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Gerichtsentscheidung
Braunkohlekraftwerk nicht zu stoppen?
Erneute Niederlage für das Umweltdezernat: Das Verwaltungsgericht lehnte den Baustopp des Braunkohlekraftwerks in Fechenheim ab. Von FDP-Mann Hans-Joachim Otto kommt heftige Kritik an Dezernentin Manuela Rottmann.
Das Braunkohlekraftwerk in Fechenheim könnte im Oktober ans Netz gehen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt lehnte den vom Umweltdezernat per Eilantrag verlangten Baustopp ab. Bereits im Juli hatte das Verwaltungsgericht Umweltdezernentin Manuela Rottmann (Die Grünen) falsche Behauptungen im Zusammenhang mit dem Bau des Braunkohlekraftwerks vorgeworfen. Vielmehr unterstützt das Gericht die Meinung des Regierungspräsidiums Darmstadt, das Bau und Betrieb des neuen Braunkohlestaub-Kraftwerks im vereinfachten Verfahren und ohne Bürgerbeteiligung genehmigte. In diesem Genehmigungsverfahren habe es keine Mängel gegeben, so das Gericht.
Für Umweltdezernentin Manuela Rottmann ist dies jedoch kein Grund, die Segel zu streichen. Derzeit prüft ihr Büro, ob und wann das Umweltdezernat gegen den Eilbeschluss Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen kann. Rottmanns Sprecher Wendelin Friedel erklärte: „Wir haben 14 Tage Zeit. Und im Hauptsacheverfahren ist ja noch nichts entschieden, also warten wir ab.“ Das Umweltdezernat sieht sich weiterhin im Recht, schließlich seien die Genehmigungsunterlagen zum Bau des Kraftwerks unvollständig im Dezernatsbüro eingegangen. „Wir hatten diese Unterlagen auf ihre Vollständigkeit hin zu prüfen – doch das waren sie nicht. Auch auf Nachfrage beim Regierungspräsidium haben wir nicht die kompletten Unterlagen erhalten. Aber erst, als uns dann auch die Akteneinsicht seitens des Regierungspräsidiums versagt wurde, haben wir geklagt.“
Wendelin Friedel bedauert zudem, dass die Alessa nicht selbst an die Öffentlichkeit gegangen ist, um ihr Vorhaben vor den Bürgern zu erklären. „Es hat diesbezüglich Gespräche zwischen der Alessa und der Dezernentin Rottmann gegeben – leider ohne Erfolg.“ Vorbild seien für ihn in dieser Beziehung Unternehmen wie Infraserv, die unter anderem mit dem Nachbarschaftsforum zusammenarbeiten, so Friedel. „Es geht doch darum, den Bürgern zu zeigen, dass man sie ernst nimmt und ihnen sagt, was sie mit dem Bau eines solchen Kraftwerks in ihrer Nachbarschaft erwartet“, betont der Referent.
Derweil sieht es nicht gut aus für das Umweltdezernat. Einerseits hat die Stadt das Gebiet um die AlessaChemie in Fechenheim auf Bebauungsplänen selbst als Industriegebiet ausgewiesen hat. Sie hätte zudem mit einer Änderung im Bebauungsplan Braunkohlekraftwerke ausschließen können. Andererseits meint das Gericht, eine Kommune sei nicht dafür zuständig, Schutzansprüche für Anwohner geltend zu machen.
Zum Entschluss des Verwaltungsgerichts äußert sich nun auch der Parlamentarische Staatssekretär und Frankfurter Bundestagsabgeordnete Hans-Joachim Otto (FDP). Die Oberbürgermeisterin Petra Roth und der Magistrat, insbesondere Manuela Rottmann, müssten ihre „energiepolitische Geisterfahrt beenden“, so der Staatssekretär. „Der beschleunigte Ausstieg aus der Kernenergie erfordert für eine Übergangszeit die verstärkte Nutzung von Kohle und Gas. Wer aber wie die Stadt unter Anstiftung von Rottmann gegen die Kernkraft ist und zugleich konventionelle Kraftwerke verhindern will, macht sich unglaubwürdig und handelt verantwortungslos“, so Otto. Schließlich seien Stromkosten auch ein Wettbewerbsfaktor. „Unternehmen könnten von Investitionen abgeschreckt werden, wenn sie fürchten müssen, von der Stadt mit Klagen überzogen zu werden, wenn sie effiziente und damit umweltfreundliche Kraftwerke bauen wollen“, schließt Otto.
