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Wohnraum im Offenbacher Hafen ade?
Kürzlich verkündete Oberbürgermeisterin Petra Roth noch stolz: Ja, Frankfurt baut Mietwohnungen auf dem Gelände des Offenbacher Hafens. Dem wurde jetzt ein Strich durch die Rechnung gemacht. Die Richter des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel erklärten den Bebauungsplan für unwirksam. Damit gaben sie einer Klage von sechs Firmen auf der gegenüberliegenden Mainseite statt. Die Stadt Offenbach habe den Lärmschutz nicht ausreichend bedacht, so die Begründung der Richter. Die Kläger befürchteten, dass ihre Betriebe zu nah an den neuen Wohngebäuden lägen und sie teure Schallschutzmaßnahmen vornehmen müssten.
Gegen das Urteil ist keine Revision zugelassen. Eine Beschwerde der Stadt Offenbach muss vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geprüft werden.
Gegen das Urteil ist keine Revision zugelassen. Eine Beschwerde der Stadt Offenbach muss vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geprüft werden.
23. April 2010, 08.32 Uhr
red
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Text: Till Taubmann / Foto: © Bernd Kammerer
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