Polizei und Staatsanwaltschaft haben am Montag mit einem Durchsuchungsbeschluss das Büro von Oberbürgermeister Peter Feldmann aufgesucht. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte im März Anklage wegen des Verdachts der Vorteilsnahme gegen das Stadtoberhaupt erhoben.
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Im Zuge der Ermittlungen gegen Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) haben Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag das Büro des Stadtoberhaupts aufgesucht. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte Ende März Anklage gegen Feldmann erhoben. Ihm wird Vorteilsnahme im Amt vorgeworfen. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte den Einsatz am Montag bereits gegenüber der dpa.
Feldmanns Sprecher Olaf Schiel erklärte am Montagabend dagegen, es habe keine Durchsuchung in den Büroräumen des Oberbürgermeisters stattgefunden. Stattdessen habe es lediglich ein Gespräch zwischen Feldmann und der Staatsanwaltschaft gegeben. „Eine Durchsuchung der Dienst- und Privaträume des Oberbürgermeisters fand jedoch nicht statt“, so Schiel.
Die Staatsanwaltschaft sagte auf Nachfrage, es habe einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss gegeben, der am Montag in Feldmanns Büro vollstreckt wurde. Allerdings habe der Beschluss eine sogenannte „Abwendungsbefugnis“ enthalten. Demnach sei Feldmann zuerst im Gespräch aufgefordert worden, die gesuchten Unterlagen herauszugeben. Da er sich kooperativ gezeigt habe, sei es nicht zu einer tatsächlichen Durchsuchung seines Büros gekommen, so die Staatsanwaltschaft.
Des Weiteren soll die AWO Feldmann 2018 „durch Einwerbung von Spenden“ im Wahlkampf unterstützt haben. Im Gegenzug soll es zwischen Feldmann und der AWO eine stillschweigende Vereinbarung gegeben haben, wonach der Oberbürgermeister künftig die Interessen der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt habe „wohlwollend berücksichtigen“ wollen.