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Zwischenruf von Markus Frank

Allgemeine Verunsicherung bei verkaufsoffenen Sonntagen

Am 11.9. ist Stadtteilsonntag, die Geschäfte in den Vierteln dürfen unter bestimmten Voraussetzungen öffnen. Doch es herrscht Verunsicherung. Eine bessere Regelung fordert Wirtschaftsdezernent Markus Frank (CDU).
Der verkaufsoffene Sonntag wird schon immer unterschiedlich bewertet. Als Wirtschaftsdezernent setze ich mich mit dem Angebot der Sonntagsöffnung nicht nur für den Einzelhandel ein, sondern sehe darin auch die Chance, die Qualitäten eines Stadtteils aufzuzeigen und zu dessen Vitalität beizutragen. Der Einzelhandel hat es schwierig genug, sich gegen den Online-Handel abzusetzen. Wer beklagt nicht, dass man gerne die Beratung des Fachhandels sucht und dann aber im „Netz“ auf die Suche nach dem besten Preis geht? Man darf nicht klagen, wenn der Einzelhändler sich am Standort nicht auf Dauer halten kann, und die Konsequenz für den Bürger ist, dass er um die Ecke mal eben nichts schnell seine Milch oder das fehlende Schulheft einkaufen kann, wenn man nicht mit allen Möglichkeiten, die rechtlich zur Verfügung stehen, dazu beiträgt, dass die Nähe zum Laden, zu fachkundiger Beratung erhalten bleiben kann. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, viermal im Jahr, die Ladenöffnungszeiten zu verändern. Die Bedingungen, unter denen die Sonntagsöffnungen möglich sind, hat er jedoch nicht klar genug definiert. Denn verschiedene Klagen haben zu einer Auslegung durch die Gerichte geführt, die nicht im Interesse des Wirtschaftslebens unserer Stadt oder der Bürger liegen.

Die völlig unterschiedliche Einschätzung der Verwaltungsgerichte dieser nicht klaren Rechtslage führte dazu, dass mit einer Frist von nur wenigen Tagen die Vorbereitungen der Einzelhandelsbetriebe in hessischen Städten über den Haufen geworfen worden sind und damit erhebliche finanzielle Verluste einher gingen. Diese Situation hat zu einer großen Verunsicherung der großen Einzelhandelsverbände und -betriebe, aber auch der Gewerbevereine in den Stadtteilen geführt. Diese Problematik betrifft alle hessischen Städte. In Frankfurt haben wir uns bei der Abstimmung geeigneter Termine für die vier erlaubten verkaufsoffenen Sonntage stets an die bisherige Forderung der Rechtsprechung gehalten, Ladenöffnungen nur aus Anlass von Märkten, Messen und örtlichen Veranstaltungen, die von sich aus bereits einen Besucherstrom anziehen, zu erlauben. Umso überraschender war die anlässlich der geplanten Ladenöffnung zur Musikmesse im April völlig gegenteilige Einschätzung der Rechtslage durch den VGH in Kassel. Es ist nur schwer nachzuvollziehen, dass eine internationale Musikmesse nicht für eine Sonntagsöffnung ausreichen sollte. Die tausend Messegäste hatten Quartier über die ganze Stadt und im Umland bezogen, zudem beschränkte sich die Messe nicht nur auf das Messeareal, sondern trug ihre Veranstaltungen in die ganze Stadt.
Der VGH Kassel hat jedoch neuerdings gefordert, eine Sonntagsöffnung einer räumlichen Begrenzung sowie einer Begrenzung auf bestimmte Handelszweige zu unterziehen. Dies führt aus meiner Sicht zu einem noch höheren Prozessrisiko, denn nunmehr steht jeder Laden auf dem Prüfstand. Hat die Gemeinde die richtige Abgrenzung getroffen? Warum darf mein Laden nicht öffnen und mein Nachbar darf das?

Dem Einzelhandel ist diese Planungsunsicherheit nicht länger zuzumuten. Und auch für die Gäste ist das enttäuschend, wenn man Teile eines Stadtteils öffnet und andere Teile nicht. Mein Fazit: die rechtlichen Möglichkeiten lassen eine Sonntagsöffnung zu, die Hürden dafür sollten aber klar definiert sein, um die Idee des verkaufsoffenen Sonntags nicht ad absurdum zu führen. Hier ist die Landesregierung gefordert, schnell rechtliche Klarheit zu schaffen und eine eindeutige Präzisierung des Ladenöffnungsgesetzes vorzunehmen.

Markus Frank ist Dezernent für Wirtschaft und Ordnung (CDU).
 
Fotogalerie:
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6. September 2016, 10.05 Uhr
Markus Frank
 
 
 
 
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