Der Frankfurter Gastronom Jan M. und Irina A. hätten sich am 8. Juni vor dem Amtsgericht wegen Vortäuschens einer Straftat verantworten müssen. Das Verfahren ruht nach der Ermordung von Irina A. erstmal.
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Mit der Behauptung, es habe in der Silvesternacht 2017 einen Mob von Arabern gegeben, die in seiner Bar auf der Freßgass’ Gäste belästigt hätten und gegenüber Frauen übergriffig geworden seien, ging der Gastronom Jan M. im Februar 2017 an die Medien, flankiert von einer angeblichen Zeugin, einer Teilhaberin der Bar, Irina A. Diese beschrieb detailliert, wie alles angeblich vor sich gegangen sei. Als die Polizei diese Angaben jedoch auf ihre Richtigkeit überprüfte, stellte sich heraus, dass Irina A. jedenfalls in der Silvesternacht gar nicht in Frankfurt gewesen ist. Die Story stand somit auf wackeligen Beinen und soll eine Fake-Meldung gewesen sein, für deren Verbreitung sich letztlich eine Frankfurter Tageszeitung entschuldigte. Für Jan M. und Irina A. sollte das ganze neben einer deutschlandweiten Aufmerksamkeit auch juristische Konsequenzen haben, sie hätten sich am 8. Juni vor dem Amtsgericht wegen Vortäuschens einer Straftat verantworten sollen. Wie Oberstaatsanwältin Nadja Niesen am Mittwoch mitteilte, ist der Termin aber aufgehoben.
Noch immer sei Jan M. dringend tatverdächtig, er soll Irina A. im Niddapark ermordet haben. seine Blutspuren und entsprechende Daten seines Handys würden diese Annahme untermauern. Ob der Mordfall überhaupt mit dem anstehenden Prozess zu tun habe, sei noch Gegenstand der Untersuchungen. Ebenso, ob noch eine weitere Person bei der Tat anwesend gewesen sein könnte, entsprechende Gerüchte kursieren derzeit. Es gibt noch viel klären im Mordfall Irina A.
Das Verfahren um den erfundenen Sexmob ruht derweil und könnte, wenn sich die Beweislage erhärtet, zusammen mit einem eventuellen Mordprozess verhandelt oder fallen gelassen werden.