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Verbot von Frankfurter Chartern
Hells Angels wollen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen
Vor Gericht konnten die Hells Angels bislang nichts gegen die Vereinsverbote durchs Innenministerium ausrichten. Anwalt Michael Karthal will vors Bundesverfassungsgericht ziehen – und wenn nötig noch weiter.
Der Weg durch die Instanzen ist steinig für die Hells Angels. Begonnen hatte alles Ende September 2011. Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) verbot die beiden Hells-Angels-Charter "Westend" und "Frankfurt" – Begründung: Club-Mitglieder sollen Straftaten begangen haben. Die Hells Angels bestünden keineswegs nur aus harmlosen Motorradfahrern, so Rhein damals. Seit dem Verbot ist es den Angels untersagt, die Signets ihrer Charter – wie sie ihre Ortsgruppen nennen – zur Schau zu tragen, auch am Vereinsheim in der Mainzer Landstraße wurden die Schilder abmontiert, mittlerweile sind sie aus der Liegenschaft, die ironischerweise dem Land Hessen gehört, ausgezogen.
Was folgte, war ein Gang durch die Instanzen – doch gerichtlich hatte das Verbot Bestand. Im März 2013 erklärte es der Verwaltungsgerichtshof in Kassel für rechtens, im Dezember scheiterten die Hells Angels mit ihrer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Jetzt hat ihr Anwalt einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht: Michael Karthal setzt darauf, dass die Verfassungsrichter das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit würdigen. "Die deutsche Rechtsprechung hat sich in diesen Angelegenheiten verselbständigt", sagt Herr Karthal. Eigentlich gebe es eine hohe Hürde, um Vereine verbieten zu können. Außerdem stelle sich die Frage, ob das Innenministerium, dem die Polizei unterstellt ist, die richtige Behörde sei, um ein Verbot wie das der beiden Hells-Angels-Charter zu erlassen. Ähnlich einem Parteienverbot müsse ein gerichtliches oder parlamentarisches Verfahren vorausgehen. Wie das Bundesverfassungsgericht nun entscheide, sei dennoch völlig offen. "Die Verfassungsbeschwerde ist aber auch formale Voraussetzung, um den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen", sagt Michael Karthal.
In Straßburg seien die Chancen, das Verbot wieder rückgängig zu machen, besser – das zeige die bisherige Rechtsprechung dort. Nur weil einzelne Mitglieder einer Vereinigung straffällig geworden seien, könne diese deswegen nicht gleich verboten werden. Das Vertrauen der Hells Angels in den Frankfurter Anwalt ist anscheinend groß: Neben den Frankfurter Ablegern der Engel haben ihn weitere deutsche Charter beauftragt, gegen Verbote vorzugehen, unter anderem aus Köln, Kiel und Berlin.
Umstritten ist, ob die Verbote den Aktivitäten einiger Mitglieder Grenzen gesetzt haben. Das Vermögen der beiden Frankfurter Clubs wurde vom Innenministerium eingefroren, dies gilt gleichwohl nicht für das der handelnden Personen. Die sind nach wie vor in der Frankfurter Rotlichtszene präsent, Insider sagen, am Einfluss auf das horizontale Gewerbe habe sich nichts geändert. An einem neuen Clubhaus wird auch bereits seit Monaten gewerkelt: An der Ecke Ludwigstraße–Mainzer Landstraße wird ein mehrstöckiges Gebäude renoviert, nur einen Katzensprung vom alten Anwesen des Charters Westend entfernt; mit bester Sicht aufs alte Frankfurter Polizeipräsidium.
Unser Foto zeigt eine Demonstration der Hells Angels gegen das Verbot im Juli 2012.
>> Mehr zum Thema Hells Angels
Was folgte, war ein Gang durch die Instanzen – doch gerichtlich hatte das Verbot Bestand. Im März 2013 erklärte es der Verwaltungsgerichtshof in Kassel für rechtens, im Dezember scheiterten die Hells Angels mit ihrer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Jetzt hat ihr Anwalt einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht: Michael Karthal setzt darauf, dass die Verfassungsrichter das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit würdigen. "Die deutsche Rechtsprechung hat sich in diesen Angelegenheiten verselbständigt", sagt Herr Karthal. Eigentlich gebe es eine hohe Hürde, um Vereine verbieten zu können. Außerdem stelle sich die Frage, ob das Innenministerium, dem die Polizei unterstellt ist, die richtige Behörde sei, um ein Verbot wie das der beiden Hells-Angels-Charter zu erlassen. Ähnlich einem Parteienverbot müsse ein gerichtliches oder parlamentarisches Verfahren vorausgehen. Wie das Bundesverfassungsgericht nun entscheide, sei dennoch völlig offen. "Die Verfassungsbeschwerde ist aber auch formale Voraussetzung, um den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen", sagt Michael Karthal.
In Straßburg seien die Chancen, das Verbot wieder rückgängig zu machen, besser – das zeige die bisherige Rechtsprechung dort. Nur weil einzelne Mitglieder einer Vereinigung straffällig geworden seien, könne diese deswegen nicht gleich verboten werden. Das Vertrauen der Hells Angels in den Frankfurter Anwalt ist anscheinend groß: Neben den Frankfurter Ablegern der Engel haben ihn weitere deutsche Charter beauftragt, gegen Verbote vorzugehen, unter anderem aus Köln, Kiel und Berlin.
Umstritten ist, ob die Verbote den Aktivitäten einiger Mitglieder Grenzen gesetzt haben. Das Vermögen der beiden Frankfurter Clubs wurde vom Innenministerium eingefroren, dies gilt gleichwohl nicht für das der handelnden Personen. Die sind nach wie vor in der Frankfurter Rotlichtszene präsent, Insider sagen, am Einfluss auf das horizontale Gewerbe habe sich nichts geändert. An einem neuen Clubhaus wird auch bereits seit Monaten gewerkelt: An der Ecke Ludwigstraße–Mainzer Landstraße wird ein mehrstöckiges Gebäude renoviert, nur einen Katzensprung vom alten Anwesen des Charters Westend entfernt; mit bester Sicht aufs alte Frankfurter Polizeipräsidium.
Unser Foto zeigt eine Demonstration der Hells Angels gegen das Verbot im Juli 2012.
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13. Januar 2014, 10.44 Uhr
Nils Bremer
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23. November 2024
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