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Einführung eines Tourismusbeitrags ab 2018
Frankfurt offiziell zum Tourismusort ernannt
Als erste Stadt Hessens darf sich Frankfurt ab sofort Tourismusort nennen. Hessens Minister Tarek Al-Wazir überreichte am Donnerstag eine entsprechende Urkunde. Nun darf die Stadt auch einen Tourismusbeitrag für Übernachtungsgäste einführen.
Besuchergruppen auf dem Römerberg, internationale Messebesucher und Geschäftsreisende oder die Vielzahl an kulturellen Einrichtungen – dass Frankfurt ein beliebtes Ziel von Touristen ist, ist bekannt. Ab sofort darf sich die Stadt auch offiziell „Tourismusort“ nennen, als erste Stadt in Hessen. Die entsprechende Urkunde überreichte Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (links im Bild) am Donnerstag im Römer an Bürgermeister Uwe Becker (rechts im Bild). „Frankfurt ist ein touristisches Schwergewicht in Hessen“, sagte der Minister. Jährlich begrüße die Stadt etwa 5,5 Millionen Gäste und zähle neun Millionen Übernachtungen. Damit liege die Mainmetropole auf einem Level mit Berlin, wenngleich die Hauptstadt deutlich mehr Touristen, aber weniger Geschäftsreisende verbuche.
Tourismusbeitrag für Übernachtungsgäste geplant
Mit der Ernennung zum offiziellen Tourismusort sind auch finanzielle Vorteile für die Stadt verbunden. Denn nur so darf die Kommune einen Tourismusbeitrag von Übernachtungsgästen verlangen. „Es ist keine Pflicht, den Betrag einzuführen, aber ein Recht“, sagte Al-Wazir. In Frankfurt ist die Gebühr ab dem Frühjahr 2018 geplant, aus städtischer Sicht werde bereits der 1. Januar angestrebt. Die erwartete zusätzliche Einnahme in ein-bis zweistelliger Millionenhöhe soll für die Stadt, Hoteliers, Einwohner und Besucher ein Gewinn sein, formulierte Becker: „Wir können damit noch stärker als bisher für unsere schöne Stadt als Reise- und Ausflugsziel werben.“ Wie hoch der Beitrag für den einzelnen Besucher ausfallen wird, ist noch nicht entschieden. Die Stadt befinde sich in Gesprächen unter anderem mit dem Hotel- und Gaststättenverband, der Tourismus- und Congress GmbH und der Industrie- und Handelskammer, meinte Becker, der einräumte, dass die Vertreter des Hotelverbandes zunächst mit Zurückhaltung auf die Pläne der Stadt reagiert haben. Der Bürgermeister sprach von einem Wert zwischen 1,50 Euro und 2,50 Euro, der nur für privat veranlasste Übernachtungen und nicht für Geschäftsreisende gilt.
Wofür die Stadt die zusätzlichen Einnahmen verwenden darf, ist vorgeschrieben. Zweckgebunden müssen die Ausgaben sein, erklärte Al-Wazir, und der Vermarktung Frankfurts als Tourismusstadt dienen. Denkbar seien die Finanzierung des internationalen Marketings und der Infrastruktur, teilte Becker mit. Über die genaue Verwendung entscheidet die Kommune.
Vorbild für andere hessischen Städte
Dass andere hessische Städte dem Beispiel Frankfurts folgen wollen und die Ernennung zum Tourismusort anstreben, deutete Al-Wazir bereits an. Dazu müssen die interessierten Städte formale Kriterien erfüllen: Mindestens doppelt so viele Übernachtungsgäste wie Einwohner und Alleinstellungsmerkmale, die über die Stadt hinausragen, etwa durch kulturelle Angebote oder eine besondere landschaftliche Lage.
Tourismusbeitrag für Übernachtungsgäste geplant
Mit der Ernennung zum offiziellen Tourismusort sind auch finanzielle Vorteile für die Stadt verbunden. Denn nur so darf die Kommune einen Tourismusbeitrag von Übernachtungsgästen verlangen. „Es ist keine Pflicht, den Betrag einzuführen, aber ein Recht“, sagte Al-Wazir. In Frankfurt ist die Gebühr ab dem Frühjahr 2018 geplant, aus städtischer Sicht werde bereits der 1. Januar angestrebt. Die erwartete zusätzliche Einnahme in ein-bis zweistelliger Millionenhöhe soll für die Stadt, Hoteliers, Einwohner und Besucher ein Gewinn sein, formulierte Becker: „Wir können damit noch stärker als bisher für unsere schöne Stadt als Reise- und Ausflugsziel werben.“ Wie hoch der Beitrag für den einzelnen Besucher ausfallen wird, ist noch nicht entschieden. Die Stadt befinde sich in Gesprächen unter anderem mit dem Hotel- und Gaststättenverband, der Tourismus- und Congress GmbH und der Industrie- und Handelskammer, meinte Becker, der einräumte, dass die Vertreter des Hotelverbandes zunächst mit Zurückhaltung auf die Pläne der Stadt reagiert haben. Der Bürgermeister sprach von einem Wert zwischen 1,50 Euro und 2,50 Euro, der nur für privat veranlasste Übernachtungen und nicht für Geschäftsreisende gilt.
Wofür die Stadt die zusätzlichen Einnahmen verwenden darf, ist vorgeschrieben. Zweckgebunden müssen die Ausgaben sein, erklärte Al-Wazir, und der Vermarktung Frankfurts als Tourismusstadt dienen. Denkbar seien die Finanzierung des internationalen Marketings und der Infrastruktur, teilte Becker mit. Über die genaue Verwendung entscheidet die Kommune.
Vorbild für andere hessischen Städte
Dass andere hessische Städte dem Beispiel Frankfurts folgen wollen und die Ernennung zum Tourismusort anstreben, deutete Al-Wazir bereits an. Dazu müssen die interessierten Städte formale Kriterien erfüllen: Mindestens doppelt so viele Übernachtungsgäste wie Einwohner und Alleinstellungsmerkmale, die über die Stadt hinausragen, etwa durch kulturelle Angebote oder eine besondere landschaftliche Lage.
8. Juni 2017, 17.55 Uhr
Nicole Nadine Seliger
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