„Kein Mensch ist illegal“ – diese Parole mag ein frommer Wunsch sein, mit der Realität deckt sie sich jedoch nicht. Und deswegen steht Frau R. nun auch vor Gericht. Sie hat sich selbst angezeigt, weil sie sich in den Jahren 2009 und 2010 ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufgehalten hat. Ihre Lage wurde immer unübersichtlicher, weswegen sie, um Klarheit zu schaffen und einen Schlussstrich zu ziehen, zum letzten Mittel griff. Aber der Reihe nach. Im Jahr 2006 kam Frau R. als Aupair-Mädchen nach München. Da war sie 24 Jahre alt. Ende 2008 lief ihre Aufenthaltsgenehmigung ab. Nun wird es undurchschaubar: Kurz bevor sie zurück nach Peru zurückreisen wollte, erhielt sie, so führt es ihre Anwältin jedenfalls aus, eine Nachricht aus Frankreich, dass ein Onkel von ihr schwer erkrankt sei. Sie reiste hin, blieb dort mehrere Monate, kam nach Deutschland zurück und war ab diesem Zeitpunkt illegal. Um all das, so lässt Frau R. erklären, habe sie sich nicht weiter gekümmert. Ob und wann sie sich nicht mehr rechtmäßig in Deutschland aufgehalten habe, sei ihr auch nicht recht klar gewesen. Man mag das glauben oder nicht, denn mittlerweile ist es ohnehin egal: In der Zwischenzeit lernte Frau R. ihren heutigen Lebensgefährten kennen und wurde schwanger. Das Kind ist mittlerweile vier Monate alt, Frau R.s Lebensgefährte ist deutscher Staatsbürger, weswegen sich auch bei ihr die Frage nach der Legalität nicht mehr stellt. Der Vertreter der Amtsanwaltschaft betont zwar, dass Frau R. das gesamte Chaos einzig und allein selbst herbeigeführt, dass sie mit der Selbstanzeige jedoch den Willen demonstriert habe, die Sache aus der Welt zu schaffen. Er beantragt eine Verwarnung mit Strafvorbehalt: 60 Tagessätze à 10 Euro, aber nur in dem Fall, dass Frau R. sich in den nächsten zwei Jahren noch einmal strafbar machen sollte. Sowohl die Verteidigung als auch der Richter folgen diesem Antrag – die denkbar mildeste Strafe. Die neuerdings legale Mutter und ihr Lebensgefährte wirken erleichtert.Christoph Schröder