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Nix mit Shoppen beim Museumsuferfest

Wieder scheitert der verkaufsoffene Sonntag

Für eine Sonntagsöffnung der Läden in der Innenstadt bedarf es guter Gründe. Die scheinen beim Museumsuferfest, bei der IAA und der Buchmesse nicht gegeben, so urteilte das Verwaltungsgericht. Tschüß verkaufsoffener Sonntag!
Es hat mal Zeiten gegeben, da fanden in Frankfurt viermal im Jahr verkaufsoffene Sonntage statt, die jeweils an große Ereignisse, etwa Messen oder Veranstaltungen, geknüpft waren. Doch daran erinnern sich die Frankfurter fast nicht mehr, denn die Gesetzgebung hat verkaufsoffene Sonntage erschwert und es gibt starke Gegner, die sofort Klage einreichen, sobald die Stadt auch nur daran denkt, die Läden anlässlich Events wie der IAA, der Buchmesse oder auch des Museumsuferfestes zu öffnen. Konkret waren es mal wieder die Gewerkschaft vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der katholische Arbeiterbewegung Diözesanverband Limburg e.V., die sich mit einem Eilantrag gegen die Ladenöffnung am 27. August anlässlich des Museumsuferfests gewandt haben. Nun gab das Verwaltungsgericht Frankfurt dem Eilantrag statt.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts hat mit dem Beschluss am Donnerstag die Ladenöffnung in der Frankfurter Innenstadt an dem Tag verboten. Die Stadt hatte mit Allgemeinverfügung vom 12. Januar den Ladeninhabern in der Altstadt innerhalb des Anlagenringes erlaubt, ihre Geschäfte in der Zeit von 13 bis 19 Uhr anlässlich des an diesem Wochenende stattfindenden Museumsuferfestes mit geringen Ausnahmen zu öffnen. In der Allgemeinverfügung hat die Stadt die sofortige Vollziehung angeordnet. Doch die Gewerkschaft Ver.di und der Diözesanverband Limburg sahen dadurch den Sonn- und Feiertagsschutz verletzt. Und das Verwaltungsgericht Frankfurt sah das wohl ähnlich.

Nach dem zugrundeliegenden Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLöG) sind aus Anlass von Märkten, Messen, Festen oder ähnlichen Veranstaltungen die Kommunen abweichend von Paragraph 3 Absatz 2 HLöG berechtigt, die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- oder Feiertagen zu gestatten. Das Gericht aber befand, dass die öffentliche Wirkung der traditionell auch an Sonn- und Feiertagen stattfindenden Märkten und Messen gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund stehen müsse. Dies bedeute, dass nach den Gesamtumständen die zugelassene Ladenöffnung lediglich als Anhang zu der anlassgegebenen Veranstaltung erscheinen dürfe. Konkret und verkürzt dargestellt bedeutet das, dass eine Messe auf dem Messegelände ebenso wie das Museumsuferfest nicht zwangsläufig die Notwendigkeit geöffneter Läden in der Innenstadt zur Folge hat, weil es keinen thematischen oder räumlichen Zusammenhang gebe und auch keinen wirklichen Bedarf an geöffneten Läden. Im gleichen Atemzug hat das Verwaltungsgericht die Ladenöffnungen anlässlich der IAA am 24. September und zur Buchmesse am 15. Oktober untersagt.

Stadtrat Markus Frank kündigt an, Beschwerde gegen das Urteil einlegen zu wollen. Es wäre schon allein im Sinne der Rechtssicherheit fahrlässig, die gegebenen Rechtsmittel nicht voll auszuschöpfen. Wenn es in Frankfurt nicht gelänge, verkaufsoffene Sonntage durchzuführen, dann sei das ein trauriges Signal für den Einzelhandel, der sich gegen viele Internetanbieter, die an 365 Tagen rund um die Uhr geöffnet haben, behaupten muss. Stadtrat Frank wünscht sich, dass sich Verdi auch im Interesse seiner Mitglieder vielmehr für die Stärkung dieser Branche im Wettbewerbskampf gegen diese Online-Dienste einsetzt und sich für die Attraktivität der Einkaufsstadt Frankfurt am Main und der Lebensqualität der Stadt positiv engagiert und sich aus der Rolle des Verhinderers verabschiedet.

Er richtet aber auch die erneute Aufforderung an das Land, das Gesetz, das 4 verkaufsoffene Sonntage vorsieht, so zu präzisieren, dass die Rahmenbedingungen dafür eben nicht durch die Gerichte immer weiter eingegrenzt werden
 
Fotogalerie:
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13. Juli 2017, 15.32 Uhr
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