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„Ein wichtiger Durchbruch für Schwerkranke“

Heilig begrüßt Beschluss, Cannabisblüten auf Rezept zu erlauben

Schwerkranke, denen keine andere Therapie hilft, sollen sich künftig getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte auf Rezept in der Apotheke besorgen können. Die Krankenkassen werden die Kosten übernehmen.
Einem entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe stimmte das Bundeskabinett am Mittwoch, 4. Mai, zu. Das Gesetz soll spätestens im Frühjahr 2017 in Kraft treten.

Frankfurts Gesundheitsdezernentin Rosemarie Heilig begrüßte die Entscheidung als „wichtigen Schritt und überfälligen Durchbruch, um das vielfältige therapeutische Potenzial von Cannabis als Medizin nutzen zu können“. Ein Ziel, für das sich die Dezernentin schon lange einsetzt. Dass chronisch Kranke und austherapierte Patienten vor „fast unüberwindlichen administrativen und finanziellen Hürden stehen, um entsprechende Präparate oder Cannabisblüten auf legalem Weg zu bekommen“, nannte sie einen „unhaltbaren Zustand“.

Bislang können schwerkranke Patienten, etwa mit Krebs, Aids oder neurologischen Erkrankungen wie Parkinson, Cannabisprodukte nur mit einer Außnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle in der Apotheke erhalten, müssen sie allerdings selbst bezahlen. Die Kosten liegen zwischen 250 und 600 Euro pro Monat. Lediglich Multiple Sklerose-Kranke mit schwerer Spastik erhalten Cannabis auf Rezept.

Um Betroffene zu unterstützen und den Bedarf zu dokumentieren, startete Stadträtin Heilig deshalb im Juni vorigen Jahres das Frankfurter Medical Marihuana Projekt, ein Beratungsangebot unter Regie des Frankfurter Drogenreferats zur medizinischen Nutzung von Cannabis und zu den rechtlichen Möglichkeiten einer Therapie. Im Februar dieses Jahres folgte ein Informationsabend zum Thema, der auf großes Publikumsinteresse stieß und bei dem insbesondere Ärzte aus dem Bereich der Palliativmedizin, Patienten und Angehörige verbesserte Behandlungsmöglichkeiten mit medizinischem Cannabis gefordert hatten. „Dies wird dank des neuen Gesetzes nun erstmals möglich sein und ich hoffe, dass es uns gelingt, es endlich zum Wohl des Patienten einzusetzen“ kommentiert Heilig die Entscheidung in Berlin. Gleichzeitig fordert sie weitere Forschung in diesem Bereich und die Umsetzung des Gesetzes genau zu begleiten.
 
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6. Mai 2016, 11.15 Uhr
pia
 
 
 
 
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