Wir alle kennen das mal segensreiche mal verfluchte Treiben so genannter städtischer Hilfspolizisten, deren Aufgabe es ist, im öffentlichen Raum für die Durchsetzung von Verkehrsregeln zu sorgen. Und wir wissen: nicht immer sind dieses Helden des Alltags auf deutschen Straßen vor Anfeindungen sicher. Herr C. ist 39 Jahre alt, Familienvater und selbständiger Umzugsunternehmer – ein Ein- bis Zwei-Mann-Betrieb. Im Sommer des vergangenen Jahres parkte Herr C. im absoluten Halteverbot, um seiner Arbeit nachzugehen und seinen Transporter auszuladen. Das missfiel einem Stadtpolizisten, der Herrn C. aufforderte, seinen Wagen umgehend zu entfernen, weil er ansonsten mit einem Strafzettel zu rechnen habe. Wie es von nun an weiterging, ist strittig. Der Stadtpolizist behauptet, Herr C. habe ihm gedroht, er werde ihn „in den Ar*** fi**en“, wenn es zu einem Bußgeld komme. Auf die nun angedrohte Anzeige wegen Beleidigung soll Herr C. seinerseits mit der Androhung von Schlägen reagiert und dem Polizisten schließlich auch noch die Ladeklappe seines Transporters schmerzhaft gegen den Ellenbogen gestoßen haben: Beleidigung, Nötigung und Körperverletzung, so lautet die Anklage. Herr C. bestreitet den Vorwurf energisch. Kein einziges beleidigendes Wort habe er geäußert, lediglich um einen kurzen Aufschub gebeten, um das Auto ausladen zu dürfen. Sein Kollege, der ebenfalls vor Ort gewesen sei, könne das bezeugen. Das Problem ist: Der Kollege ist nicht da. Und auch der Ladenbesitzer, den die Polizei als Zeugen benannt hat, ist nicht da. Und lustigerweise ist der Stadtpolizist selbst zur Verhandlung auch nicht erschienen, weswegen der Richter nun zunächst einmal gegen die Zeugen ein Bußgeld von jeweils 150 Euro verhängt. Seit 20 Jahren, sagt Herr C., lebe er straffrei in Deutschland, aber so etwas habe er noch nicht erlebt. Der Richter hält entgegen, er habe schon viel erlebt; auch Hilfspolizisten, „die glauben, sie hätten den Sheriffstern geerbt.“ Fortsetzung folgt.Christoph Schröder