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Tanzverbot im Schlachthof Wiesbaden
Hat es sich bald ausgetanzt?
Das Tanzverbot an Feiertagen nimmt neue Ausmaße an: Zum Volkstrauertag kam es zu einem Konflikt zwischen dem Ordnungsdezernat der Stadt Wiesbaden und den Veranstaltern des Schlachthofs. Was sind die Hintergründe?
Es ist eine nicht enden wollende Diskussion: Ist das Feiertagsgesetz, das Tanzveranstaltungen an den sogenannten stillen Tagen verbietet, überholt oder nicht? Bereits seit Jahren herrscht darüber Uneinigkeit sowohl in der Politik als auch in der Bevölkerung. Regelmäßig finden Demonstrationen gegen das Verbot statt. Ohne Erfolg, wie vergangenes Wochenende wieder in Wiesbaden deutlich wurde.
Für den 17. November war im Schlachthof ein Konzert der Band Royal Republic geplant. Unglücklicherweise kollidierte die Veranstaltung mit dem Volkstrauertag, der zu den stillen Feiertagen zählt, an denen keine öffentlichen Tanz- und Sportveranstaltungen erlaubt sind. Als das Ordnungsdezernat von dem Event erfuhr, schickte es den Organisatoren kurzerhand einen Brief, dessen Inhalt und Ziel sich in den Stellungnahmen der beiden Parteien allerdings grundlegend unterscheidet. Ein Sprecher des Schlachthofs ist sich sicher: „Das Ordnungsamt will uns schikanieren und mit brutalster Härte zuschlagen. Die Entscheidung ist vollkommen willkürlich und trifft uns absolut unvorbereitet.“ Stadtrat Oliver Franz (CDU) kann diese Vorwürfe nicht nachvollziehen: „Der Schlachthof ist ein seit vielen Jahren erfolgreiches Unternehmen und kennt das Feiertagsgesetz. Wir haben von dem geplanten Konzert erfahren und als logische Konsequenz den Veranstaltern ein Schreiben geschickt, mit der Bitte um Stellungnahme.“
Dieser Brief erreichte den Schlachthof, wie man dort verärgert feststellt, erst fünf Tage vor dem Konzert: „Man teilte uns ohne Erklärung mit, dass die Veranstaltung von der Stadt verboten wird. Außerdem forderte man uns auf, ein ebenfalls von uns geplantes Konzert in der Offenbacher Stadthalle abzusagen. Unser Widerspruch gegen diese Entscheidung und der Antrag auf eine Sondergenehmigung wurden abgelehnt. Darüber hinaus drohte man uns mit dem Eingreifen durch die Landespolizei und der Überprüfung der Gewerbefähigkeit, also der Schließung des Schlachthofs.“
Franz sieht diese Behauptungen als vollkommen an den Haaren herbeigezogen: „Das Schreiben wurde kurzfristig verschickt, da wir erst kurz zuvor von dem Event erfahren haben. Zu dem Konzert in Offenbach haben wir uns mit keinem Satz geäußert. Die Bitte um Befreiung wurde abgelehnt, da der Schlachthof bereits an Karfreitag eine solche Sondergenehmigung von uns erhielt und schon zu dem damaligen Zeitpunkt klargestellt wurde, dass dies eine Ausnahme ist und in Zukunft nicht mehr möglich sein wird.“
Dies ist auch die Erklärung des Stadtrats dafür, dass parallel zu den Partys und Konzerten, die der Schlachthof nun langfristig absagen muss, andere Tanzveranstaltungen in Wiesbaden stattfinden dürfen. Beispielsweise wurde für den Totensonntag am kommenden Wochenende eine Karnevalsfeier erlaubt, während das NAAM-Konzert im Kulturzentrum verboten wurde. Franz sagt dazu: „Die Organisatoren der Karnevalsparty haben sich bereits vor Monaten um eine Sondererlaubnis bemüht und da es deren erste Veranstaltung dieser Art ist, drücken wir ein Auge zu und erteilen die Genehmigung. Aber eine solche Extraregelung muss einmalig bleiben und das wissen sowohl die Leute vom Karnevalsverein als auch vom Schlachthof.“ Diese fühlen sich jedoch nach wie vor ungerecht behandelt: „Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Das Kulturzentrum war immer ein friedlicher Veranstaltungsort, wir halten uns an alle Auflagen. Das Tanzverbot betraf uns bisher immer nur an Ostern, daran haben wir uns stets gehalten.“
Das Unverständnis ist auf beiden Seiten groß und macht die Relevanz einer zentralen Frage deutlich: Braucht es in der heutigen Zeit noch ein Tanzverbot an den stillen Feiertagen? Unvergessen bleiben die Kämpfe, die der frühere Frankfurter Ordnungsdezernent Volker Stein (FDP) austrug, um die strikte Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten.
