Pro Familia

Mahnwachen dürfen vor Beratungsstelle stattfinden

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Abtreibungsgegnerinnen und -gegner der Initiative „Euro Pro Life“ dürfen ab Mittwoch in Frankfurt zeitlich unbegrenzt vor der Beratungsstelle Pro Familia demonstrieren. Das entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Dienstag. Gegenproteste sind bereits angekündigt.

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Die Initiative „Euro Pro Life“ darf ab dem heutigen Mittwoch direkt vor der Beratungsstelle Pro Familia im Westend demonstrieren. Das entschied das Frankfurter Verwaltungsgericht am Dienstag. Die Stadt hatte zuvor eine örtliche und zeitliche Beschränkung beantragt, nach der während der Öffnungszeiten der Beratungsstelle nur in weiterer Entfernung protestiert werden sollte. Ab Aschermittwoch wollen die Abtreibungsgegnerinnen und -gegner 40 Tage lang, bis Palmsonntag, vor der Beratungsstelle Pro Familia demonstrieren.

Ab 13 Uhr soll am Mittwoch auch ein Protest gegen die Mahnwache von „Euro Pro Life“ stattfinden. Vor Ort sind unter anderem Linken-Fraktionsvorsitzende Elisabeth Kula, die frauen- und gleichstellungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Christiane Böhm und Ulrich Wilken (beide Die Linke). „Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass Schwangere auf dem Weg zur Beratung fundamentalistischen Kräften ausgesetzt werden“, sagt Daniela Mehler-Würzbach, Stadtverordnete der Linken im Römer.

Am kommenden Freitag soll außerdem die hybride Diskussionsveranstaltung im Haus am Dom „Abstand regeln! Wer schützt vor den Abtreibungsgegner:innen?“ stattfinden. Es sprechen unter anderem Claudia Hohmann von Pro Familia Frankfurt, Professor Friedhelm Hufen von der Uni Mainz, Christiane Böhm und Nora Szász von dem Netzwerk Doctors for Choice. Für Samstag ist ab 11 Uhr eine Demonstration an der Bockenheimer Warte mit anschließender Kundgebung am Opernplatz geplant.

Bereits seit mehreren Jahren sind Schwangere und Mitarbeitende vor der Beratungsstelle von Pro Familia mit regelmäßigen Mahnwachen von Abtreibungsgegnern konfrontiert. Anfangs noch direkt vor der Tür der Beratungsstelle, mussten die Mahnwachen seit 2019 während der Öffnungszeiten außer Sicht- und Rufweite stattfinden. Die damaligen Einschränkung der Stadt, so urteilte das Verwaltungsgericht Frankfurt im Januar, waren jedoch rechtswidrig. Trotzdem kündigte Ordnungsdezernentin Annette Rinn (FDP) Ende Januar erneut Einschränkungen an: „Für die für März angekündigten sogenannten Mahnwachen sollen die gleichen Auflagen gelten wie in den vergangenen Monaten, also insbesondere der Abstand von der Beratungsstelle von circa 150 Metern.“ Die Stadt hatte gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts im Januar Berufung eingelegt. Die Entscheidung darüber steht noch aus.


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