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„Lockdown Light“ in Hessen

Bouffier: „Kontakte auf das unumgänglich Notwendige reduzieren“

Ab Montag müssen Gaststätten, Kultureinrichtungen und Sportstätten erneut schließen, das gab Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Donnerstag bekannt. In Frankfurt führt ein Eilantrag derweil zum Aussetzen der Sperrstunde – zumindest am kommenden Wochenende.
Von 12 Uhr bis in den späten Nachmittag hinein hatte das Hessische Corona-Kabinett am Donnerstag getagt, um die Umsetzung der bundesweiten Kontaktbeschränkungen zu besprechen. Im Anschluss äußerten sich Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Sozialminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) dazu, in welchem Umfang die Maßnahmen des Corona-Gipfels ab dem kommenden Montag in Hessen umgesetzt werden.

„Die Corona-Pandemie ist eine Zumutung, für jeden persönlich, für unseren Zusammenhalt und auch ökonomisch. Ich kann verstehen, dass das Enttäuschung und Protest auslöst“, sagte Bouffier. „Aber das, was wir jetzt machen, dient der Vermeidung eines nationalen medizinischen Notstands.“ Zudem seien die beschlossenen Einschränkungen im Vergleich zu jenen in einer Vielzahl europäischer Nachbarländer, wo Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen stattfänden, „sehr maßvoll“, betonte der Ministerpräsident. Nun müsse Hessen die hohen und schnell steigenden Infektionszahlen zurückdrehen. Dies sei nur möglich, wenn man die Kontakte auf das „unumgänglich Notwendige“ reduziere.

Ab dem 2. November gilt deshalb eine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum von maximal zehn Personen aus zwei Haushalten. Anders als auf Bundesebene beschlossen, soll diese Regelung jedoch nicht für den privaten Raum vorgeschrieben werden. Damit wolle man den persönlichen Bereich des Einzelnen respektieren, so Bouffier. „Wir appellieren dennoch, sich sehr reduziert und nur in kleinen Kreisen mit Freunden in der eigenen Wohnung zu treffen.“

Maskenpflicht wird ausgeweitet

Auch über die Maskenpflicht wurde auf Landesebene nun eine Entscheidung getroffen, die in allen hessischen Kommunen eingeführt wird: Überall dort, wo es nicht möglich ist, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, muss auch in Außenbereichen, wie beispielsweise Fußgängerzonen und Verkehrsknotenpunkten, eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Auch in Schulen ab der fünften Klasse gilt nun unabhängig vom Inzidenzwert des jeweiligen Kreises eine landesweite Maskenpflicht im Unterricht. Dafür sollen die Schulleitungen nach eigenem Ermessen sogenannte „Maskenpausen“ einführen. Der Einzelhandel bleibt ebenfalls weiterhin geöffnet, pro Kunde und Kundin muss dabei ein Platz von zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen. Schließen müssen hingegen Gaststätten, Bars, Restaurants, Kneipen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten sowie Bordelle, Schwimm- und Spaßbädern, Saunen und Fitnessstudios. Autoraststätten, Hundesalons und Fahrschulen dürfen geöffnet bleiben.

Besonders die Schließung der Gastronomie ärgere viele, so Bouffier, dennoch müsse nun unabhängig von guten Hygienekonzepten allgemein eingegriffen werden. „Bei diesem diffusen Bild über den Ursprung der Infektionen, nützen auch tolle Hygienekonzepte nichts, wenn die Zahlen weiter steigen.“ Zudem wird der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit von 23 bis 6 Uhr verboten.

Öffentliche Veranstaltungen, „die der Unterhaltung dienen“, werden ebenfalls untersagt. Gedenkfeiern, wie beispielsweise am 9. November, sowie Veranstaltungen, die die Kommunalwahl im kommenden Jahr betreffen, dürften jedoch unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden, sagte Bouffier. Für religiöse Veranstaltungen und Gottesdienste gilt nun auch landesweit, unabhängig von der Inzidenz, eine generelle Maskenpflicht. Der Freizeit- und Amateursport wird untersagt, nur die Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ist weiterhin erlaubt.

„Wir haben uns für drastische Maßnahmen entschieden. Das fällt niemandem leicht. Aber diese Tage sind Schlüsseltage im Kampf gegen die Pandemie“, betonte Gesundheitsminister Klose. Bewusst habe man sich jedoch gegen ein Besuchsverbot in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen entschieden, so wolle man vermeiden, dass Betroffene vollständig isoliert werden. Die Entscheidung über die Zulassungsbeschränkungen würde dabei individuell von den Einrichtungen getroffen werden.

Frankfurt setzt Sperrstunde am Wochenende aus

In Frankfurt lag die Inzidenz nach dem Stand des Robert-Koch-Institut (RKI) am heutigen Freitag um 0 Uhr bei 224,1. Wie der Verwaltungsstab der Stadt nun mitteilte, wird weiterhin eine Maskenpflicht im Bereich des Alleenrings gelten. Auch die Regelungen zum Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit bleiben bestehen. Die Verfügung gilt vorerst bis 15. November, angestrebt werde aber ein Festhalten an den Maßnahmen bis Ende November. Die Bund-Länder-Beschlüsse wolle man zügig umsetzen, gab Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) am Donnerstagnachmittag bekannt. Neben den vom Land beschlossenen Schließungen betrifft diese in Frankfurt auch sämtliche Museen, den Palmengarten und den Zoo. Auch die Jahrmarkt-Veranstaltung „Herbst in der Stadt“ wird zum 2. November enden.

Bevor die bundesweite Schließung von Gaststätten am Montag in Kraft tritt, wird es im Frankfurter Stadtgebiet an diesem Wochenende jedoch noch eine Ausnahme geben: Für diesen Freitag, Samstag und Sonntag wird die Sperrstunde für Gastronomiebetriebe ausgesetzt. Grund dafür ist ein Eilverfahren, das beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingegangen war. Darin hatte sich ein Wirt gegen die Allgemeinverfügung gewehrt, gab ein Sprecher des Oberbürgermeisters auf Anfrage bekannt. Ursprünglich hatte die Bild-Zeitung über den Eilantrag des Wirts berichtet. Unabhängig von der Aufhebung der Sperrstunde an diesem Wochenende gelte in Frankfurt jedoch das Verkaufsverbot sowie der Konsum in der Öffentlichkeit von alkoholischen Getränken nach 23 Uhr.
 
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30. Oktober 2020, 11.49 Uhr
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