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OB Roth und Dezernentin Rottmann loben Heroin-Beschluss
Mit Freude und Erleichterung haben Frankfurts Oberbürgermeisterin Petra Roth und Gesundheitsdezernentin Manuela Rottmann den Beschluss des Deutschen Bundestages aufgenommen, dass Schwerstabhängige nun unter strengen Voraussetzungen bundesweit mit der Ersatzdroge Diamorphin behandelt werden können. "Es ist ein wegweisender Beschluss und auch ein Erfolg für die Frankfurter Drogenpolitik, die von allen demokratischen Parteien getragen wurde. Es war richtig, in dieser besonderen Frage den Fraktionszwang aufzuheben und die Entscheidung dem einzelnen Abgeordneten zu über lassen", sagte Petra Roth. "Ich respektiere auch die Bedenken der Skeptiker, aber aus den bisherigen Erfahrungen der Stadt Frankfurt in der Drogenpolitik ist die Entscheidung verantwortungsvoll und richtig, und – was entscheidend ist – eine große Hilfe für schwer kranken Menschen."
"Mut und Hartnäckigkeit haben sich ausgezahlt", ergänzte Manuela Rottmann. Rottmann zufolge haben durch die Herointherapie in Frankfurt am Main in den letzten sechs Jahren fast 250 Frauen und Männer wieder einen Halt im Leben gefunden. In vielen Fällen sei die Heroinvergabe nur der erste Schritt gewesen, hob die Dezernentin hervor. Allein 40 Personen sind aus dem Heroinprogramm in die Methadonsubstitution der Grünen Straße gewechselt. Aktuell werden in der Heroinambulanz 101 Personen behandelt.
Frankfurt am Main hatte 1993 als erste Kommune eine Ausnahmegenehmigung beantragt, um einen kleinen Kreis schwerst drogenabhängiger Personen, die mit dem Methadonprogramm nicht erreicht werden konnten, unter ärztlicher Aufsicht mit synthetischem Heroin zu versorgen. Roth und Rottmann würdigten auch die Verdienste des verstorbenen Stadtrats Nikolaus Burggraf, der die Heroinvergabe in Frankfurt gegen viele Widerstände von Bundes-Seite etablierte. "Seiner Standfestigkeit, aber auch der breiten Unterstützung von Kirchen, Verbänden und einzelnen Personen ist es zu verdanken, dass die Wirksamkeit der Heroin-Therapie schließlich in einer wissenschaftlichen Studie bewiesen werden konnte."
Im Jahr 2007 herrschte Stillstand auf der politischen Ebene in Berlin, und die Verlängerung zur Fortführung der Heroinbehandlung drohte auszulaufen. "Das hätte das Ende der Heroinbehandlung in allen Städten bedeutet", verdeutlicht Rottmann. In dieser Situation war es das Verdienst der Stadt Frankfurt, eine erneute Ausnahmegenehmigung zur Fortführung der Heroinbehandlung zu beantragen und für den Fall der Ablehnung rechtliche Schritte anzudrohen. Dies hat dazu geführt, dass das Bundesinstitut der Stadt Frankfurt eine Ausnahmegenehmigung für die Heroinbehandlung im Jahr 2007 erteilt hat, von der auch alle anderen Städte profitieren konnten.
Die Oberbürgermeisterin und die Gesundheitsdezernentin danken auch den Beschäftigten der Ambulanz. "Sie sind mit viel Engagement und Professionalität an diese Aufgabe gegangen", sagte Petra Roth. "Sie mussten immer wieder um ihre Arbeitsplätze bangen, weil die Gesetzeslage unklar war und haben trotzdem nicht aufgehört, ihr Bestes zu geben", hob Manuela Rottmann hervor.
Mit der Gesetzlichen Regelung (Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, Änderung des Medikamentengesetzes) bekommen Schwerstabhängige einen Rechtsanspruch auf Behandlung, wenn sie den Kriterien der Behandlung entsprechen: Mindestens fünf Jahre abhängig, mindestens 23 Jahre alt, mindestens zwei abgebrochene Behandlungsversuche sowie schwere psychische oder somatische Erkrankungen.
