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Korruptionsvorwürfe
Prozess gegen Peter Feldmann gestartet
Am Dienstagmorgen hat der Prozess gegen Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Stadtoberhaupt Vorteilsannahme im Amt vor. Er selbst äußerte sich nur schriftlich zu den Vorwürfen.
Mit Verlesung der Anklageschrift hat am heutigen Dienstagmorgen der Prozess gegen Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) wegen Vorteilsannahme begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Frankfurter Oberbürgermeister darin vor, zwischen Frühjahr 2014 und Ende 2019 in zwei Fällen unrechtmäßigen Dienstvorteil angenommen zu haben. Zum einen geht es dabei um die Anstellung seiner, inzwischen von ihm getrennt lebenden, Ehefrau Zübeyde Feldmann, damals noch Temizel, als Leiterin einer deutsch-türkischen Kita der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Sie soll neben einem überhöhten Gehalt auch einen Dienstwagen erhalten haben. Die Staatsanwaltschaft wirft Feldmann vor, dass seine Frau diese Stelle allein aufgrund seiner Position als Oberbürgermeister sowie seiner Beziehung zu dem Ehepaar Richter bekommen haben soll.
Zum anderen geht es um Spenden in Höhe von fast 6000 Euro, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AWO für Feldmann im Zuge der OB-Wahl 2018 gesammelt haben. Im Gegenzug soll es zwischen Feldmann und der AWO eine stillschweigende Vereinbarung gegeben haben, wonach der Oberbürgermeister künftig die Interessen der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt habe „wohlwollend berücksichtigen“ wollen, so die Staatsanwaltschaft.
Die Anklage stützt sich hierbei vor allem auf verschiedene Nachrichten, die über einen Messengerdienst zwischen Peter Feldmann und Hannelore Richter, ehemalige Leiterin der AWO Wiesbaden und Ehefrau des damaligen Leiters der Frankfurter AWO, ausgetauscht wurden. Insbesondere bei dem Thema Flüchtlingsunterkünfte hatte Hannelore Richter OB Feldmann per SMS immer wieder um Hilfe gebeten. So heißt es in einer Nachricht vom April 2019 von Richter an das Stadtoberhaupt: „Stets konntest du dich auf unsere Unterstützung und Loyalität verlassen, jetzt bauen wir auf dich.“ In einer weiteren SMS schreibt sie an Peter Feldmann: „Quid pro quo“ (dt: Gegenleistung).
Feldmann selbst äußerte sich während des ersten Verhandlungstages nicht zur Anklage. Beim Verlassen des Saals sagte er gegenüber der Presse, er wünsche sich eine „faire und unvoreingenommene Klärung“. Nach der Verhandlung wies er die erhobenen Vorwürfe schriftlich zurück. In seiner Erklärung verweist er unter anderem darauf, dass die Staatsanwaltschaft bis Mitte 2020 keine Anzeichen für ein strafwürdiges Verhalten Feldmanns gesehen habe. Erst nach einem Dezernatswechsel in der Staatsanwaltschaft habe sich dies geändert. Weiter heißt es auch, zum Zeitpunkt des Vertrags zwischen Frau Temizel und der AWO sei Feldmann von ihr getrennt gewesen; dies habe auch die AWO-Spitze gewusst.
Der Prozess wird nächste Woche Donnerstag, 27. Oktober, fortgesetzt. Dann wollen Feldmanns Verteidiger eine Erklärung abgeben, er selbst wird sich vermutlich nicht äußern. Als Zeugin geladen ist zudem Hannelore Richter. Ihr Ehemann, Jürgen Richter, sowie Feldmanns Ehefrau wurden ursprünglich ebenfalls geladen, haben durch ihre Verteidiger aber bereits bekanntgegeben, von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen zu wollen. Sie müssen daher am zweiten Verhandlungstag nicht vor Gericht erscheinen.
Zum anderen geht es um Spenden in Höhe von fast 6000 Euro, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AWO für Feldmann im Zuge der OB-Wahl 2018 gesammelt haben. Im Gegenzug soll es zwischen Feldmann und der AWO eine stillschweigende Vereinbarung gegeben haben, wonach der Oberbürgermeister künftig die Interessen der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt habe „wohlwollend berücksichtigen“ wollen, so die Staatsanwaltschaft.
Die Anklage stützt sich hierbei vor allem auf verschiedene Nachrichten, die über einen Messengerdienst zwischen Peter Feldmann und Hannelore Richter, ehemalige Leiterin der AWO Wiesbaden und Ehefrau des damaligen Leiters der Frankfurter AWO, ausgetauscht wurden. Insbesondere bei dem Thema Flüchtlingsunterkünfte hatte Hannelore Richter OB Feldmann per SMS immer wieder um Hilfe gebeten. So heißt es in einer Nachricht vom April 2019 von Richter an das Stadtoberhaupt: „Stets konntest du dich auf unsere Unterstützung und Loyalität verlassen, jetzt bauen wir auf dich.“ In einer weiteren SMS schreibt sie an Peter Feldmann: „Quid pro quo“ (dt: Gegenleistung).
Feldmann selbst äußerte sich während des ersten Verhandlungstages nicht zur Anklage. Beim Verlassen des Saals sagte er gegenüber der Presse, er wünsche sich eine „faire und unvoreingenommene Klärung“. Nach der Verhandlung wies er die erhobenen Vorwürfe schriftlich zurück. In seiner Erklärung verweist er unter anderem darauf, dass die Staatsanwaltschaft bis Mitte 2020 keine Anzeichen für ein strafwürdiges Verhalten Feldmanns gesehen habe. Erst nach einem Dezernatswechsel in der Staatsanwaltschaft habe sich dies geändert. Weiter heißt es auch, zum Zeitpunkt des Vertrags zwischen Frau Temizel und der AWO sei Feldmann von ihr getrennt gewesen; dies habe auch die AWO-Spitze gewusst.
Der Prozess wird nächste Woche Donnerstag, 27. Oktober, fortgesetzt. Dann wollen Feldmanns Verteidiger eine Erklärung abgeben, er selbst wird sich vermutlich nicht äußern. Als Zeugin geladen ist zudem Hannelore Richter. Ihr Ehemann, Jürgen Richter, sowie Feldmanns Ehefrau wurden ursprünglich ebenfalls geladen, haben durch ihre Verteidiger aber bereits bekanntgegeben, von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen zu wollen. Sie müssen daher am zweiten Verhandlungstag nicht vor Gericht erscheinen.
18. Oktober 2022, 13.09 Uhr
Elena Zompi
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