Die Hessische Landesregierung hat am Dienstagabend eine Maskenpflicht beschlossen. Ab kommenden Montag müssen Bürgerinnen und Bürger einen Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bank- und Postfilialien und Geschäften tragen.
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Bürgerinnen und Bürger in Hessen müssen ab kommenden Montag einen Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bank- und Postfilialen sowie in Geschäften tragen. Das hat die Hessische Landesregierung am Dienstagabend beschlossen. „Durch die Maskenpflicht wird ein erhöhter gegenseitiger Schutz gerade an den Orten erreicht, an denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen wie etwa beim Bus- und Bahnfahren“, begründeten Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Gesundheitsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) die Entscheidung. Das Abstandhalten sei trotzdem weiterhin oberstes Gebot, so Bouffier.
Als erste Stadt in Hessen hat Hanau bereits seit Montag eine Maskenpflicht eingeführt. Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) und Gesundheitsdezernent Stefan Majer (Bündnis 90/Die Grünen) hatten sich ebenfalls für eine Maskenpflicht in Frankfurt ausgesprochen. Man gehe davon aus, dass spätestens nächste Woche, wenn die ersten Kinder wieder in die Schule gehen, die Stadt voller werde und man deshalb um zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen nicht herumkomme. „Nach dem Lockdown haben wir erste Erfolge im Kampf gegen das Coronavirus erzielt, diese dürfen wir jetzt nicht aufs Spiel setzen“, so Oberbürgermeister Feldmann und Dezernent Majer am Dienstag.
Dabei sei ein einfacher Mundschutz oder ein Schal ausreichend, erklärte Kai Klose. Auch selbstgenähte Stoffmasken als Schutzbarriere sind erlaubt. „Bei dem Mund-Nasen-Schutz, den die Bürgerinnen und Bürger tragen, sollte es sich um sogenannte Alltagsmasken handeln. Die professionellen medizinischen Masken müssen dem medizinischen Personal vorbehalten sein.“
Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder unter sechs Jahren oder Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Wiederholte Verstöße gegen das Tragen einer Maske stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt werden.