Während sein Nachfolger Markus Frank versucht, nicht allzu streng durchzugreifen, kommt der Wiesbadener Kollege Franz zu dem Schluss, dass es nicht seine Aufgabe sei, die bestehenden Regeln zu hinterfragen – er fügt aber auch eine persönliche Meinung hinzu: „Ich halte das Tanzverbot gerade am Volkstrauertag für sinnvoll, da dieser Tag den vielen tausend Kriegsopfern gedenkt. Je weiter solche Katastrophen in die Vergangenheit rücken und je mehr Zeitzeugen sterben, desto wichtiger ist es, dass wir im Kollektiv daran erinnern und unseren Respekt zollen.“
Für den 17. November war im Schlachthof ein Konzert der Band Royal Republic geplant. Unglücklicherweise kollidierte die Veranstaltung mit dem Volkstrauertag, der zu den stillen Feiertagen zählt, an denen keine öffentlichen Tanz- und Sportveranstaltungen erlaubt sind. Als das Ordnungsdezernat von dem Event erfuhr, schickte es den Organisatoren kurzerhand einen Brief, dessen Inhalt und Ziel sich in den Stellungnahmen der beiden Parteien allerdings grundlegend unterscheidet. Ein Sprecher des Schlachthofs ist sich sicher: „Das Ordnungsamt will uns schikanieren und mit brutalster Härte zuschlagen. Die Entscheidung ist vollkommen willkürlich und trifft uns absolut unvorbereitet.“ Stadtrat Oliver Franz (CDU) kann diese Vorwürfe nicht nachvollziehen: „Der Schlachthof ist ein seit vielen Jahren erfolgreiches Unternehmen und kennt das Feiertagsgesetz. Wir haben von dem geplanten Konzert erfahren und als logische Konsequenz den Veranstaltern ein Schreiben geschickt, mit der Bitte um Stellungnahme.“
Dieser Brief erreichte den Schlachthof, wie man dort verärgert feststellt, erst fünf Tage vor dem Konzert: „Man teilte uns ohne Erklärung mit, dass die Veranstaltung von der Stadt verboten wird. Außerdem forderte man uns auf, ein ebenfalls von uns geplantes Konzert in der Offenbacher Stadthalle abzusagen. Unser Widerspruch gegen diese Entscheidung und der Antrag auf eine Sondergenehmigung wurden abgelehnt. Darüber hinaus drohte man uns mit dem Eingreifen durch die Landespolizei und der Überprüfung der Gewerbefähigkeit, also der Schließung des Schlachthofs.“
Franz sieht diese Behauptungen als vollkommen an den Haaren herbeigezogen: „Das Schreiben wurde kurzfristig verschickt, da wir erst kurz zuvor von dem Event erfahren haben. Zu dem Konzert in Offenbach haben wir uns mit keinem Satz geäußert. Die Bitte um Befreiung wurde abgelehnt, da der Schlachthof bereits an Karfreitag eine solche Sondergenehmigung von uns erhielt und schon zu dem damaligen Zeitpunkt klargestellt wurde, dass dies eine Ausnahme ist und in Zukunft nicht mehr möglich sein wird.“
Dies ist auch die Erklärung des Stadtrats dafür, dass parallel zu den Partys und Konzerten, die der Schlachthof nun langfristig absagen muss, andere Tanzveranstaltungen in Wiesbaden stattfinden dürfen. Beispielsweise wurde für den Totensonntag am kommenden Wochenende eine Karnevalsfeier erlaubt, während das NAAM-Konzert im Kulturzentrum verboten wurde. Franz sagt dazu: „Die Organisatoren der Karnevalsparty haben sich bereits vor Monaten um eine Sondererlaubnis bemüht und da es deren erste Veranstaltung dieser Art ist, drücken wir ein Auge zu und erteilen die Genehmigung. Aber eine solche Extraregelung muss einmalig bleiben und das wissen sowohl die Leute vom Karnevalsverein als auch vom Schlachthof.“ Diese fühlen sich jedoch nach wie vor ungerecht behandelt: „Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Das Kulturzentrum war immer ein friedlicher Veranstaltungsort, wir halten uns an alle Auflagen. Das Tanzverbot betraf uns bisher immer nur an Ostern, daran haben wir uns stets gehalten.“
Das Unverständnis ist auf beiden Seiten groß und macht die Relevanz einer zentralen Frage deutlich: Braucht es in der heutigen Zeit noch ein Tanzverbot an den stillen Feiertagen? Unvergessen bleiben die Kämpfe, die der frühere Frankfurter Ordnungsdezernent Volker Stein (FDP) austrug, um die strikte Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten.
Während sein Nachfolger Markus Frank versucht, nicht allzu streng durchzugreifen, kommt der Wiesbadener Kollege Franz zu dem Schluss, dass es nicht seine Aufgabe sei, die bestehenden Regeln zu hinterfragen – er fügt aber auch eine persönliche Meinung hinzu: „Ich halte das Tanzverbot gerade am Volkstrauertag für sinnvoll, da dieser Tag den vielen tausend Kriegsopfern gedenkt. Je weiter solche Katastrophen in die Vergangenheit rücken und je mehr Zeitzeugen sterben, desto wichtiger ist es, dass wir im Kollektiv daran erinnern und unseren Respekt zollen.“
21. November 2013, 11.18 Uhr
Ronja Merkel
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