landesvorsitzender der Jusos Hessen, sagt: „Das Tanzverbot an Karfreitag steht exemplarisch für eine veraltete Vorstellung von religiös geprägtem öffentlichem Leben, die mit der gelebten Vielfalt unserer Gesellschaft nicht mehr übereinstimmt.“

Keine offizielle Location bekannt

Die Grüne Jugend sieht die Bedeutung eines pluralistischen und offenen Gesellschaftsbildes durch das Verbot gefährdet. „In einer modernen Demokratie müssen weltanschauliche Neutralität und Religionsfreiheit gleichermaßen geschützt werden. Ein staatlich verordnetes Tanzverbot widerspricht diesem Anspruch“, so Sprecherin Senem Bozdag. Jeder solle selbst entscheiden, wie er die Osterfeiertage verbringe, erklären beide Organisationen. Grünen Ko-Sprecher Titus Dharmababu ergänzt: „Wir respektieren die religiösen Gefühle der Menschen, aber ein gesetzliches Verbot von Tanzveranstaltungen ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die individuelle Freiheit.“ Eine konkrete Adresse des Events wird in der Pressemitteilung nicht genannt. Nur im Internet kann sich über ein Kontaktformular angemeldet werden. Dem Ordnungsamt wird so die frühzeitige Verortung der Veranstaltung erschwert.

Das ist am Karfreitag nicht erlaubt

Der Karfreitag ist ein „stiller Feiertag“. Bedeutet: Bürger sollen sich an das vorgeschriebene Feiertagsgesetz halten. Und das ist in Hessen besonders hart ausgelegt. Während in anderen Bundesländern zu bestimmten Uhrzeiten getanzt werden darf, gilt für Hessen ein komplettes Verbot. Was viele nicht wissen: Getanzt werden darf ab Gründonnerstag schon nicht mehr.

Das Innenministerium äußert sich hierzu: „Öffentliche Tanzveranstaltungen sind an den gesetzlichen Feiertagen von 4 bis 12 Uhr, am Karfreitag und Karsamstag von 0 Uhr an sowie am Volkstrauertag und Totensonntag von 4 Uhr an verboten. Das Tanzverbot gilt auch am Gründonnerstag von 4 Uhr an und am Heiligabend von 17 Uhr an.“ Generell gilt, dass alle Aktivitäten, welche die Ruhe von gesetzlichen Feiertagen stören, verboten sind.

Aus diesem Grund wird es am Karfreitag leider nie ein Spiel der Frankfurter Eintracht geben. Denn das wäre eine „gewerbliche Sportveranstaltungen“ und damit verboten. Gleiches gilt für die meisten öffentlichen Veranstaltungen. Selbst einige Filme wie „Das Leben des Brian“ von Monty Python oder „Mad Max“ sind verboten. Bei Widerhandlungen droht ein Ordnungsgeld bis zu 1000 Euro.


Foto: Am Karfreitag verboten: Tanzen © Adobe Stock/tsuguliev

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