Für Umweltdezernentin Manuela Rottmann ist dies jedoch kein Grund, die Segel zu streichen. Derzeit prüft ihr Büro, ob und wann das Umweltdezernat gegen den Eilbeschluss Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen kann. Rottmanns Sprecher Wendelin Friedel erklärte: „Wir haben 14 Tage Zeit. Und im Hauptsacheverfahren ist ja noch nichts entschieden, also warten wir ab.“ Das Umweltdezernat sieht sich weiterhin im Recht, schließlich seien die Genehmigungsunterlagen zum Bau des Kraftwerks unvollständig im Dezernatsbüro eingegangen. „Wir hatten diese Unterlagen auf ihre Vollständigkeit hin zu prüfen – doch das waren sie nicht. Auch auf Nachfrage beim Regierungspräsidium haben wir nicht die kompletten Unterlagen erhalten. Aber erst, als uns dann auch die Akteneinsicht seitens des Regierungspräsidiums versagt wurde, haben wir geklagt.“
Wendelin Friedel bedauert zudem, dass die Alessa nicht selbst an die Öffentlichkeit gegangen ist, um ihr Vorhaben vor den Bürgern zu erklären. „Es hat diesbezüglich Gespräche zwischen der Alessa und der Dezernentin Rottmann gegeben – leider ohne Erfolg.“ Vorbild seien für ihn in dieser Beziehung Unternehmen wie Infraserv, die unter anderem mit dem Nachbarschaftsforum zusammenarbeiten, so Friedel. „Es geht doch darum, den Bürgern zu zeigen, dass man sie ernst nimmt und ihnen sagt, was sie mit dem Bau eines solchen Kraftwerks in ihrer Nachbarschaft erwartet“, betont der Referent.
Derweil sieht es nicht gut aus für das Umweltdezernat. Einerseits hat die Stadt das Gebiet um die AlessaChemie in Fechenheim auf Bebauungsplänen selbst als Industriegebiet ausgewiesen hat. Sie hätte zudem mit einer Änderung im Bebauungsplan Braunkohlekraftwerke ausschließen können. Andererseits meint das Gericht, eine Kommune sei nicht dafür zuständig, Schutzansprüche für Anwohner geltend zu machen.
Zum Entschluss des Verwaltungsgerichts äußert sich nun auch der Parlamentarische Staatssekretär und Frankfurter Bundestagsabgeordnete Hans-Joachim Otto (FDP). Die Oberbürgermeisterin Petra Roth und der Magistrat, insbesondere Manuela Rottmann, müssten ihre „energiepolitische Geisterfahrt beenden“, so der Staatssekretär. „Der beschleunigte Ausstieg aus der Kernenergie erfordert für eine Übergangszeit die verstärkte Nutzung von Kohle und Gas. Wer aber wie die Stadt unter Anstiftung von Rottmann gegen die Kernkraft ist und zugleich konventionelle Kraftwerke verhindern will, macht sich unglaubwürdig und handelt verantwortungslos“, so Otto. Schließlich seien Stromkosten auch ein Wettbewerbsfaktor. „Unternehmen könnten von Investitionen abgeschreckt werden, wenn sie fürchten müssen, von der Stadt mit Klagen überzogen zu werden, wenn sie effiziente und damit umweltfreundliche Kraftwerke bauen wollen“, schließt Otto.
6. September 2011, 11.37 Uhr
Kim Herschmann
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