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Corona-Kabinett

Größere Veranstaltungen, keine Testpflicht für die Gastronomie

Das hessische Corona-Kabinett hat am Montag weitere Lockerungen beschlossen. Insbesondere für Veranstaltungen und die Gastronomie werden Beschränkungen abgebaut. Grund für die Lockerungen seien niedrige Inzidenzen und die geringe Auslastung der Krankenhäuser.
Das hessische Corona-Kabinett hat am Montag weitere Lockerungen im Umgang mit der Corona-Pandemie beschlossen. Die neue Fassung der Corona-Schutzverordnung tritt am Donnerstag, 22. Juli, in Kraft und soll zunächst bis zum 19. August gelten. Steigt die Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis über den Wert von 35, treten dort wieder die bisherigen Regelungen ein.

Größere Veranstaltungen ohne Genehmigung möglich

Für Veranstaltungen hat das Corona-Kabinett die maximal erlaubte Personenzahl deutlich angehoben. So dürfen künftig in Innenräumen Veranstaltungen mit bis zu 750 Personen, im Außenbereich mit bis zu 1500 Personen ohne Genehmigung stattfinden. Bisher lag die Grenze in geschlossenen Räumen bei 250 und in Außenbereichen bei 500 Personen. Nachweislich vollständig Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit. Für größere Veranstaltungen müssen weiterhin Genehmigungen beim zuständigen Gesundheitsamt eingeholt werden.

Nehmen nicht mehr als 100 Personen an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen teil, besteht außerdem keine Testpflicht. Ab einer Veranstaltungsgröße von 100 Personen müssen aber alle – auch vollständig Geimpfte und Genesene – ein negatives Testergebnis vorweisen. Bei Großveranstaltungen wie zum Beispiel Fußballspielen ist ab einer Kapazität von 5000 Personen eine 50-prozentige Auslastung erlaubt. Maximal sind bis zu 25 000 Besucher:innen zugelassen.

Testpflicht für Innengastronomie aufgehoben

Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen) wiesen am Montag darauf hin, dass die Hygiene- und Abstandsregeln auch weiterhin gelten. Auch die Maskenpflicht in geschlossenen Räumlichkeiten bleibe bestehen „so lange man nicht sitzt“, so Al-Wazir. Für die Gastronomie bedeutet das, die Maskenpflicht in Innenräumen bleibt bis zum Sitzplatz zwar bestehen, jedoch entfällt ab Donnerstag die Testpflicht. Auch Nachweise über Impfung oder Genesung müssen dann nicht mehr vorgezeigt werden. Bei touristischen Übernachtungen in Hessen ist künftig nur noch ein Test-Nachweis bei der Anreise notwendig.

Personenbeschränkungen für Tanzveranstaltungen gelockert

Auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen gilt die Maskenpflicht überall dort, wo die Abstände nicht eingehalten werden können. Die Kontaktdatenerfassung ist nur noch bei gastronomischen Angeboten nötig. Tanzveranstaltungen sind in Clubs und Diskotheken weiterhin nur im Freien möglich, allerdings hat das Corona-Kabinett die Personenbeschränkung auf eine Person pro fünf Quadratmeter gelockert. Die Innenräume dürfen weiterhin nur als Bar- oder Gastronomiebetrieb mit Sitzplätzen geöffnet werden.

Die neuen Lockerungen seien möglich, weil die Sieben-Tages-Inzidenz in Hessen (Stand 19. Juli: 13,6) derzeit niedrig sei, sagte Volker Bouffier am Montag. Zwar seien die Zahlen in der vergangenen Woche wieder gestiegen, jedoch auf einem niedrigen Niveau. Auch die Auslastung der Krankenhäuser sei gering. Derzeit seien hessenweit 59 Patient:innen mit einer Corona-Erkrankung auf einer Intensivstation, 35 von ihnen müssten beatmet werden. „Wir können die Erweiterungen verantworten, weil die Zahlen in den Krankenhäusern eine solche Entscheidung rechtfertigen“, so Bouffier. Gleichzeitig appellierten Bouffier und Al-Wazir an die hessische Bevölkerung, sich nach der Rückkehr aus dem Urlaub testen zu lassen sowie die aktuellen Impfangebote wahrzunehmen. Von der Anzahl der Impfungen hänge letztlich auch ab, wie sich die Situation im Herbst entwickle.
 
Fotogalerie:
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19. Juli 2021, 16.34 Uhr
Laura Oehl
 
Laura Oehl
Jahrgang 1994, Studium der Musikwissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt, Journalismus-Master an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, seit Dezember 2020 beim JOURNAL FRANKFURT. – Mehr von Laura Oehl >>
 
 
 
 
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