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Neue Sperrzeitregelung für Spielhallen
Zwischen 4 Uhr und 10 Uhr morgens werden ab sofort sämtliche Spielhallen geschlossen bleiben. So will es das am 28. Juni vom Hessischen Landtag beschlossene und am 30. Juni in Kraft getretene neue Spielhallengesetz.
Ordnungsdezernent Markus Frank kündigt an, dass das Ordnungsamt in den nächsten Tagen alle Spielhallenbetreiber in einem Brief nachdrücklich auf die neue Rechtslage hinweisen und mit gezielten Kontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auch überprüfen werde. Gleiches gelte auch hinsichtlich der gesetzlich verbotenen Wettvermittlung.
„Mit dem neuen Spielhallengesetz hat der Landesgesetzgeber den berechtigten Interessen der Bürger Rechnung getragen, die sich nicht nur über die hohe Anzahl von Spielhallen sondern auch über deren Öffnungszeiten fast rund um die Uhr massiv und nachvollziehbar beschwert hatten“, erklärt Stadtrat Markus Frank. „Auch der Suchtprävention kommt das neue Gesetz entscheidend zugute.“
Auf Zustimmung des Ordnungsdezernenten stößt die gleichfalls neue Regelung im Spielhallengesetz, wonach zwischen derartigen Betrieben ein Mindestabstand von 300 Metern liegen muss und mehrere Spielhallen in einem Gebäudekomplex künftig untersagt sind. „Mit dieser Regelung und den bereits geschaffenen baurechtlichen Möglichkeiten kann jetzt der Massierung von Spielhallen in den Stadtteilen besser begegnet werden“, so der Ordnungsdezernent.
Nachdem das Spielhallengesetz am 30. Juni in Kraft getreten ist, geht Stadtrat Markus Frank davon aus, dass alle Betreiber die neuen Bestimmungen umsetzen. „Die Stadtpolizei wird bei ihren Kontrollen nicht davor zurückschrecken, im Falle von Zuwiderhandlungen entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten“, teilt Stadtrat Markus Frank mit. Das neue Gesetz sieht empfindliche Geldbußen bis zu 25.000 Euro, in besonders schweren Fällen des Verstoßes, insbesondere im Wiederholungsfall, auch bis zu 100.000 Euro vor.
„Mit dem neuen Spielhallengesetz hat der Landesgesetzgeber den berechtigten Interessen der Bürger Rechnung getragen, die sich nicht nur über die hohe Anzahl von Spielhallen sondern auch über deren Öffnungszeiten fast rund um die Uhr massiv und nachvollziehbar beschwert hatten“, erklärt Stadtrat Markus Frank. „Auch der Suchtprävention kommt das neue Gesetz entscheidend zugute.“
Auf Zustimmung des Ordnungsdezernenten stößt die gleichfalls neue Regelung im Spielhallengesetz, wonach zwischen derartigen Betrieben ein Mindestabstand von 300 Metern liegen muss und mehrere Spielhallen in einem Gebäudekomplex künftig untersagt sind. „Mit dieser Regelung und den bereits geschaffenen baurechtlichen Möglichkeiten kann jetzt der Massierung von Spielhallen in den Stadtteilen besser begegnet werden“, so der Ordnungsdezernent.
Nachdem das Spielhallengesetz am 30. Juni in Kraft getreten ist, geht Stadtrat Markus Frank davon aus, dass alle Betreiber die neuen Bestimmungen umsetzen. „Die Stadtpolizei wird bei ihren Kontrollen nicht davor zurückschrecken, im Falle von Zuwiderhandlungen entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten“, teilt Stadtrat Markus Frank mit. Das neue Gesetz sieht empfindliche Geldbußen bis zu 25.000 Euro, in besonders schweren Fällen des Verstoßes, insbesondere im Wiederholungsfall, auch bis zu 100.000 Euro vor.
5. Juli 2012, 17.44 Uhr
pia
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