Corona-Pandemie

Aus für 2G im Einzelhandel und Hotspot-Regeln

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Seit Montag entfällt die 2G-Regel im hessischen Einzelhandel, stattdessen gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Auch die Hotspot-Regelung mit Maskenpflicht und Alkoholverbot hat die Hessische Landesregierung aufgehoben. Landesweit gilt dafür jetzt in Innenräumen 2G-plus.

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Die Hessische Landesregierung hat erneut die Corona-Schutzverordnung geändert. Seit Montag gelten daher neue Teilnehmergrenzen für Veranstaltungen, 2G im Einzelhandel sowie die Hotspot-Regelung entfallen.

Die Situation in den hessischen Kliniken sei aktuell „beherrschbar“ erklärte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Samstag. Durch die Omikron-Variante gebe es zwar mehr Ansteckungen mit dem Coronavirus, allerdings müssten weniger Infizierte auf den Intensivstationen behandelt werden. Daher könne man die Hotspot-Regelung wieder aufheben. Damit entfallen seit Montag auch wieder die Maskenpflicht in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen sowie das Alkoholverbot an belebten Plätzen. Auch Prostitutionsstätten dürfen unter 2G-plus und Kontaktdatenerfassung wieder öffnen.

Hessenweit 2G-plus in Innenräumen

Neu ist die landesweite 2G-plus-Regelung, die jetzt in allen Innenräumen gilt. Restaurants, Kinos, Museen, Galerien oder andere Freizeiteinrichtungen sowie gedeckte Sportstätten dürfen also nur noch von Geimpften und Genesenen, die einen zusätzlichen negativen Test vorweisen können, betreten werden. Geboosterte müssen keinen Test vorlegen. Auch bei touristischen Übernachtungen gilt 2G-plus.

2G im Einzelhandel entfällt

Bereits vergangenen Mittwoch hatte Bouffier im hessischen Landtag angekündigt, dass ab Anfang der Woche auch die 2G-Regelung im Einzelhandel aufgehoben wird. Damit sollen die Einzelhändler entlastet werden, weil unter anderem die Zugangskontrollen an den Eingängen der Geschäfte entfallen. „Wir unterscheiden jetzt nicht mehr zwischen Grundbedarf und dem übrigen Einzelhandel, sondern behandeln diese Bereiche gleich“, erklärte Bouffier am Wochenende. Ab sofort gilt daher in allen Geschäften des Einzelhandels – beispielsweise auch in Supermärkten und Drogerien – eine FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 16 Jahren. Kinder ab sechs Jahren müssen eine medizinische Maske tragen.

Mehr Gäste und 2G-plus bei Veranstaltungen

Auch für Veranstaltungen gelten mit der neuen Schutzverordnung andere Regeln. Im Außenbereich dürfen bis zu 50 Prozent der Plätze, maximal jedoch 10 000, besetzt werden. In Innenräumen ist eine Auslastung von 30 Prozent, maximal jedoch 4000 Teilnehmende, erlaubt. Dafür gilt für alle Veranstaltungen ab 10 (drinnen) beziehungsweise 250 Personen (draußen) die 2G-plus-Regelung.


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