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Coronavirus
Stadt will Hamsterkäufe unterbinden
Vergangene Woche bat Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Ansprache darum, Hamsterkäufe zu unterlassen. In Frankfurt will der Magistrat diese mit einer Allgemeinverfügung verhindern.
Am Montag unterschrieben Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD), Gesundheitsdezernent Stefan Majer (Bündnis 90/Die Grünen) und der Leiter des Gesundheitsamts René Gottschalk eine Allgemeinverfügung des Magistrats, die das Verhalten in Supermärkten, Kiosken, Bäckereien und weiteren Einzelhandelsgeschäften sowie Banken, Apotheken und Tankstellen, so regelt, dass die Ansteckung der Bevölkerung untereinander mit dem SARS-CoV-2 Erreger möglichst vermieden werden soll. Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz, die Verfügung soll vorerst bis zum 19. April 2020 gelten.
Geregelt werden dadurch Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutrittes und Vorkehrungen zur Vermeidung von Warteschlangen. Im Einzelnen beinhalten die Regelungen neben Möglichkeiten zum Händewaschen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie regelmäßiges Lüften und die Reinigung von Oberflächen, Vorgaben zu begrenzten Personenzahlen, die gleichzeitig ein Geschäft betreten dürfen. Pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich eine Person aufhalten. Zwischen den Personen muss ein Mindestabstand 1,5 Metern eingehalten werden. Zudem darf pro Person nicht mehr als ein Einkaufswagen verwendet werden.
Oberbürgermeister Feldmann betonte, dass das Ziel der Allgemeinverfügung vor allem auch der Unterbindung von Hamsterkäufen dienen solle. Fast alle Frankfurter und Frankfurterinnen verhielten sich vorbildlich, haben auch ältere Menschen im Blick und seien respektvoll gegenüber den Supermarktangestellten. „Doch immer wieder hören wir von Fällen, in denen einige wenige unsolidarisch sind, andere Kunden und teilweise sogar die Angestellten in den Geschäften beschimpfen, wenn diese haushaltsübliche Mengen durchsetzen wollen“, so das Stadtoberhaupt. Gesundheitsdezernent Stefan Majer ergänzte: „Mit der Allgemeinverfügung haben wir eine Handhabe gegen das Hamstern von Klopapier, Mehl oder anderen Gütern des täglichen Bedarfs.“
Geregelt werden dadurch Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutrittes und Vorkehrungen zur Vermeidung von Warteschlangen. Im Einzelnen beinhalten die Regelungen neben Möglichkeiten zum Händewaschen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie regelmäßiges Lüften und die Reinigung von Oberflächen, Vorgaben zu begrenzten Personenzahlen, die gleichzeitig ein Geschäft betreten dürfen. Pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich eine Person aufhalten. Zwischen den Personen muss ein Mindestabstand 1,5 Metern eingehalten werden. Zudem darf pro Person nicht mehr als ein Einkaufswagen verwendet werden.
Oberbürgermeister Feldmann betonte, dass das Ziel der Allgemeinverfügung vor allem auch der Unterbindung von Hamsterkäufen dienen solle. Fast alle Frankfurter und Frankfurterinnen verhielten sich vorbildlich, haben auch ältere Menschen im Blick und seien respektvoll gegenüber den Supermarktangestellten. „Doch immer wieder hören wir von Fällen, in denen einige wenige unsolidarisch sind, andere Kunden und teilweise sogar die Angestellten in den Geschäften beschimpfen, wenn diese haushaltsübliche Mengen durchsetzen wollen“, so das Stadtoberhaupt. Gesundheitsdezernent Stefan Majer ergänzte: „Mit der Allgemeinverfügung haben wir eine Handhabe gegen das Hamstern von Klopapier, Mehl oder anderen Gütern des täglichen Bedarfs.“
24. März 2020, 11.35 Uhr
jwe
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