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Förderprogramm für Kreative
Der Magistrat hat beschlossen, ein Fünf-Jahres-Förderprogramm "Leerstehende Räume für Kreative" aufzulegen. Zur städtebaulichen Aufwertung vor allem leerstehender Erdgeschosszonen sollen kultur- und kreativwirtschaftliche Nutzungen – beispielsweise Ateliers – unterstützt werden. Denn der Kreativsektor gilt als einer der bedeutendsten Faktoren künftiger stadtökonomischer Entwicklung. Mit bereits 60.000 Beschäftigten und über 9.500 Unternehmen ist er einer der wichtigsten Wirtschaftsbereiche in Frankfurt.
Als notwendige Fördermittel werden zunächst insgesamt 1,35 Millionen Euro veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsmitteln der Stadtplanung, darüber hinaus sollen Drittmittel akquiriert werden. Für die Vergabe der Fördermittel wird der Magistrat eine entsprechende Richtlinie erarbeiten. Hier sollen vor allem die förderfähigen Kosten, die Höhe der Förderung und die Förderberechtigung geregelt werden.
Planungsdezernent Edwin Schwarz erläutert: "Städte stehen inzwischen in einem weltweiten Wettbewerb um die kreativsten Köpfe. Aus Sicht der Stadtentwicklung und Stadterneuerung kann Frankfurt aber nur relativ teuren Arbeits- und Wohnraum für Künstler und Kreative anbieten. Deswegen wandern diese häufig nach der Ausbildung in andere Städte ab oder ziehen erst gar nicht nach Frankfurt. Um dem entgegenzuwirken, wollen wir die Zwischennutzung für Kreative fördern."
Kulturdezernent Professor Felix Semmelroth ergänzt: "Kunst und Kultur sind elementare Teile der Urbanität unserer Städte. Die Förderung von Künstlern, Literaten und Musikern ist ein unverzichtbarer Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und macht eine kulturelle Vielfalt und Lebendigkeit jenseits marktgesteuerter Beliebigkeiten erst möglich. Künstler in ihren oft prekären Arbeits- und Lebensverhältnissen sind der Nukleus für die kreativen Berufe, denn sie stehen im Zentrum der schöpferischen Prozesse. Die Arbeitsbedingungen dieser Künstler zu fördern und unterstützen, muss daher Ziel der Stadt sein."
"Kreativität wirkt sich entscheidend auf die Lebensqualität einer Stadt aus und ist daher ein wichtiger Standortfaktor für Unternehmensansiedelungen und für die Gewinnung von hochqualifizierten Arbeitskräften", führt Wirtschaftsdezernent Markus Frank aus. "Eine gezielte Förderung der Kreativindustrie als wirtschaftspolitische Maßnahme kommt damit nicht nur der Branche sondern dem Standort Frankfurt am Main insgesamt zugute."
Eine Arbeitsgruppe aus Kulturdezernat, Planungsdezernat und Wirtschaftsförderung soll nun eine Richtlinie für die Förderung von für Kreative geeigneten Arbeitsräumen in Leerständen erarbeiten und die Umsetzung des Förderprogramms begleiten. Der Bedarf wird auf ungefähr 300 Arbeitsräume geschätzt, wobei es unterschiedlichste Anforderungen gibt. Eine Leerstandsagentur soll durch Erkundung die Eigentümer geeigneter leerstehender Räume an Kreative vermitteln. Die Ortskenntnisse der Wirtschaftsförderung und des Magistrats werden der Agentur zur Verfügung gestellt. Bei der Vermittlung sollen bestehende Vermietungshemmnisse ausgeräumt werden – etwa durch Bürgschaften, Kautionen für Mietverträge oder sonstige Anreize für Vermieter. Außerdem sollen zur Nutzbarmachung der Flächen nicht rentierliche bauliche Maßnahmen wie Instandsetzung und Modernisierung, energetische Optimierung, Begrünung oder funktionelle Anpassung (beispielsweise durch Schaufenster) gefördert werden. (pia)
Als notwendige Fördermittel werden zunächst insgesamt 1,35 Millionen Euro veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsmitteln der Stadtplanung, darüber hinaus sollen Drittmittel akquiriert werden. Für die Vergabe der Fördermittel wird der Magistrat eine entsprechende Richtlinie erarbeiten. Hier sollen vor allem die förderfähigen Kosten, die Höhe der Förderung und die Förderberechtigung geregelt werden.
Planungsdezernent Edwin Schwarz erläutert: "Städte stehen inzwischen in einem weltweiten Wettbewerb um die kreativsten Köpfe. Aus Sicht der Stadtentwicklung und Stadterneuerung kann Frankfurt aber nur relativ teuren Arbeits- und Wohnraum für Künstler und Kreative anbieten. Deswegen wandern diese häufig nach der Ausbildung in andere Städte ab oder ziehen erst gar nicht nach Frankfurt. Um dem entgegenzuwirken, wollen wir die Zwischennutzung für Kreative fördern."
Kulturdezernent Professor Felix Semmelroth ergänzt: "Kunst und Kultur sind elementare Teile der Urbanität unserer Städte. Die Förderung von Künstlern, Literaten und Musikern ist ein unverzichtbarer Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und macht eine kulturelle Vielfalt und Lebendigkeit jenseits marktgesteuerter Beliebigkeiten erst möglich. Künstler in ihren oft prekären Arbeits- und Lebensverhältnissen sind der Nukleus für die kreativen Berufe, denn sie stehen im Zentrum der schöpferischen Prozesse. Die Arbeitsbedingungen dieser Künstler zu fördern und unterstützen, muss daher Ziel der Stadt sein."
"Kreativität wirkt sich entscheidend auf die Lebensqualität einer Stadt aus und ist daher ein wichtiger Standortfaktor für Unternehmensansiedelungen und für die Gewinnung von hochqualifizierten Arbeitskräften", führt Wirtschaftsdezernent Markus Frank aus. "Eine gezielte Förderung der Kreativindustrie als wirtschaftspolitische Maßnahme kommt damit nicht nur der Branche sondern dem Standort Frankfurt am Main insgesamt zugute."
Eine Arbeitsgruppe aus Kulturdezernat, Planungsdezernat und Wirtschaftsförderung soll nun eine Richtlinie für die Förderung von für Kreative geeigneten Arbeitsräumen in Leerständen erarbeiten und die Umsetzung des Förderprogramms begleiten. Der Bedarf wird auf ungefähr 300 Arbeitsräume geschätzt, wobei es unterschiedlichste Anforderungen gibt. Eine Leerstandsagentur soll durch Erkundung die Eigentümer geeigneter leerstehender Räume an Kreative vermitteln. Die Ortskenntnisse der Wirtschaftsförderung und des Magistrats werden der Agentur zur Verfügung gestellt. Bei der Vermittlung sollen bestehende Vermietungshemmnisse ausgeräumt werden – etwa durch Bürgschaften, Kautionen für Mietverträge oder sonstige Anreize für Vermieter. Außerdem sollen zur Nutzbarmachung der Flächen nicht rentierliche bauliche Maßnahmen wie Instandsetzung und Modernisierung, energetische Optimierung, Begrünung oder funktionelle Anpassung (beispielsweise durch Schaufenster) gefördert werden. (pia)
24. Januar 2010, 11.36 Uhr
Jasmin_Takim
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23. November 2024
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