Bis zur Regelversorgung ist es jedoch noch ein langer Weg. Zunächst muss das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den Stoff Diamorphin zulassen. Danach muss die Bundesärztekammer ihre Richtlinien zur Vergabe anpassen und der gemeinsame Bundesausschuss, das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, Einigkeit über Art und Bezahlung der Behandlung erreichen. Unabhängig hiervon muss die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung geändert werden. Schließlich müssen die Länder auf dem Erlassweg die Zulassung von Vergabestellen gewährleisten.
Die Experten des Drogenreferats in Frankfurt am Main rechnen nicht vor 2010 mit einem Abschluss dieses Prozesses. Bis dahin bleibt die Stadt voll in der finanziellen Pflicht.(pia)
"Mut und Hartnäckigkeit haben sich ausgezahlt", ergänzte Manuela Rottmann. Rottmann zufolge haben durch die Herointherapie in Frankfurt am Main in den letzten sechs Jahren fast 250 Frauen und Männer wieder einen Halt im Leben gefunden. In vielen Fällen sei die Heroinvergabe nur der erste Schritt gewesen, hob die Dezernentin hervor. Allein 40 Personen sind aus dem Heroinprogramm in die Methadonsubstitution der Grünen Straße gewechselt. Aktuell werden in der Heroinambulanz 101 Personen behandelt.
Frankfurt am Main hatte 1993 als erste Kommune eine Ausnahmegenehmigung beantragt, um einen kleinen Kreis schwerst drogenabhängiger Personen, die mit dem Methadonprogramm nicht erreicht werden konnten, unter ärztlicher Aufsicht mit synthetischem Heroin zu versorgen. Roth und Rottmann würdigten auch die Verdienste des verstorbenen Stadtrats Nikolaus Burggraf, der die Heroinvergabe in Frankfurt gegen viele Widerstände von Bundes-Seite etablierte. "Seiner Standfestigkeit, aber auch der breiten Unterstützung von Kirchen, Verbänden und einzelnen Personen ist es zu verdanken, dass die Wirksamkeit der Heroin-Therapie schließlich in einer wissenschaftlichen Studie bewiesen werden konnte."
Im Jahr 2007 herrschte Stillstand auf der politischen Ebene in Berlin, und die Verlängerung zur Fortführung der Heroinbehandlung drohte auszulaufen. "Das hätte das Ende der Heroinbehandlung in allen Städten bedeutet", verdeutlicht Rottmann. In dieser Situation war es das Verdienst der Stadt Frankfurt, eine erneute Ausnahmegenehmigung zur Fortführung der Heroinbehandlung zu beantragen und für den Fall der Ablehnung rechtliche Schritte anzudrohen. Dies hat dazu geführt, dass das Bundesinstitut der Stadt Frankfurt eine Ausnahmegenehmigung für die Heroinbehandlung im Jahr 2007 erteilt hat, von der auch alle anderen Städte profitieren konnten.
Die Oberbürgermeisterin und die Gesundheitsdezernentin danken auch den Beschäftigten der Ambulanz. "Sie sind mit viel Engagement und Professionalität an diese Aufgabe gegangen", sagte Petra Roth. "Sie mussten immer wieder um ihre Arbeitsplätze bangen, weil die Gesetzeslage unklar war und haben trotzdem nicht aufgehört, ihr Bestes zu geben", hob Manuela Rottmann hervor.
Mit der Gesetzlichen Regelung (Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, Änderung des Medikamentengesetzes) bekommen Schwerstabhängige einen Rechtsanspruch auf Behandlung, wenn sie den Kriterien der Behandlung entsprechen: Mindestens fünf Jahre abhängig, mindestens 23 Jahre alt, mindestens zwei abgebrochene Behandlungsversuche sowie schwere psychische oder somatische Erkrankungen.
Bis zur Regelversorgung ist es jedoch noch ein langer Weg. Zunächst muss das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den Stoff Diamorphin zulassen. Danach muss die Bundesärztekammer ihre Richtlinien zur Vergabe anpassen und der gemeinsame Bundesausschuss, das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, Einigkeit über Art und Bezahlung der Behandlung erreichen. Unabhängig hiervon muss die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung geändert werden. Schließlich müssen die Länder auf dem Erlassweg die Zulassung von Vergabestellen gewährleisten.
Die Experten des Drogenreferats in Frankfurt am Main rechnen nicht vor 2010 mit einem Abschluss dieses Prozesses. Bis dahin bleibt die Stadt voll in der finanziellen Pflicht.(pia)
29. Mai 2009, 17.48 Uhr
Jasmin_Takim
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